Am 13.01.2026 beginnt der Prozess gegen 6 mutmaßliche Mitglieder der linksextremen Gruppe Antifa-Ost, auch Hammerbande genannt. Vor dem Prozessgebäude des OLG Düsseldorf, dem sogenannten Terrorbunker, haben sich schon früh zahlreiche Pressevertreter und Besucher, Unterstützer der Angeklagten, versammelt. Auch eine Demo haben die Unterstützer organisiert.
Die Einlasskontrollen OLG sind, wie gewohnt, sehr gründlich und dauern entsprechend lang. Der Beginn der Verhandlung ist für 10:30 Uhr angesetzt. Aber erst gegen 12:00 Uhr geht es dann in den großen Saal 1 des Prozessgebäudes.
„Ich fang nicht an, bevor der letzte Platz besetzt ist.“ erklärt der vorsitzende Richter. Es wird festgestellt wie viele Besucher noch eingelassen werden können und es gibt eine Pause von geplant 10 Minuten. Alle Besucher und die Angeklagten müssen den Saal wieder verlassen. Unter „Free all Antifas!“ und „Ihr seid nicht allein!“ Rufen verlassen die Angeklagten und die Besucher den Saal.
Beim „Wiedereinlauf“ der Angeklagten nach der Pause wird geklatscht. Eine Angeklagte lacht. Der Saal ist nun wohl voll besetzt.
„Wer Rücken hat, soll sitzen bleiben.“ erklärt der vorsitzende Richter, als die Justizbeamten im Saal die Besucher auffordern aufzustehen, wie es beim Eintritt der Richter in den Saal üblich ist.
Die Öffentlichkeit
Nach Feststellung der Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten geht es um die Frage, ob die Öffentlichkeit für die Verhandlung ausgeschlossen werden soll. Vier der sechs Angeklagten waren zum Tatzeitpunkt Heranwachsende. Die Jugendgerichtshilfe hält es für sinnvoll ihre Berichte nicht öffentlich zu verlesen. Der vorsitzende Richter merkt an, dass die Listung der Antifa-Ost als Terrororganisation in den USA Auswirkungen auf die weitere Lebensplanung der Angeklagten haben könnte. Die Verteidiger geben an, dass bereits Akten öffentlich seien und die Öffentlichkeit wünschenswert und richtig sei.
Es gibt eine Unterbrechung von angekündigt 30 Minuten für eine Ausschließungsverhandlung, § 174 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Nach der Unterbrechung ist klar die Öffentlichkeit wird nicht ausgeschlossen. Die Entscheidung hätten sich die Richter besonders in Bezug auf die Terrorliste der USA nicht leicht gemacht erklärt der vorsitzende Richter.
Die Anklage
Nachdem die Angeklagten die üblichen Angaben zur Person gemacht haben, verlesen die Staatsanwälte abwechselnd die recht umfangreiche Anklageschrift. Für jeden Angeklagten werden alle ihm vorgeworfenen Delikte im Detail vorgetragen.
Zusammenfassend geht es um einen kleinen Streifzug durch das Strafgesetzbuch:
§ 22, 23 Strafbarkeit des Versuchs
§ 25 Täterschaft (Mittäter)
§ 28 Besondere persönliche Merkmale
§ 53 Tatmehrheit
§ 129 Bildung krimineller Vereinigungen
§ 211 Mord
§ 223 Körperverletzung
§ 224 Gefährliche Körperverletzung
§ 229 Fahrlässige Körperverletzung
§ 263 Betrug
§ 281 Missbrauch von Ausweispapieren
§ 303 Sachbeschädigung
Das Folgende gebe ich ohne Zuordnung der einzelnen Vorwürfe zu den einzelnen Angeklagten wieder.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagten für Planung und Ausführung der Taten „Safe-Handys“ genutzt haben. Das seien Handys die keiner Person zugeordnet werden könnten.
Angeklagte hätten Wohnungen unter Vorlage von Ausweispapieren einer fremden Person und gefälschter Lohnabrechnungen angemietet, um so einen Rückzugsort zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht hier wohl von einem fortgesetzten Verbleib im Untergrund aus.
Die Angeklagten hätten sogenannte Szenario Trainings absolviert. Hier sei das Vorgehen bei der Tatausführung geübt worden. Es habe klar definierte Aufgaben (Überblicksperson, Kommandogeber, …) gegeben und der zeitliche Ablauf bis zur Flucht sei genau definiert gewesen.
Es habe Überfälle auf Modeläden gegeben, wo es zu Sachbeschädigungen und Körperverletzungen der Mitarbeiter gekommen sei. Eine Angeklagte habe die Verkäuferin mit mindestens 15 gegen den Kopf und Oberkörper gerichteten Schlägen misshandelt. Eine zweite Angreiferin soll mindestens 20-mal mit einem Teleskopschlagstock auf das Opfer eingeschlagen haben. Die Geschädigte sei bis Oktober 2022 arbeitsunfähig gewesen und leide unter einer behandlungsbedürftigen posttraumatischen Belastungsstörung. Es seien Farbe und Buttersäure versprüht worden. In einem Laden in Erfurt soll ein Sachschaden von 65.000EUR entstanden sein.
In Budapest seien verschiedene Personen, die die Angeklagten teils vermeintlich als Neonazis identifiziert haben, mit Faustschlägen, Schlagstöcken und einem Hammer angegriffen worden. Die Staatsanwaltschaft wertet die Angriffe in bestimmten Fällen als versuchten Mord.
Nicht zuletzt wirft die Staatsanwaltschaft den Angeklagten die Bildung einer terroristischen Vereinigung vor.
Die Opening Statements
Die Verteidiger verweisen zunächst auf ihre Rüge der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts und tragen nacheinander wohl untereinander abgestimmte Opening Statements vor, die von Klatschen und Pfeifen der Zuschauer begleitet werden.
Die Verteidiger beklagen, dass Zimmer der Angeklagten im Elternhaus von einem SEK durchsucht worden wären. Das Verfahren werde vom Generalbundesanwalt unfair geführt. Die Angeklagten seien erreichbar gewesen und hätten sich stellen wollen. Die Angeklagten hätten sich am Ende ohne Zusicherung, dass sie nicht nach Ungarn ausgeliefert werden, gestellt.
Es sei nicht das Ziel gewesen Menschen zu töten.
Warum werde der Vorwurf dennoch erhoben?
Die Verteidiger sprechen von „over charging“. Das solle das Strafmaß erhöhen und würde die Verteidigung erschweren. Die Verteidiger sprechen von einem überdimensionierten Konstrukt. Die Verfahren seien beim Amtsgericht besser aufgehoben. Es gehe nur um Körperverletzung.
Gegen 14:50 regt ein Verteidiger an die Verhandlung abzubrechen, da seine Mandantin möglicherweise nicht mehr folgen könne.
Die Verhandlung wird unterbrochen und am Dienstag, den 20.01.2026 fortgesetzt.Die Angeklagten werden unter dem Jubel und Beifall der Zuschauer sowie Sprechchören aus dem Saal geführt.
Disclaimer
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Quelle
Der Autor im Gerichtssaal.




