Im Prozess der Lange GmbH & Co. KG vertreten durch Boris Riek gegen ihren ehemaligen Geschäftsführer Marcus F. wurde am Freitag, den 31.05.2024, das Urteil verkündet. Wir hatten über den Gütetermin am 17.11.2023 bereits berichtet. Marcus F. hatte im Gütetermin das Angebot Boris Rieks für die Persönlichkeitsverletzung durch Boris Rieks Veröffentlichungen auf Instagram 99.000EUR aufzurechnen abgelehnt. Das Verfahren wurde dann ohne weiteren Termin im schriftlichen Verfahren fortgesetzt, wo Marcus F. laut Boris Riek weitere Schadenersatzforderungen in Höhe von fast 700.000 EUR zur Aufrechnung geltend machen wollte.
Das Gericht verurteilte Marcus F. 314.000EUR nebst Zinsen an die Klägerin zu zahlen. Die genaue Berechnung der Zinsen war wohl recht aufwändig, da die Auszahlung des Gesamtkreditbetrages sich über 10 Einzelzahlungen zu verschiedenen Zeitpunkten erstreckte.
Das Gericht sah in den Veröffentlichungen von Boris Riek auf Instagram eine erhebliche Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte des Beklagten. Die Veröffentlichungen auf Instagram rechnete das Gericht der Lange GmbH & Co. KG und nicht dem Privatmann Boris Riek zu und hat daher in dem obigen Betrag bereits 25.000 EUR aufgerechnet. Die Veröffentlichungen auf Instagram wertete das Gericht wohl eher als Meinungsäußerung und nicht als Tatsachenbehauptung. Boris Riek habe dem Gericht bewusst keine Belege für seinen Behauptungen vorgelegt, um das Verfahren zu beschleunigen. Möglicherweise wären bei Vorlage stichhaltiger Belege weniger aufgerechnet worden, so unsere Vermutung.
Für den von Marcus F. vorgebrachten Schadenersatz für Verdienstausfall habe Marcus F. keine ausreichenden Belege z.B. Bewerbungen als Geschäftsführer bei anderen Unternehmen vorgelegt.
Ebenso habe Marucs F. keinen Beweis dafür erbracht, dass die … Industrieanlagen GmbH, bei der er immer noch Geschäftsführer ist, ihm wegen ausbleibender Aufträge kein Geschäftsführergehalt mehr zahlen könne. Hier habe er keine Zeugen benennen können, die bestätigen, dass sie auf Grund der Veröffentlichungen von Boris Riek keine Aufträge an die … Industrieanlagen GmbH mehr erteilen.
Die entgangene Provision, die Marcus F. im Gütetermin geltend machen wollte, wurde ebenfalls abgelehnt, weil wie bereits in unserem Artikel zum Gütetermin berichtet, die Anspruchsgrundlage dafür fehle.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Es ist noch nicht rechtskräftig, die Parteien können noch Berufung einlegen.
Update 23.08.2024: Laut Auskunft von Boris Riek wurde keine Berufung gegen das Urteil eingelegt. Lediglich eine Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung wurde eingereicht.
Weitere Hintergrundinformationen finden Sie im Artikel „Wirtschaftskrimi am Silbersee II?“ oder „Der Schatz am Silbersee II?„.
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