Am Freitag, den 23. August 2024, gegen 21:30 Uhr starben drei Menschen bei dem Messerangriff auf einem Stadtfest mit dem Motto: „Fest der Vielfalt“ in Solingen. Zehn weitere Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Der geständige Angeklagte Issa Al H. muss sich dafür vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht verantworten.
Am 17. Prozesstag hält der Verteidiger sein Plädoyer und der Angeklagte hat die Möglichkeit für sein letztes Wort. Das Plädoyer viel mit etwa 10 Minuten kurz aus.
Grenzen
„Grenzen“ unter diese Überschrift möchte der Verteidiger sein Plädoyer stellen. Sein Mandant habe die Grenzen des Erträglichen überschritten. Wer auf darauf gehofft habe durch den Prozess das Attentat besser zu verstehen sei enttäuscht worden. Es sei unklar geblieben, was den Angeklagten dazu gebracht habe, dem Bösen zu huldigen.
Als Verteidiger solle man günstige und strafmildernde Umstände finden. Er stoße da an Grenzen. Man dürfe Strafrecht nicht mit Moral verwechseln.
Sein Mandant habe kein Kalkül in seine Aussagen gelegt! [Am 14. Prozesstag hat sich der Angeklagte umfangreicher geäußert, was nicht unbedingt zu seinem Vorteil war.]
Er habe der Bundesanwaltschaft nichts hinzuzufügen erklärt der Verteidiger.
[Die Hauptpunkte der Anträge der Bundesanwaltschaft sind die lebenslange Freiheitsstrafe, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und die Sicherungsverwahrung.]
Der Angeklagte stamme aus einer gänzlich anderen Welt und sei unterdurchschnittlich begabt. „Mit seiner unterdurchschnittlichen Begabung ist er chancenlos, selbst im syrischen Hinterland“, sagte der Verteidiger. Das Instrumentarium sei nicht für Issa al H. geschaffen. Er bezeichnete die Sicherungsverwahrung für seinen Mandanten als „unerträglich“. Er regte an die Anordnung der Sicherungsverwahrung zu überdenken.
Voller Bewunderung spreche er den überlebenden Opfern seinen Dank und seine Hochachtung aus. Es sei kein Belastungseifer und kein Fünkchen Hass zu spüren gewesen.
Das letzte Wort
„Ich bedanke mich bei meinem Anwalt.“ Er habe dem nichts hinzuzufügen sagt der Angeklagte. Er ergänzt dann doch noch, dass er Hass gegen Deutsche verspüre, träfe nicht zu. Das sei die Aussage von Experten. In Spanien und Italien gäbe es nicht so viele Probleme.
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Quelle
Der Autor im Gerichtssaal.




