Amtsgericht Essen – Volksverhetzung „Endlösung“

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Die Anklage

Angeklagt ist ein 1999 im Irak geborener Mann, der inzwischen auch die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Er soll auf Facebook die Bilddatei einer Ahnentafel mit arischer Abstammung gepostet haben. Darunter der Satz „Endlösung aller Probleme“. Der Vorwurf lautet Volksverhetzung gemäß § 130 StGB.

Das Verfahren

Der Verteidiger des Angeklagten erklärt, dass der Sachverhalt zugestanden werde. Er sehe aber nicht wie man da zu einer Strafbarkeit kommen wolle. Sein Mandant habe sich zynisch auf einen anderen Post hin geäußert. Der genaue Kontext sei aber nicht mehr bekannt. Zudem sei sein Mandant Jeside. Der Verteidiger verweist auf die Rede des US-Vizepräsidenten. Es handele sich bei der Äußerung seines Mandanten um eine unglückliche Formulierung. Sein Mandant habe bereits durch das Verfahren einen Weckruf erhalten. Der Angeklagte selbst erklärt, sein Post sei hämisch und spöttisch gemeint gewesen.

Der Verteidiger fragt noch, warum der Kontext nicht ermittelt worden sei. Der Staatsanwalt hält den Kontext wohl für entbehrlich. Er erklärt, dass die bildliche Darstellung und die Aussage dazu allein schon Volksverhetzung seien. Es werden Screenshots in Augenschein genommen, die aber wohl keinen rechten Aufschluss darüber geben auf welchen Post der Angeklagte geantwortet haben könnte. Die Richterin befragt dazu nochmal den Angeklagten, ob er sich nicht doch erinnern könne, worauf er geantwortet habe, so lange sei der Post ja noch nicht her. Der Angeklagte gibt an sich nicht erinnern zu können.

Die Richterin fragt den Angeklagten wie er heute zu seinem Post stehe. Darauf der Angeklagte, „Ich habe mich halt verleiten lassen.“

Der Bundeszentralregisterauszug ist ohne Eintragungen.

Das Plädoyer des Staatsanwalts

Der Staatsanwalt fordert in seinem Plädoyer 50 Tagessätze a 50 EUR.

Das Plädoyer des Verteidigers

Der Verteidiger erklärt in seinem Plädoyer der Sachverhalt sei unstreitig. Er bleibt bei seiner schon etwas vorweggenommenen Argumentation und fordert daher Freispruch.

Das Urteil

Das Urteil 50 Tagessätze a 50 EUR. Der Post verharmlose den Holocaust und überschreite die Grenzen der Meinungsfreiheit.

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