Die Kündigung – Gütetermin und Verhandlung

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Die Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mit beschränkter Haftung vertreten durch Dr. Eberhard Geisler klagt vor dem Landgericht in Essen gegen die Halterner Silbersee Vermietungsgesellschaft mbH vertreten durch Boris Riek. Die Betreibergesellschaft hatte der Vermietungsgesellschaft den Pachtvertrag über das Gelände am Silbersee II zum 31.12.2022 aufgrund von Pachtrückständen vorzeitig gekündigt. Eine außergerichtliche Einigung war wohl wegen der aus Sicht der Betreibergesellschaft überzogenen Forderungen von Boris Riek nicht möglich. Das öffentliche Interesse ist heute wesentlich höher als das an dem Gütetermin zum Darlehen an den Geschäftsführer der Lange GmbH & Co KG. Der Saal ist diesmal prall gefüllt. Doch der Hauptdarsteller, Boris Riek, fehlt. Dabei gab sich Boris Riek 2 Tage zuvor auf Instagram noch recht kämpferisch. Seitdem aber ist sein Instagram Account verstummt. Den Grund für das Fernbleiben von Boris Riek konnten wir bislang nicht in Erfahrung bringen.

Letztlich unterliegt die Halterner Silbersee Vermietungsgesellschaft kampflos im Streit um die Kündigung des Pachtverhältnisses. Rein formal blieb dem Richter auch wohl nichts anderes übrig. Das Gesetz ermöglicht die Kündigung eines Pächters bei Zahlungsrückständen recht einfach, während es bei Mietern höhere Hürden setzt. Wir hatten Boris Riek in einem Kommentar auf Instagram bereits früher die kritische Frage gestellt, was denn für eine Unwirksamkeit der Kündigung sprechen würde. Das blieb am Freitag unbeantwortet.

Endet die Story hier? Für die Betreibergesellschaft ist der Weg jedefalls nun offen die Verhältnisse am Silbersee II neu zu ordnen.