Start Lokales Bielefeld OLG Düsseldorf – Messerangriff vor Bar in Bielefeld 1. und 2....

OLG Düsseldorf – Messerangriff vor Bar in Bielefeld 1. und 2. Prozesstag

4

Der Prozess gegen Mahmoud M. beginnt am 02.03.2026 vor dem OLG Düsseldorf im Prozessgebäude, auch Terrorbunker genannt. Vor dem Gebäude geben der Verteidiger des Angeklagten Syrers, Dr. Lutz Klose, und eine Nebenklagevertreterin, Stefanie Höke, der nicht sehr zahlreich erschienenen Presse Interviews.

Aus dem Interview mit dem Verteidiger

„Das ist keineswegs eine klare Sache, weil wir hier Besonderheiten in dem Fall haben.“ beginnt der Verteidiger, Lutz Klose, sein Interview.

Ein Geständnis?

Sein Mandant habe gegenüber dem psychiatrischen Gutachter die Tat bereits zugegeben und etwas zur Motivlage gesagt. Die seinem Mandanten vorgeworfene Mitgliedschaft beim IS habe dieser gegenüber dem Gutachter aber bestritten. [Der Angeklagte hat sich vor Gericht an den ersten beiden Prozesstagen nicht zur Sache eingelassen!]

Versuchter Mord

Zudem sei es so, dass es bei versuchtem Mord geblieben sei. Bei versuchtem Mord sei eine lebenslange Freiheitsstrafe nicht die Regel. Eine vom Bundesanwalt geforderte Sicherungsverwahrung sei auch noch nicht klar. Es liege allerdings nicht nur gefährliche Körperverletzung vor, sondern er gehe schon von versuchtem Mord aus, da Heimtücke vorliege. Die Geschädigten hätten mit dem Angriff nicht gerechnet. Man hätte hier aber „nur“ vier Versuchstaten, daher müsse man genau hinschauen ob lebenslänglich die richtige Strafe sei.

Eine IS-Mitgliedschaft?

Sein Mandant sei nicht im Auftrag des IS oder in Absprache mit dem IS unterwegs gewesen erklärt der Verteidiger. Es stelle sich die Frage der Gefährlichkeit für die Zukunft und damit die Notwendigkeit der Sicherungsverwahrung.

Die Reue?

Sein Mandant habe dem Gutachter gesagt, dass er die Tat bereue. Die Einzelhaft habe schon sehr stark auf seinen Mandanten gewirkt. Er rechne mit einer hohen Strafe. Die Verantwortung für seine Taten wolle er übernehmen. Es kämen schwere Jahre auf ihn zu, das wisse er auch. Am Ende verweist der Verteidiger auf die noch folgenden Aussagen des Gutachters im Prozess.

Aus dem Interview mit einer Vertreterin der Nebenklage

Stefanie Höke vertritt die Nebenklage für drei der Geschädigten. Im Interview vor Prozessbeginn sieht sie die Motivlage des Täters klar durch die einschlägigen Rufe bei der Tatausführung bestätigt. Der Täter habe möglichst viele Menschen töten wollen, um dem westlichen Lebensstil ein Ende zu setzen. Es sei ein großes Glück gewesen, dass niemand zu Tode gekommen sei. Es sei dem beherzten Eingreifen eines Betroffenen zu verdanken, dass nicht mehr passiert sei. Die Geschädigten seien alle noch arbeitsunfähig und würden sich allein nicht aus dem Haus trauen. Das Leben sei sehr eingeschränkt. Die Mandanten würden aber im Prozess aussagen.

Die Anklage

Die Bundesanwaltschaft hat am 26. November 2025 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den syrischen Staatsangehörigen Mahmoud M. erhoben. Die Bundesanwaltschaft hält den laut seinem Pass am 01.01.1990 in ar-Raqqa geborenen Syrer der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129a, § 129b StGB), des versuchten Mordes in vier Fällen (§ 211 Abs. 2, §§ 22, 23 StGB) und der gefährlichen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 StGB) für hinreichend verdächtig.

