Geschichte
Die Weserwerft wurde 1918 als „Schiff- und Maschinenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu Minden i. W.“ am Alten Weserhafen in Minden/Ostwestfalen gegründet. Ihre Hauptgesellschafter waren die Bremer und Mindener Schleppschifffahrtsgesellschaft sowie die Stadt Minden. Die Universalwerft baute Binnenschiffe wie Kähne, Motorgüterschiffe, Heckraddampfer sowie Leichter. Leichter sind Schiffe, die größeren Schiffen Ladung abnehmen, weil diese wegen ihres Tiefganges Landungsstellen nicht direkt anlaufen können.
Daneben entstanden in der Weserwerft auch Spezialfahrzeuge wie Wohnschiffe, Greifbagger, Seeschlepper, Zementtransporter, Fähren und viele andere mehr. Insgesamt wurden 200 Schiffe hauptsächlich für die deutschen Binnenschiffreeder und Wasserschifffahrtsdirektionen gebaut. Die Weserwerft lieferte aber auch Schiffe ins Ausland.
Zuletzt wurde die Weserwerft als Reparatur und Umbau Werft genutzt. Im Jahre 2004 musste die Werft aber wegen schlechter Auftragslage schließen und ein Insolvenzverfahren wurde eingeleitet.
Nachdem das Gelände endgültig verlassen war, dienten die Hallen zeitweise als Abenteuerspielplatz, Kulisse für Fotografen und zu weiteren künstlerischen Zwecken. Später plante Mindener Stadtverwaltung die Neugestaltung des Gebietes und deshalb wurde im Jahr 2007 für die Weserwerft die Aufnahme in das Förderprogramm Stadtumbau West beantragt.
Gegenwart und Zukunft
Das Gebiet der alten Weserwerft wird durch brachliegende Flächen, Ruinen und gewerblich genutzte Gebäude geprägt. Dennoch hat es aufgrund seiner Lage am Wasser und dem Blick auf die historische Altstadt und die Fischerstadt ein großes Potenzial als attraktives Wohngebiet. Es gibt jedoch etliche Vorgaben, die bei der Planung für ein Wohngebiet bedacht werden müssen. Diese sind unter anderem der Denkmalschutz, der Schall- und Hochwasserschutz, die Abstände zu den Industriebetrieben sowie die Altlasten.
- Unter Denkmalschutz stehen das Hafenbecken, die Flankenbastion und die Dachkonstruktion des alten Flugzeughangars. Deshalb darf bei der architektonischen Neugestaltung das Gelände nicht zu stark verändert oder umgewandelt werden, so der Wunsch des Denkmalschutzes.
- Für den Schutz der Bevölkerung vor zu viel Lärm wurde 2021 ein Schallgutachten erstellt. Untersucht wurde, ob der Lärm von Straßen-, Schiffs- und Schienenverkehr sowie der von Gewerbebetrieben von Bedeutung sind. Aus dem Gutachten konnte geschlossen werden, dass es Einschränkungen bei der Planung bezüglich des Straßenverkehrs auf der Gustav-Heinemann-Brücke geben muss. Ein Flächenabstand von circa 60 m sollte deshalb von der Nordbrücke zur Wohnbebauung eingehalten werden.
- Das gesamte Gebiet der alten Weserwerft liegt in einem Überschwemmungsgebiet. Statistisch alle 100 Jahre gibt es ein Hochwasser, welches das gesamte Gebiet der alten Weserwerft überfluten würde. Aus diesem Grund muss auch dieser Umstand bei der Planung bedacht und Maßnahmen dagegen getroffen werden. Die EU hat Richtlinien erlassen zum Schutz für Mensch und Umwelt und Deutschland hat diese in mehreren Gesetzen berücksichtigt. Zum Beispiel dürfen Industriebetriebe in der Regel nicht direkt neben Wohngebieten liegen. Unfallgefahren können von den Betrieben selbst aber auch von Risikostoffen wie Chlor, Blausäure, Schwefeldioxid etc. ausgehen, mit denen die Betriebe umgehen. Weil mehrere Betriebe im Industriegebiet am Hafen Risikostoffe verarbeiten, wurde im Jahr 2016 ein Gutachten erstellt. Daraus geht hervor, wie groß der Sicherheitsabstand einer Wohngegend zu den Betrieben sein muss.
- Zu guter Letzt gibt es aufgrund der jahrelangen industriellen Nutzung des Areals einen Altlastenverdacht, der derzeit abgeklärt wird. Es wird untersucht, ob und wieviel schädliche Stoffe im Boden vorhanden sind. Aus diesem Grund wurden viele Grundwassermessstellen errichtet. Gefunden wurden mittlerweile Schwermetalle und auch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Weitere Untersuchungen und gegebenenfalls eine Altlastensanierung sind deshalb notwendig.
- Und es gibt ein weiteres Problem. Die alte Weserwerft war zweiten Weltkrieg ein Bombardierungsziel gewesen. Deshalb wurde der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Arnsberg einbezogen, die ausführliche Untersuchungen im Jahre 2016/2017 einleiteten. Auch wenn diese ohne Befund blieben, könnten doch noch Kampfmittel vorhanden sein, so das Resümee der Fachleute.
Wichtiger Hinweis
Wir empfehlen diesen Lost Place nicht aufzusuchen. Es gibt dort offensichtliche und versteckte Gefahren.