Vor den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung werden noch Dokumente verlesen, um sie formal in den Prozess einzuführen.
Die Fluggesellschaft Eurowings teilt in einer Email mit, dass ihr durch die Klebeaktion am Flugflughafen ein Schaden in Höhe von 130.000EUR entstanden...
Vor dem Verwaltungsgericht Köln klagt Prof. Arne Schönbohm, Ex-Präsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), gegen die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) auf Schadenersatz.
Die Verteidigerin stellt einen sogenannten Befangenheitsantrag nach § 24 Abs. 2 StPO. Sie begründet diesen damit, dass die Richterin den Angeklagten auf einem Video erkannt haben will, obwohl die Person dort vermummt war.
Es sei ein „Mob“ von 30 bis 40 Leuten, möglicherweise mit Migrationshintergrund, denen nur zwei italienischen Polizisten gegenüberstanden, zu sehen gewesen.
Der Verkehrsleiter ging allein für den Flughafenbetreiber durch ausgefallene Flüge von einer Schadenshöhe von etwa 40.000EUR aus, die wohl in einem Zivilprozess geltend gemacht würden.
Heute, den 11.12.2024 9:00 Uhr, beginnt der Prozess gegen Boris Riek, Dimitrios M, und Pamela M. vor dem Amtsgericht Osnabrück wegen Insolvenzverschleppung.