Ist "Chatkontrolle" ein Euphemismus für ein System von Maßnahmen zur Überwachung von Kommunikation und Daten der Bürger und Firmen in der EU, das Ganze unter dem „Deckmantel“ der Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern?
Der Richter spricht von einem atypischen Fall in Bezug auf das Startup, dass zunächst keine Gewinne erwirtschaften muss und dem noch nicht vollständig abgerufenem Darlehen. Auch spricht er von einem Strudel des Untreuegeschehens. Normalerweise gäbe es in einem Fall von Insolvenzverschleppung keine Einstellung des Verfahrens.
Der Angeklagte, Dustin K., soll während eines Meetings den Hitlergruß gezeigt haben. [Das wäre ein Verstoß gegen § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen).]
Am 18. Prozesstag verkündet Richter Winfried van der Grinten das Urteil. Im Gegensatz zu den sonstigen Terminen hat sich der Zuschauerraum mit zahlreichen Pressevertretern und Besuchern gefüllt.