Am frühen Morgen des 18. Mai 2025 soll der Angeklagte vor der Bar „Cutie“ in Bielefeld (NRW) mit einem Messer und einem Stockdegen auf Gäste, Fans von Arminia Bielefeld, die den Aufstieg feierten, eingestochen haben. Dabei soll er mehrfach „Allahu Akbar“ gerufen haben. Für den weltweiten Jihad habe er möglichst viele Menschen töten wollen. Zuvor soll er den späteren Tatort ausgekundschaftet und zwei Küchenmesser mit 18cm Klingenlänge gekauft haben. Aus einem Gehstock und einem der zuvor gekauften Messer soll er mit Klebeband einen Stockdegen gebaut haben.

Vom 1. Mai 2015 bis November 2016 soll er in Syrien für den IS tätig gewesen sein. Er soll 30 Tage ausgebildet, dann als Grenzposten und Soldat eingesetzt worden sein und in der Immobilienverwaltung für den IS tätig gewesen sein.

Der psychologische Gutachter als Zeuge

Nach Verlesung der Anklageschrift sagt der psychologische Gutachter nicht als Gutachter, sondern als Zeuge aus. Dies erscheint notwendig, da der Angeklagte selbst zunächst keine Angaben macht und sich nicht zur Sache einlässt. Es geht also darum, was Mahmoud M. dem Gutachter im Rahmen von zwei Explorationsgesprächen in insgesamt 7 Stunden insbesondere zur Tat erzählt hat. Der Gutachter konnte mit dem Angeklagten in seiner Muttersprache ohne Dolmetscher sprechen, da er wohl einen ähnlichen Dialekt wie der Angeklagte spricht.

Der Gutachter schildert sehr detailliert, was ihm Mahmoud M. im Rahmen der Explorationsgespräche anvertraut hat. Ich gebe hier nur ausgewählte Inhalte wieder.

„Ich habe mein Leben ruiniert!“

„Ich habe mein Leben ruiniert!“ so der Angeklagte zum Gutachter. Der Gutachter gibt weitere Aussagen des Angeklagten wieder: Er bereue seine Tat sehr. Er hätte zunächst vorgehabt freiwillig auszureisen. Das sei aber nicht möglich gewesen, weil er keinen [syrischen] Pass gehabt habe. Wenn er verstanden hätte, wie Deutschland funktioniert, wäre er nicht gekommen. Sein Leben sei jetzt vorbei. Der Gutachter bescheinigt dem Angeklagten wenig Empathie. Die Konsequenzen für ihn selbst stünden wohl im Vordergrund. So hat der Angeklagte angegeben darüber nachgedacht zu haben sich zu suizidieren. In seiner Zelle gäbe es aber nichts, sonst hätte er das schon getan. Der Gutachter spricht von einer depressiven Stimmungslage. Auch ein Nebenklagevertreter sieht bei dem Angeklagten sehr viel Selbstmitleid. Auf die Nachfrage des Nebenklagevertreters erklärt der Gutachter, dass der Angeklagte nicht nach den Opfern gefragt habe.

Die Religiosität

Er sei immer religiös gewesen. Er habe immer gebetet. Während seiner Zeit beim Militär habe er nicht gebetet. Das habe ihn gestört. Er habe eine Moschee in Bielefeld besucht, welche habe er aber nicht sagen wollen. Er habe Serien geschaut. Er habe Live-Streams aus der „Organisation“ geschaut. Die hätten nicht direkt zur Gewalt aufgerufen. Man komme von selbst darauf. Er habe Hinrichtungen erlebt. Ohne Gerichtsverhandlung sei aber keiner hingerichtet worden. „Er schien nicht beeindruckt!“ merkt der Gutachter dazu an. Er wolle nicht an einem Deradikalisierungsprogramm teilnehmen, sondern seinen Werten treu bleiben.

Die IS-Zugehörigkeit

2009 bis 2010 habe er seinen Militärdienst geleistet. Er habe aber keine militärische Ausbildung. Er habe nur 3-mal schießen müssen. Beim Militär habe er nur in der Telefonzentrale gearbeitet. Sonst habe er in der Immobilienverwaltung gearbeitet. Er habe 170USD Gehalt für die Tätigkeit in der Immobilienverwaltung bekommen.

