OLG Düsseldorf – Messerangriff von Solingen 7. Prozesstag

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Am Freitag, den 23. August 2024, gegen 21:30 Uhr starben drei Menschen bei dem Messerangriff auf einem Stadtfest mit dem Motto: „Fest der Vielfalt“ in Solingen. Zehn weitere Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Der geständige Angeklagte Issa Al H. muss sich dafür vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht verantworten.

Zu Beginn des 7. Prozesstags erklärt der Richter, dass auf die Vernehmung einiger Zeugen verzichtet werden könnte, die für den 1. Juli und den 8. Juli geladen seien. [Der Termin am 8. Juli wurde inzwischen aufgehoben!]. Sowohl der Vertreter des Generalbundesanwalts als auch die Verteidigung verzichten auf die Vernehmung der in Rede stehenden Zeugen.

Der Verlauf

Es werden an diesem Prozesstag nur zwei Zeugen gehört. Das schürt zunächst die Hoffnung, dass die Verhandlung noch vor der Mittagspause beendet werden könnte. Doch die Hoffnung trügt. Es dauert am Ende bis ca. 17:30 Uhr. Die Befragung der Zeugen ist sehr detailliert, aber den beiden Zeugen sind nur schwer Informationen zu entlocken. Die Beiden Zeugen nutzen mehrere Methoden der Beantwortung von Fragen auszuweichen. Dazu zählt die ständige Wiederholung von Satzbausteinen auch ohne Bezug zur Fragestellung.

Zudem gibt es einige Unterbrechungen von bis zu 15 Minuten. Daher fasse ich die Aussagen, die Großteils erst auf explizite Nachfrage erfolgen, thematisch etwas zusammen.

Vorhalte und Beanstandungen

Der Verteidiger wird nicht müde die Vorhalte, die der Richter oder der Vertreter des Generalbundesanwalts den Zeugen machen, zu beanstanden. Hier auszugsweise nur zwei Beispiele.

  • Die Frage beziehe sich auf einen anderen Zeitpunkt beanstandet der Verteidiger. Der Vertreter des Generalbundesanwalts entgegnet, er zitiere aus der Mitschrift. „Nicht mal zu einem Prozent.“ beantwortet der Zeuge die Frage. „Ich ziehe die Frage zurück.“, der Vertreter des Generalbundesanwalts.
  • Der Verteidiger beanstandet einen Vorhalt als unsubstantiiert. Der Vertreter des Generalbundesanwalts „Die Frage ist gestellt!“. Der Verteidiger „Die Frage ist beanstandet!“

Zeuge 1

Der erste Zeuge ist 29 Jahre alt und arbeitet bei einem Frisör. Er soll den Angeklagten bereits 8 Jahre lang kennen und stammt ebenfalls aus Syrien. Er wird nach §55 StPO Auskunftsverweigerungsrecht belehrt. Er kann also die Aussage verweigern, wenn er sich selbst belasten würde.

Der Weg nach Deutschland

Der Zeuge gibt an beim Bruder des Angeklagten 2016/2017 in Istanbul in der Türkei gearbeitet zu haben. Der Bruder habe Issa Geld für einen Schleuser geschickt, weil in Syrien Zwangsrekrutierungen stattgefunden hätten und die Lage sehr schlecht gewesen sei. Issa habe ihm erzählt, dass er Reparaturen von Mofas und Motorrädern gemacht habe, in Fabriken und auch als Baggerfahrer gearbeitet habe. Es könne auch sein, dass er in der Ölförderung gearbeitet habe, es habe dort einen guten Tageslohn gegeben gibt der Zeuge an. Die Frage ob der Angeklagte etwas über Erlebnisse mit dem IS erzählt habe, beantwortet der Zeuge mit Issa habe nur angegeben, dass die Lage schlecht gewesen sei und Issa sich habe schleusen lassen. Er habe Issa auch nicht danach gefragt.

