Er soll den Mitarbeiterinnen gedroht haben ihnen die Augen auszustechen. Im Anschluss soll der Angeklagte die Kindertageseinrichtung schreiend verlassen haben.
Der oder die Sachverständige wird sich bei seinem Gutachten sowohl mit den Gegebenheiten vor Ort als auch mit den im Vorfeld eingeholten Gutachten der Parteien auseinandersetzen müssen.
Die Zeugin berichtet von Vorstrafen im Bereich Betäubungsmittel, Körperverletzung und Sachbeschädigung. Weiter erwähnt die Zeugin Kokainabhängigkeit, Alkoholprobleme, eine mögliche Persönlichkeitsstörung und Einweisungen nach PsychKG.
Die Staatsanwaltschaft wirft den neun Angeklagten gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung im Amt bei einem Polizeieinsatz im Flüchtlingsdorf Saarn in Mülheim an der Ruhr am 06. Januar 2024 vor.
Nach dem Rechtsgespräch am vorherigen Verhandlungstag hatte der Richter die Einlassung der Angeklagten nicht sofort entgegengenommen. Damit hat wohl ein Tauziehen um die Einlassung der Angeklagten begonnen.
Die Dame beschreibt der Zeuge mit blonden Haaren, blauen Augen und einer Mütze. Die Größe könne er nicht genau angeben, da er die Schuhe nicht gesehen habe.