Die Bundesanwaltschaft wirft der Angeklagten vor Anfang 2015 mit ihrem damaligen Ehemann nach Raqqa in Syrien gereist zu sein und sich dort der ausländischen terroristischen Vereinigung Islamischer Staat (IS) angeschlossen zu haben.
Es sollen von der Polizei Informationen an die Presse durchgestochen worden sein. Nachdem der Zeuge sich rückversichert hat, dass er zu dem Thema aussagen darf, erklärt er, dass es ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Geheimnisverrats gäbe.
Sachbeschädigung, Bedrohung mit Messer, Raub
Das Gericht prüft, ob die Voraussetzungen für eine Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB vorliegen.