Am 25.12.2022 seien sie zusammen mit Hilfe eines Schleusers in einer Gruppe von etwa 30 Personen nach Deutschland gekommen. Sie seien die ganze Zeit der Schleusung zusammen gewesen. Er beschreibt die Stationen der Reiseroute nach Deutschland. Über verschiedene Stationen in Deutschland seien sie schließlich nach Solingen gekommen. Sie hätten zusammen in einem Zimmer gelebt. Sie wären täglich zusammen gewesen.

Wer war Issa al H.?

Gefragt wie er den Menschen Issa al H. beschreiben würde, sagt der Zeuge „Er war ein ganz normaler Mensch.“. Er habe viel mit Mädchen im Internet gechattet. Issa sei fast immer im Zimmer geblieben. Besonderheiten an Issa gäbe es nicht. In Bezug auf Religion habe Issa sich nicht an die Regeln gehalten. Issa habe am Ramadan nicht gefastet und selten gebetet. Sein Glaube sei „normal“ gewesen. Issa habe im Zimmer einen Schriftzug, das Glaubensbekenntnis, gehabt hält der Richter dem Zeugen vor. „Das ist für uns normal.“. Issa habe türkische Serien geschaut. Über den Konflikt in Palästina bzw. Gaza habe er mit Issa nicht gesprochen. Es sei so gewesen, dass Issa nachts gearbeitet und tagsüber geschlafen habe. Issa habe keine Sachen erzählt und nicht viel über sich geredet. Issa könne etwas Türkisch und sei so an seinen Job im Dönerladen gekommen.

Wo er so lange mit einem Menschen zusammen gewesen sei, ob er nicht enttäuscht gewesen wäre, möchte der Richter vom Zeugen wissen.
„Er hat sich entschieden.“ entgegnet der Zeuge.

Nur Spaß?

Zu einem Video in dem es zu dem Angeklagten heißt „Versager! Versager!“ erklärt der Zeuge es sei nur Spaß gewesen. Auf dem Handy des Zeugen sei ein Foto gefunden worden [Der Zeuge hat sein Handy bei der Polizei abgegeben.], wo Issa im Schlaf fotografiert worden sei. Es habe die Aufschrift „Gott sei ihm gnädig!“ gehabt. „Wir haben viel Spaß mit ihm gehabt!“ der Zeuge dazu.
Der Richter möchte hier wohl eine gewisse Gruppendynamik untersuchen. Es habe in der Gruppe keine Probleme gegeben gibt der Zeuge an „Da gab es keinen Boss.“.

Die Wohnung

Ein Tag vor dem Vorfall hätten sie zusammen eine Wohnung besichtigt. Issa habe heiraten wollen. Issa habe ihm gesagt, dass es gut wäre, wenn er die Wohnung allein bekommen könnte. Issa sei bei der Besichtigung „ganz normal“ gewesen. „Wir nehmen die“ hätte er gesagt. Der Zeuge gibt an die Wohnung abgelehnt zu haben, da sie zu weit weg war. Man habe Issa nicht angesehen, dass er etwas vorhabe. Issa habe einen Messerblock für die Wohnung gekauft.

Die Pilgerfahrt

Der Vater von Issa habe eine Pilgerfahrt machen wollen. Issa habe ihm dafür 2500-3000EUR schicken wollen. Issa habe es nicht zusammenbekommen.

Die Telefone

Issa habe zwei Telefon gehabt. Der Zeuge gibt an dem Angeklagten ein Handy, das Samsung S23, verkauft zu haben. Da habe es ein Angebot mit Vertrag gegeben. Issa habe 3 Telefonnummern für Whatsapp gehabt. In letzter Zeit habe Issa hauptsächlich das Samsung S23 genutzt. Bei dem Xiaomi (blau) sei der Bildschirm defekt gewesen.

Hat der Zeuge etwas von den Anschlagsplänen gewusst?