Die Schulbildung

Die Schule habe er in der 3. Klasse abgebrochen. Keine in seiner Familie sei gebildet.

Angaben zur Tat

Die Entscheidung zur Tat habe er 10 Tage vorher getroffen. Er habe dieses Ziel ausgewählt, weil die Menschenmenge groß gewesen sei. Es seien Ungläubige gewesen, die man töten dürfe. Zwei Tage vor der Tat habe er die Messer gekauft. Ebenso habe er Benzin in Einmachgläsern nutzen wollen, um Feuer auf die Menschen zu werfen, damit diese flüchten. Das Messer an dem Stock zu befestigen sei seine eigene Idee gewesen! Er habe Allahu Akbar gerufen, bis zwei Personen ihn überwältigt hätten. Er habe den Verstand für kurze Zeit verloren. Das Ziel sei nicht das Märtyrertum gewesen. Wenn er allerdings sterben würde, dann sei Allah damit zufrieden.

Die IS-Listen

Zunächst wird das syrische Personenstandsregister in Augenschein genommen. Dann geht es um drei Listen des IS auf denen der Name des Angeklagten auftaucht. Auf den Listen sind die Tätigkeiten Soldat, Grenzsicherung und Immobilienverwalter sowie ein Gehalt von 170USD vermerkt. Ebenso ist dem Eintrag eine Kalaschnikow zugeordnet. Die Frage „Bist du kampffähig?“ ist mit „Ja“ beantwortet.

Die Rekonstruktion der Tat

Das Vor- und Nachtatverhalten sowie der Ablauf der Tat selbst wurden von zwei Polizeibeamten, die als Zeugen gehört werden, minutiös rekonstruiert.

Die Vortatrekonstruktion

Am 3.4.2025 sei der Angeklagte bei der Ausländerbehörde wegen der Rückreise nach Syrien gewesen. Aus einem TikTok-Account des Angeklagten hätte sich ergeben, dass zuvor eine Familienzusammenführung nicht funktioniert habe. Aus einem Google-Account sei erkennbar, dass der Angeklagte sich darüber informiert habe, wie eine Rückkehr nach Syrien funktioniert.

Am 7.5.2025 habe der Angeklagte auf seinem TikTok-Account das erste Video einer 16-teiligen Reihe gepostet „Die Wegzehrung auf dem Weg zum Jihad“, welches wohl von einem IS-Medienkanal stammt. Der letzte Teil soll dann am 11.05.2025 gepostet worden sein.

Am 9. Mai. 2025 sei der Angeklagte nach Bielefeld gereist und habe nachmittags eine Moschee besucht. Im Laufe des Nachmittags soll er dann im Beisein eines Zeugen ein Messer gekauft haben. Der Angeklagte habe auch Klebeband gekauft, mit dem er dann den Stockdegen gebastelt habe. Auf der Innenseite des Klebebands gäbe es Fingerabdrücke des Angeklagten.

In der Nacht vom 10. auf den 11. Mai gegen 2:00 Uhr sei der Angeklagte dann vor der Bar Cutie gewesen und später vom Hauptbahnhof Bielefeld Richtung Dortmund gefahren.

Am 13.05.2025 habe der Angeklagte einen Bekannten gebeten für ihn 1,5 Liter Benzin an einer Tankstelle zu kaufen.

Am 15.05.2025 Ist der Angeklagte wieder in Bielefeld und soll ein weiteres Messer und 3 Gläser und ein T-Shirt gekauft haben.

Am 18.05.2025 habe er gegen 21:00 seine Unterkunft verlassen und sei gegen 23:00 Uhr in Bielefeld angekommen und zunächst in eine Moschee gegangen.

Die Tatrekonstruktion

Die Tatrekonstruktion basiere auf Tatortzeugen, Videos, KTU-Berichten, den Ergebnissen der Gerichtsmedizin und einem 3D-Tatort Scan erklärt eine 28-jährige Polizistin, die als Zeugin aussagt. Insgesamt gäbe es 77 Zeugen, davon 34 vor dem Lokal. Es gäbe Zeugenaussagen, die sich widersprechen. Der Angriff sei zwischen 4:20 und 4:22 Uhr vor dem Lokal Cutie erfolgt.

