Wir nehmen heute am Freitag, den 17.11.2023, an einer Güteverhandlung vor dem Landgericht in Essen teil. Die Lange GmbH & Co. KG vertreten durch Boris Riek mit seinem Anwalt klagt gegen Marcus F., ihren ehemaligen Geschäftsführer. Die Verhandlung beginnt etwas verspätet um ca. 10:15 Uhr und dauert dafür umso länger, bis 12:00 Uhr. Der nachfolgende Termin ist ausgefallen und die Richterin will den Parteien genügend Zeit für eine Einigung geben.
Da die Verhandlung, vermutlich aus taktischen Erwägungen, immer mal wieder auf Nebenkriegsschauplätze ausweicht, geben wir hier nur die Punkte aus dem Gedächtnis wieder, die wir als essenziell ansehen.
Der Geschäftsführer, Marcus F., hat von seinem ehemaligen Arbeitgeber, der Lange GmbH & Co. KG, in mehreren Tranchen einen Kredit über insgesamt 380.000EUR bekommen. Das erscheint uns inzwischen unstreitig. Laut dem Beklagten sollte dieser Kredit am Ende durch eine Provision für den Verkauf des STUBU Gebäudes in Bremen getilgt werden. Doch zu einem Verkauf kam es nicht und Marcus F. wurde als Geschäftsführer abberufen. Laut dem Klägervertreter, Herrn Riek, war ein Verkauf überhaupt nicht geplant. Dass der Kredit nun vollständig fällig ist, erscheint uns unstreitig.
In einem Prozess vor dem Landgericht Münster hat Marcus F. wohl die Aufrechnung von etwa 30.000EUR ausstehenden Geschäftsführergehalts geltend machen können, so dass noch eine Darlehenssumme von ca. 350.000EUR zu tilgen ist, die die Lange GmbH & Co. KG in diesem Gütetermin zurückfordert.
Marcus F. möchte zunächst geltend machen, dass er einen Anspruch auf eine ursprünglich vereinbarte Provision für den Verkauf des STUBU Gebäudes in Bremen habe. Boris Riek sei verantwortlich, dass das Gebäude noch nicht verkauft sei und er habe jetzt ja nun keine Möglichkeit mehr den Verkauf durchzuführen, so Marcus F.. Damit möchte er wohl den von ihm vorgebrachten Provisionsanspruch gegen das Darlehen aufrechnen. Die Richterin kann allerdings wohl keinen Provisionsanspruch erkennen. Es hat kein Verkauf stattgefunden weder während der Zeit als Marcus F. Geschäftsführer war noch danach. Für die Zeit nach dem Ausscheiden als Geschäftsführer bestehe ohnehin kein Anspruch mehr. Uns stellt sich zudem die Frage, warum dieser Anspruch nicht schon vor dem Landgericht Münster geltend gemacht wurde, da der Anspruch aus dem Anstellungsverhältnis herstammen dürfte.
Dann möchte Marcus F. Schadenersatz und Schmerzensgeld für den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, die durch die von Boris Riek geführte Kampagne in den sozialen Medien verletzt würden, in Höhe von 400.000EUR geltend machen und dieses mit dem Darlehen aufrechnen. Die Richterin sieht sogar einen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte als möglich an. Allerdings läge die Höhe der Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche, im Gegensatz zu den USA, in Deutschland deutlich geringer. Die Richterin spricht von einem 5-stelligen aber nicht 6-stelligen Betrag.
In Bezug auf den Schadenersatzanspruch fragt die Richterin nach den Bemühungen des Beklagten, Marcus F., sich in der Zeit von seiner Abberufung im März 2022 bis zum Beginn der Kampagne von Boris Riek um einen Job als Geschäftsführer beworben zu haben.
In Bezug auf das Schmerzensgeld und die von Boris Riek geführte Kampagne fragt die Richterin nach konkreten Beweisen für die von Boris öffentlich aufgestellten Behauptungen. Marcus F. bezweifelt, dass Boris Riek Beweise vorlegen kann.
Boris Riek bietet wohl aus taktischen Gründen pauschal eine Summe von etwa 99.000EUR an, was gemäß der Richterin die maximal zu realisierende Summe in Bezug auf den Schadenersatz und das Schmerzensgeld wäre. Bei einem Vergleich wären so noch ca. 250.000EUR eben recht kurzfristig zu zahlen gewesen, was der Zielsetzung von Boris Riek bei diesem Vergleichsangebot entsprechen dürfte. Dieser Vorschlag wird aber von Marcus F. vermutlich aus ebenso taktischen Gründen abgelehnt, denn mehr wird er laut Richterin wohl nicht erzielen können.
Umgekehrt wird der Vorschlag von Marcus F. nur etwa 50.000EUR zurückzuzahlen von Boris Riek abgelehnt.
Damit müssen die Parteien weiter zu den noch offenen Fragen vortragen, damit das Gericht eine Entscheidung treffen kann. Dazu haben sie 4 Wochen Zeit.
Weitere Hintergrundinformationen finden Sie im Artikel „Wirtschaftskrimi am Silbersee II?“ oder „Der Schatz am Silbersee II?„.
Inzwischen ist in der Sache ein Urteil verkündet worden.
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