Issa habe es ihm nicht bekanntgegeben. Issa habe über das Internet kommuniziert. Issa sei aus dem Zimmer, um zu telefonieren. Am Tattag habe er keinen Kontakt mehr zu Issa gehabt. Er wäre im Frisörladen gewesen. Gegen 15:00 habe der Laden geschlossen. Er sei im Zimmer geblieben und habe sich zwischen 0:00 und 0:30 Uhr schlafen gelegt.

Er habe durch den Hubschraubereinsatz der Polizei und durch eine Telegram Gruppe von dem Anschlag erfahren. Auf die Frage des Richters, warum die Telegram Gruppe über Ereignisse in Solingen berichte, entgegnet der Zeuge „Ich habe nichts gemacht! Ich blieb im Zimmer!“.

In dem Vier-Personenzimmer habe einer gefehlt hält ihm der Richter vor. „Ich habe geschlafen.“, Issa sei auch schon mal später so gegen 4:00 Uhr von der Arbeit gekommen. Er hätte nicht gewusst, dass Issa diese Person ist.

Der Richter hakt nochmal nach „Sie wussten vorher von dem Anschlag nichts?“. „Nein! Wirklich nicht!“.

Der Richter hält dem Zeugen eine Aussage aus einer früheren Vernehmung vor. Dort habe der Zeuge erklärt, dass Issa besser angezogen war als sonst und er ihn gefragt habe warum. Es hätte eine Feier gegeben. Issa habe nicht geantwortet. Issa habe nur gesagt „Ich gehe hin.“ antwortet der Zeuge. Der Zeuge erklärt er habe versucht Issa anzurufen, aber das Handy sei ausgeschaltet gewesen.

Issa in Paderborn?

Am 24.08.2024 habe ihn M. angerufen. Warum er M. gesagt habe, dass M. sagen solle, dass Issa in Paderborn sei, möchte der Richter vom Zeugen wissen. Sie haben erstmal schauen wollen, wo Issa sei. „Wir wollten erstmal klären, ob Issa mit der Tat etwas zu tun hat.“ entgegnet der Zeuge weiter.

Der Vertreter des Generalbundesanwalts (GBA) hakt in diesem Punkt intensiv nach.

GBA: Welches Motiv habe es dafür gegeben M. zu sagen, dass er sagen solle, dass Issa in Paderborn sei.
Zeuge: „Ich wollte erstmal schauen.“, „Ich habe zu M. gesagt, wenn jemand nach Issa fragt, …“
GBA: „Warum sollte M. lügen? Sie haben das doch gesagt! Es war Ihre Idee!“ geht der Vertreter des Generalbundesanwalts den Zeugen an.
Zeuge: „Bis wir wissen, wo Issa ist.“
GBA: „Wollen Sie meine Frage nicht beantworten?“, „Warum haben Sie ihn zur Lüge aufgefordert?“, „Halten Sie mich nicht mit Geschichten hin!“
Der Zeuge wiederholt sich.
GBA: „Das haben Sie doch vermutet, dass er festgenommen worden ist?“, „Warum wollten Sie das klären?“
Zeuge: Er hätte nicht gedacht, dass Issa es war. Der Zeuge wiederholt sich.
GBA: „Wann sind Sie das erste Mal auf die Idee gekommen, dass er was damit zu tun hat?“
Zeuge: Zwischen 14:00 und 15:00 Uhr
Es folgen noch zwei Vorhalte, die der Verteidiger beanstandet.

Zeuge 2

Das Gezeter

Der zweite Zeuge ist 30 Jahre alt, sitzt aktuell in Haft und wird von 5 Justizvollzugsbeamten vorgeführt, die die gesamte Zeit im Saal bleiben. Auf die Frage, ob er mit dem Angeklagten verwandt sei, erklärt er, er sei vom Clan/Stamm. Das seien so 30.000 Leute. Sie würden nur untereinander heiraten. Das genaue Verwandtschaftsverhältnis gibt er an mit sein Vater sei der Sohn eines Onkels des Angeklagten. Er sei nur vom Stamm.