Es wird ein Lageplan in Augenschein genommen und der Annäherungsweg des Täters nachgezeichnet. Eine Frau sei zuerst angegriffen worden und habe geschrien. Die Polizistin beschreibt die weitere Reihenfolge der einzelnen Taten. Aufmerksam geworden durch den Schrei der Frau sei ein Mann auf den Täter losgegangen und habe diesen zu Boden gerungen. Im weiteren Verlauf kommen drei Männer dazu und treten auf den Täter ein. Damit war der Angriff zu Ende. Der Täter habe aber fliehen können. Er sei zwar noch verfolgt worden, man habe ihn aber aus den Augen verloren. „Allahu Akbar“ Rufe seien, wenn man genau hinhöre, auf einem Video zu hören. Der Rucksack des Täters mit den darin enthaltenen Gegenständen sei am Tatort gefunden worden. Handys seien nicht darin gewesen.

Es werden noch Lichtbilder in Augenschein genommen u.a. vom Stockdegen, den Messern, von Stofffetzen und einer Flasche mit Kraftstoff.

Nachtatrekonstruktion

Der Angeklagte habe sich versteckt gehalten. Er soll angegeben haben sich in einem „Wald“ auf gehalten zu haben. Am 18.05.2025 sei der Angeklagte dann zur Moschee gegangen. Von da aus zum Bahnhof und mit dem Zug nach Hamm über Essen nach Velbert. Auf der Zugfahrt habe er jemanden gebeten sein Handy benutzen zu dürfen. Er habe u.a. über Facebook seinem Onkel mitgeteilt, dass er sich keine Sorgen machen solle. Um 20:00 Uhr habe er bei einem Cousin vor der Tür gestanden. Hier hat er sich umgezogen und wieder ein fremdes Handy benutzt. Der Plan sei wohl gewesen zunächst in die Niederlande zu fliehen und von dort weiter mit einem Schleuser nach Serbien zu gelangen.

Gegen 22:30 sei er dann in einer Wohnung in Heiligenhaus bei Düsseldorf festgenommen worden, weil sein Cousin zur Polizei gegangen sei.

Die Angaben des Angeklagten beim BAMF

Der Richter hält dem Angeklagten die Angaben, die er am 10.11.2023 beim BAMF gemacht hat, vor. Es geht nur um die Fragestellung, ob der Angeklagte die Angaben beim BAMF so gemacht hat und nicht ob die Angaben richtig sind.

Der Angeklagte hat dort u.a. angegeben seinen Ausweis verloren, 14 Brüder und 13 Schwestern zu haben, bis zur 7. Klasse zur Schule gegangen zu sein. [Dem Gutachter hat der Angeklagte erklärt die Schule in der 3. Klasse abgebrochen zu haben]. Er habe als LKW-Fahrer gearbeitet. Seinen Wehrdienst habe er von 2009 bis 2010 geleistet. Als Gründe für den Asylantrag habe er angegeben, dass es in Syrien keine Sicherheit mehr gegeben habe und er Angst vor der Regierung und der PKK habe.

Der Angeklagte bestätigt die Angaben beim BAMF so gemacht zu haben.

[Das war die erste Erklärung, die der Angeklagte im Prozess abgegeben hat. Laut Medienberichten soll der Asylantrag des Angeklagten abgelehnt worden sein. Ihm sei aber subsidiärer Schutz zuerkannt worden.]

Disclaimer

Trotz sorgfältiger Recherche lassen sich Fehler nicht zu 100% ausschließen. Bitte senden Sie ggf. eine E-Mail an hdt@gluon.press, so dass wir eine Korrektur vornehmen können. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Ermittlungsverfahren die Unschuldsvermutung gilt. Dessen Einleitung bedeutet nicht, dass der strafrechtliche Vorwurf tatsächlich zutrifft.

Quelle

Der Autor im Gerichtssaal.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner