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OLG Düsseldorf – Hammerbande – Das Rig

Es soll geklärt werden, ob die Tatverdächtige Person, Emilie D., an dem Überfall auf einen Thor Steinar Outlet in Erfurt beteiligt war und ob sie zwei Rechtsextremisten ausgespäht hat, bevor diese auf der Straße angegriffen wurden.

OLG Düsseldorf – Hammerbande 3. Prozesstag

Beim Angriff habe nur die mit den Fäusten gesprochen, die mit der blauen Jacke, die Größere. Es sei so lange gegangen bis einer in den Laden geschrien hätte, dass sie los müssten.

OLG Düsseldorf – Hammerbande 2. Prozesstag

Die Verteidigung spricht von einem Over Charging besonders in Bezug auf den Anklagepunkt versuchter Mord. Es sei das Ziel die Angeklagten zu einem Deal zu zwingen.

OLG Düsseldorf – Hammerbande 1. Prozesstag

Am 13.01.2026 beginnt der Prozess gegen 6 mutmaßliche Mitglieder der linksextremen Gruppe Antifa-Ost, auch Hammerbande genannt. Vor dem Prozessgebäude des OLG Düsseldorf, dem sogenannten Terrorbunker, haben sich schon früh zahlreiche Pressevertreter und Besucher, Unterstützer der Angeklagten, versammelt. Auch eine Demo haben die Unterstützer organisiert.

LG Essen – Hitlergruß auf Hattinger Montagsdemo?

Der Angeklagte soll 2024 auf einer Montagsdemo in Hattingen als Ordner mitgelaufen sein und auf der Demo den Hitlergruß gezeigt haben.

Chatkontrolle – Die Fakten

Ist "Chatkontrolle" ein Euphemismus für ein System von Maßnahmen zur Überwachung von Kommunikation und Daten der Bürger und Firmen in der EU, das Ganze unter dem „Deckmantel“ der Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern?

Amtsgericht Osnabrück – Boris Riek Insolvenzverschleppung?

Der Richter spricht von einem atypischen Fall in Bezug auf das Startup, dass zunächst keine Gewinne erwirtschaften muss und dem noch nicht vollständig abgerufenem Darlehen. Auch spricht er von einem Strudel des Untreuegeschehens. Normalerweise gäbe es in einem Fall von Insolvenzverschleppung keine Einstellung des Verfahrens.

Amtsgericht Essen – Hitlergruß!? – Freispruch!

Der Angeklagte, Dustin K., soll während eines Meetings den Hitlergruß gezeigt haben. [Das wäre ein Verstoß gegen § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen).]