Verwaltungsgericht Münster – Asylverfahren Myanmar

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Der Kläger ist aus Myanmar und hat in Deutschland Asyl beantragt. Der Antrag auf Asyl wurde abgelehnt. Es wurde auch zunächst kein subsidiärer Schutz gewährt und die Abschiebung nach Myanmar angedroht. Dagegen klagt er vor dem Verwaltungsgericht Münster.

Die Dolmetscherin erscheint eine Viertelstunde verspätet. Sie ist mit dem Zug angereist. Auch der Kläger und dessen Anwalt mussten nach Münster anreisen. Seit dem 01.07.2024 ist nach der Verordnung über die verwaltungsgerichtlichen Zuständigkeiten für Rechtsstreitigkeiten nach dem Asylgesetz (AsylZustVO) die Zuständigkeit nach Herkunftsländern geregelt. Diese Aufteilung zielt darauf ab, die Bearbeitung von Asylverfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen, da Richter, die nur bestimmte Asylländer bearbeiten, zu Spezialisten werden.

Die Anträge einer typischen Asylklage sind wohl

  • Aufhebung des BAMF-Bescheids
  • Feststellung der Asylberechtigung
  • Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
  • Hilfsweise: Zuerkennung subsidiären Schutzes
  • Hilfsweise: Feststellung von Abschiebungsverboten

Das BAMF hat in der Zwischenzeit den subsidiären Schutz zuerkannt, so dass sich die Klage in diesem Punkt erledigt hat.

Es geht daher nur noch um die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft. Der Kläger wird von der Richterin bezüglich seines politischen Engagements in Myanmar und später auch in Deutschland befragt. Die Richterin versucht eine gewisse Detailtiefe als auch die Konsistenz der Aussagen des Klägers herauszuarbeiten. Der Rechtsanwalt des Klägers weist auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen hin. Dabei geht es wohl darum, dass für Rückkehrer Anlass zu begründeter Angst vor Verfolgung besteht, wenn die myanmarischen Behörden Kenntnis über einen abgelehnten Asylantrag erlangen, insbesondere dann, wenn sie sich im Ausland politisch betätigt haben.

Die Entscheidung erhält der Kläger schriftlich innerhalb von zwei Wochen.