Heute sagt die Besatzung des Rettungswagens, eine Notfallsanitäterin und zwei Notfallsanitäter, die Mouhamed nach den Schüssen vom Einsatzort zum Krankenhaus gebracht haben, aus.
Die Rituale
Die Zeugen werden nach ihrer Person befragt und ausführlich belehrt, dass Falschaussagen strafbar sind.
Die Vernehmungen
Wir beginnen wieder mit den Punkten, die nicht direkt das Tatgeschehen betreffen.
Der Auftrag
Alle Zeugen bestätigen, dass sie zum Einsatz mit einer suizidgefährdeten Person mit einem Messer gerufen wurde. Dass ein Messer im Spiel sei, sei von der Leitstelle mitgeteilt worden.
Der Tathergang
Zum eigentlichen Tatgeschehen kann die Besatzung des Rettungswagens kaum Angaben machen. Sie seien mit dem Rettungswagen auf den letzten Metern ohne Horn und Blaulicht angefahren, wie es wohl in so einem Fall üblich ist, um keine Unruhe in die Situation zu bringen. Eine Streifenwagenbesatzung hätte dann durch Handzeichen deutlich gemacht, dass sie mit ihrem Rettungswagen in einiger Entfernung vom Einsatzort halten sollten. Sie hätten daraufhin die Trage vorbereitet. Nachdem sie mehrere schnell aufeinander folgende Schüsse gehört hätten, seien sie mit der Trage und dem Rettungswagen zum Einsatzort vorgerückt. Mouhamed habe bereits auf dem Bauch am Boden gelegen mit Handfesseln auf dem Rücken. Er sei dabei von Polizisten festgehalten worden. Nach einem sogenannten Bodycheck hätten sie Mouhamed in den Rettungswagen gebracht, wo kurz darauf der zuvor angeforderte Notarzt hinzukam. Es sei unmöglich gewesen Mouhamed einen intravenösen Zugang am Arm zu legen, daher habe man einen schmerzhaften intraossären Zugang am Schienbein gelegt. Dabei wird eine Stahlkanüle in den Knochen eingestochen. Mit Polizeibegleitung im Rettungswagen hätten sie Mouhamed dann ins Krankenhaus gebracht und dort im Schockraum übergeben. Alle drei Zeugen geben an, dass Mouhamed von dem Zeitpunkt, wo er am Boden lag, bis in den Schockraum recht „wehrig“ war. Im Schockraum habe dann das Fentanyl gewirkt. Er habe im Schockraum noch normal geatmet und einen normalen Puls gehabt. Dass er dann so schnell verstorben ist, sei eher unerwartet gewesen. Die Zeugen machten noch Angaben zu den Verletzungen von Mouhamed und den Taser Spuren. Der Einsatz des Pfeffersprays soll mitgeteilt worden sein. Ein Zeuge will bei Mouhamed gerötete Augen bemerkt haben.
Wie geht es weiter
Der Prozess soll am Mittwoch, den 17. April, fortgesetzt werden. Dann wollen einige Angeklagte Erklärungen abgeben.
Disclaimer
Trotz sorgfältiger Recherche lassen sich Fehler nicht zu 100% ausschließen. Bitte senden Sie ggf. eine E-Mail an hdt@gluon.press, so dass wir eine Korrektur vornehmen können. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Ermittlungsverfahren die Unschuldsvermutung gilt. Dessen Einleitung bedeutet nicht, dass der strafrechtliche Vorwurf tatsächlich zutrifft.