Jetzt beginnt ein langes Gezeter des Zeugen, der vorgibt Angst zu haben. Es sei tausendmal gefährlicher als der Richter denke, wenn er etwas äußere, wenn etwas vor Gericht geredet werde. Es gäbe keinen Spaß. Der Richter erklärt das sei nicht das erst Mal, dass hier jemand in dem Umfeld vernommen werde. Es sei tausendmal gefährlicher. Er wolle garnix reden.

Während der Richter geduldig immer wieder versucht den Zeugen zu einer Aussage zu bewegen kommen vom Zeugen nur Ausflüchte. Während dessen regt der Verteidiger zwei Mal an dem Zeugen einen Zeugenbeistand beizuordnen. Ich gebe hier nur einige markante Zitate des Zeugen wieder.

  • „Was haben Sie? Jetzt lassen Sie mich ausreden.“
  • „Ich habe nichts unterschrieben. Es war nicht ehrlich. Die haben versucht mich zu ficken! Ich weiß nicht wer hat Spiel gemacht.“
  • „Sie möchten, dass ich meinen Kopf verliere!“
  • „Als ich mich an die Polizei gewandt habe, war Assad. Die jetzige Führung ist die Al Nusra Front. Assad hat sie bekämpft. Radikale haben übernommen.“
  • „Sie haben nichts schriftlich!“
  • „Ich war lange im Knast! Ich kann dieses Spiel!“
  • „Sie können nicht mal ihr Land schützen!“
  • „Geben Sie mir 6 Monate ich akzeptiere!“

Schließlich erklärt der Vertreter des Generalbundesanwalts er brauche 5 Minuten Bedenkzeit.Daraufhin wird die Verhandlung für 15 Minuten unterbrochen. Der Richter fragt den Zeugen noch, ob er die Eskalation wirklich wolle. Das lohne sich nicht. Das solle der Zeuge überdenken.

Die Aussage

Nach der Unterbrechung möchte der Richter den Zeugen zu zwei Begebenheiten in Syrien hören.

Der Zeuge gibt an Issa al H. ein bis zweimal in Syrien gesehen zu haben. Er sei 2013 zu Besuch bei einem Onkel gewesen. Da habe es eine Person auf einem Motorrad gegeben, die eine Tüte mit Geld und eine AK47 umhängen gehabt habe. Zu der Zeit habe nur die als Nusra Front die Kontrolle über die Ölfelder gehabt. Sein Cousin habe sich gestritten. Er solle nicht mitgehen, die Arbeit würde Krebs verursachen. Der Zeuge bemerkt, dass sich das Aussehen des Angeklagten stark verändert habe. Seine Haare seien kurz.

Der Zeuge gibt an nochmal in der Region gewesen zu sein. Er habe eine Tante besuchen wollen. Der Zeuge schildert sehr ausführlich wie der Bus, mit dem er unterwegs war, vom IS angehalten, er geschlagen und 14 Tage inhaftiert worden sei. Das entspräche 15 Jahren Haft in Deutschland. Der Richter möchte nun die Aussage in Richtung des eigentlich interessanten Ereignisses lenken. Der Zeuge setzt an und der Vertreter des Generalbundesanwalts merkt an „Das hört sich nicht gut an!“.

Der Zeuge schildert nun wieder Allgemeinplätze zum IS. Das, was letztlich relevant zu sein scheint: Einer von der Familie al … habe ihm gesagt, Issa habe dem IS den Treueeid geleistet. Issa habe mit Autos für eine Transportfirma gearbeitet. 2013 soll Issa für die islamische Polizei, al-Hisbah, gearbeitet haben und Strafen vorgenommen haben. Bei den Strafen ginge es um Hand ab oder Enthauptungen. Das habe er aber nicht mit eigenen Augen gesehen. Er habe Issa nur einmal gesehen bei den Ölfeldern.

