Start Lokales Düsseldorf OLG Düsseldorf – Hammerbande 10. und 11. Prozesstag

OLG Düsseldorf – Hammerbande 10. und 11. Prozesstag

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    10. Prozesstag

    Am 10. Prozesstag werden weitere Schülerinnen vernommen, die den Überfall auf zwei Rechtsradikale auf der Pestalozzistraße in Erfurt am 12.01.2023 beobachtet haben. Zur Tatzeit waren die beiden Geschädigten wohl Mitglieder der rechtsextremen Neue Stärke Partei (NSP).

    Der Beweisverwertungsantrag

    Zunächst richtet sich die Verteidigung mit einem Beweisverwertungsantrag gegen die Verwendung der Ergebnisse einer bei der Polizei erfolgten Lichtbildvorlage. Eine Zeugin hatte bei der Polizei genau ein Foto [schwarz-weiß] ausgewählt. Die Verteidigung bemängelt, dass die Vergleichsbilder zu verschieden von dem ausgewählten Foto gewesen seien. Es habe auf den Vergleichsfotos keine weiteren Personen gegeben, die der ausgewählten ähnlich gewesen seien. Daher habe sich die Auswahl auf das Foto mit der größten Übereinstimmung zu der Personenbeschreibung der Zeugin beschränkt. Das mache den Beweiswert zunichte. Die Verteidigung geht davon aus, dass die Zeugin dazu keine unbefangene Aussage mehr machen könne. Die Erinnerungen der Zeugin seien so gestört, dass das nicht wieder gut gemacht werden könne.

    Einige der vorgelegten Bilder werden später in Augenschein genommen. „Haben Sie dieses Bild gesehen?“ fragt der Richter die Zeugin. „Ja. Das hatte ich auch rausgesucht.“ antwortet die Zeugin.

    Die Aussagen der Zeugen, alles damals Schüler auf dem Weg zur Schule, ähneln sich. Es geht immer um die schon bekannten Fragestellungen. Zwei der Zeuginnen haben Handy-Videos von der Tat gemacht.

    Der Chatverlauf

    Die Verteidigung legt den Schwerpunkt, wie auch zuvor, eher auf die Rahmenbedingungen der Zeugenvernehmungen als auf den Sachverhalt selbst. Eine Zeugin hat einen Chat erwähnt, in dem sich Zeugen ausgetauscht hätten. Das erregte die besondere Aufmerksamkeit der Verteidigung. Der Inhalt des Chats könnte aus wahrnehmungspsychologischer Sicht relevant sein. Die Verteidigung möchte, dass die Zeugin den Inhalt des Chats auf ihrem Handy heraussucht. Dazu erklärt sich die Zeugin auf Nachfrage des Richters freiwillig bereit. Während die Zeugin nach den relevanten Chat-Inhalten sucht, wird noch eine weitere Zeugin vernommen, die aber keinerlei Angaben zur Sache mehr machen kann. Danach erklärt die Zeugin, dass der Chatverlauf auf ihrem Handy nur bis Mai 2023 zurückreicht.

    11. Prozesstag

    Nachdem der Richter der ersten Zeugin für diesen Tag seine Fragen gestellt hat, erklärt er plötzlich eine technische Pause zu benötigen. Alle Zuschauer müssen, wie üblich, den Saal verlassen. In den Saal geht es an diesem Tag dann nicht mehr zurück. Es wird nur noch das Sitzungsende verkündet.

    Disclaimer

    Trotz sorgfältiger Recherche lassen sich Fehler nicht zu 100% ausschließen. Bitte senden Sie ggf. eine E-Mail an hdt@gluon.press, so dass wir eine Korrektur vornehmen können. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Ermittlungsverfahren die Unschuldsvermutung gilt. Dessen Einleitung bedeutet nicht, dass der strafrechtliche Vorwurf tatsächlich zutrifft.

    Quelle

    Der Autor im Gerichtssaal.

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