Sachbeschädigung, Bedrohung mit Messer, Raub
Das Gericht prüft, ob die Voraussetzungen für eine Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB vorliegen.
Es geht um 152 CASTOR-Behälter mit über 300.000 etwa Tennisball großen Brennelementekugeln aus dem stillgelegten Forschungsreaktor in Jülich, die einzeln als Schwerlasttransport 170km über die Straße per Spezial-LKW nach Ahaus gefahren werden sollen.
Labudde stellt für mehrere Frames aus drei Videos Abweichungen in der Körper- und Schulterhöhe von nur 0,3-0,5cm fest. Er kommt zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Person auf den Bildern sehr wahrscheinlich um die Angeklagte Emilie D. handelt.
„Ich habe mein Leben ruiniert!“
Sein Leben sei jetzt vorbei. Der Gutachter bescheinigt dem Angeklagten wenig Empathie. Die Konsequenzen für ihn selbst stünden wohl im Vordergrund.
Es geht um gemeinschaftliche Nötigung (§ 240 StGB) in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB), Beihilfe zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§§ 113, 27 StGB) in zwei Fällen und versuchte gemeinschaftliche Nötigung (§ 240 Abs. 3 StGB).
Einige der vorgelegten Bilder werden später in Augenschein genommen. „Haben Sie dieses Bild gesehen?“ fragt der Richter die Zeugin. „Ja. Das hatte ich auch rausgesucht.“ antwortet die Zeugin.