Heute sollen ein Polizist und eine Mitarbeiterin der Jugendhilfeeinrichtung, in der Mouhamed untergebracht war, aussagen. Nur der Polizist, der damals mit seiner Chefin in Zivil unterwegs war, kann vernommen werden. Die Zeugin erscheint nicht. Es gab wohl ein Problem mit der Ladung.
Die Rituale
Der Zeuge wird nach seiner Person befragt und belehrt, dass Falschaussagen strafbar sind.
Die Vernehmung
Wir beginnen wieder mit den Punkten, die nicht direkt das Tatgeschehen betreffen.
Der Auftrag
Der Zeuge wird zu dem Einsatz mit einer suizidgefährdeten Person, Mouhamed, gerufen und soll Aufklärung betreiben.
Der Beziehungsstatus
Der Zeuge kennt die Angeklagten auf Grund seiner beruflichen Tätigkeit.
Die 7 Meter Regel
Der Zeuge wird zur 7 Meter Regel befragt. Ein weiterer Zivilpolizist habe sich Mouhamed zu sehr eben weit unter die 7 Meter genähert. Der Zeuge gibt an die Lage als bedrohlich empfunden zu haben. Seine Waffe habe er aber nicht gezogen. Auf weitere Nachfrage erklärt er, dass die Lage in zweierlei Hinsicht bedrohlich war. Zum einen bestand die Gefahr, dass Mouhamed das Messer gegen sich selbst einsetzt, zum anderen war Mouhamed verbal nicht zugänglich und nicht vorhersehbar, was er mit dem Messer machen würde. Was zur Fragestellung der statischen Lage führt.
Die statische Lage
Nach Einschätzung des Zeugen hätte die statische Lage jederzeit in eine dynamische Lage wechseln können. In Bezug auf den Einsatz des Pfeffersprays, was laut Staatsanwaltschaft und Nebenklage die statische Lage erst in eine dynamische Lage verwandelt hat, berichtet der Zeuge von positiven Erfahrungen im Einsatz gegen Personen mit Messern. Werden diese vom Pfefferspray getroffen, lassen sie das Messer fallen.
Der Tathergang
Der Zeuge wird detailliert befragt. Es geht wieder um Positionen der Beteiligten und deren Abstände.
Der Zeuge bestätigt durch seine Aussage im Wesentlichen das bisher Bekannte, daher geben wir hier nur die Punkte wieder, die unserer Sicht darüber hinaus einen gewissen Erkenntnisgewinn bieten.
Der Zeuge gibt an, dass er versucht habe mit Mouhamed in Kontakt zu kommen. Er habe „hey“ gerufen und gepfiffen. Mouhamed sei aber eher apathisch gewesen.
Der Zeuge gibt an, dass das Pfefferspray vom Einsatzleiter dem Einsatz der Taser vorgezogen wurde, da Taser eine größere Verletzungsgefahr für Mouhamed bedeutet hätten.
Der Zeuge habe den Einsatz des Pfeffersprays als mildestes Mittel erwartet.
Das Pfefferspray habe Mouhamed nicht direkt getroffen. Es sei eher eine Wolke gewesen.
Mouhamed sei bei der Fixierung am Boden, auf der Trage zum Rettungswagen, im Rettungswagen bis hin zum Schockraum im Krankenhaus recht „wehrig“ gewesen. Es sei die Beatmungsmaske abgefallen und es sei schwierig gewesen einen Zugang zu legen. So war der Zeuge überrascht gewesen, als er später auf der Wache erfahren habe, dass Mouhamed verstorben sei.
Wie geht es weiter
Der Prozess soll am Mittwoch, den 03. April, fortgesetzt werden. Dann soll die Besatzung des Rettungswagens als Zeugen gehört werden. Der Anwalt des Polizisten, der mit der Maschinenpistole auf Mouhamed schoss, und der Anwalt des Dienstgruppenleiters kündigten Einlassungen ihrer Mandanten für den 17. April an. Die Anwälte der übrigen Angeklagten schließen Einlassungen ihrer Mandanten nicht aus.
Disclaimer
Trotz sorgfältiger Recherche lassen sich Fehler nicht zu 100% ausschließen. Bitte senden Sie ggf. eine E-Mail an hdt@gluon.press, so dass wir eine Korrektur vornehmen können. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Ermittlungsverfahren die Unschuldsvermutung gilt. Dessen Einleitung bedeutet nicht, dass der strafrechtliche Vorwurf tatsächlich zutrifft.