Da der Zeuge immer wieder abschweift, möchte der Richter zu den Themen kommen, die das Gericht interessieren. Der Vertreter des Generalbundesanwalts spricht von einem Dominanzstreben des Zeugen. Das Gericht solle sich nicht mehr mit dem unstrukturierten Redeschwall abgeben. Der Richter möchte dem Zeugen wohl „Brücken bauen“.

Der Verteidiger beantragt eine Unterbrechung. „Ich würde gern einen Antrag stellen in Bezug zur Aussage.“. Die Vernehmung habe Vorrang erklärt der Richter. Wenn man sich die Aussage ins Gedächtnis rufe, beginnt der Verteidiger. Woraufhin der Vertreter des Generalbundesanwalts nun endlich wissen möchte, was das Antragsbegehren des Verteidigers denn wäre.
„Ich beantrage die Aussage zu beenden.“ stellt der Verteidiger nun den Antrag. Der Richter sieht dazu keine Veranlassung und fährt mit der Vernehmung des Zeugen fort.

Der Richter möchte immer wieder wissen, ob der Zeuge konkrete Personen benennen könne, die dem Zeugen von Ereignissen erzählt hätten. Der Zeuge bleibt wieder wage „Einer macht die Nachricht und dann plappert alles.“, „Die Leute haben erzählt, dass Issa beim IS ist.“. Auf weitere Nachfragen gibt er noch eine Familie … und eine Frau … an.
„Der habe Schule gemacht beim IS.“. Issa habe beim IS wie ein Beamter gearbeitet. Issa arbeite mit Maske. Er richte Leute hin und schneide Hände ab.

Der Vertreter des Generalbundesanwalts hat keine weiteren Fragen.

Der Verteidiger befragt den Zeugen zu seiner Vernehmung in der JVA.

Drei Personen seien anwesend gewesen, einer mit Handy, einer mit Computer und einer habe geschrieben. Es sei kein Dolmetscher dabei gewesen. Es sei auf deutsch gesprochen worden. Er habe Dinge umschrieben. Ob er sich das Protokoll seiner Vernehmung durchgelesen habe, möchte der Verteidiger wissen. „Du bist ein Lügner.“ habe er gesagt. Nein, denn er sei in dem Protokoll als Beschuldigter eingetragen gewesen.

Der Verteidiger befragt den Zeugen noch zu Fernsehberichten, die er gesehen habe. Ob er den Verdächtigen gesehen habe? Ein verpixeltes Bild bestätigt der Zeuge. Wie oft er den Verdächtigen im Fernsehen gesehen habe, möchte der Verteidiger recht hartnäckig wissen. „Meinen Sie ich schreib mir das auf?“

Falschaussage?

Am Ende überlegt der Vertreter des Generalbundesanwalts wohl eine Anzeige wegen uneidlicher Falschaussage gegen den Zeugen zu stellen. Das sei ein Akt der Fürsorge. Das steht wohl im Zusammenhang mit der Behauptung des Zeugen, dass in dem Protokoll der Vernehmung falsche Angaben, Inhalte, die der Zeuge nicht bekundet hat, sein sollen.

Der Zeuge wird in Handschellen aus dem Saal geführt.

Die Bewertung

Zu dem Aufklärungsversuch, dass der Angeklagte in seiner Heimat radikalisiert worden sei und Mitglied des IS sei, möchte der Verteidiger festhalten, dass es eine protokollierte Vernehmung nicht begleitet von einem Dolmetscher gäbe. Es befänden sich falsche Angaben im Protokoll. Der Zeuge habe den Angeklagten nur einmal in Syrien gesehen. Der Rest seien „Dinge von Hörensagen“. Die Befragung des Zeugen sei ein Debakel. Sie sei der Würde des Gerichts nicht gerecht geworden.

Der Vertreter des Generalbundesanwalts erklärt, dass die Vernehmung eines Zeugen nie ein Debakel sei. Sie sei oft einziges Beweismittel.

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Quelle

Der Autor im Gerichtssaal.