Mitten in dem Vortrag des Richters und dem Dialog mit der Verteidigung sagt die Angeklagte „Ich möchte jetzt reden!“ und auch am Schluss heißt es von der Angeklagten „Ich rede, wenn sie wollen!“.
Die Bundesanwaltschaft nimmt zu den 257-er Erklärungen der Verteidigung recht harsch Stellung. Die Bundesanwaltschaft fragt, ob die Verteidigung die Anklage richtig verstanden habe.
Die Staatsanwaltschaft geht von vier Fällen des versuchten Mordes in Tatmehrheit, jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung aus.
NIUS hat [laut System] am 04.05.2026 um 11:36:34 einen Account auf Bluesky erstellt. Ich untersuche in einem ersten Anlauf das Netzwerk der Follower und Follows auf Unregelmäßigkeiten.