Die Strandcontainer – Güteverhandlung

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Die Halterner Silbersee Vermietungs GmbH (die Klägerin) vertreten durch Boris Riek mit seinem Anwalt klagt vor dem Landgericht Essen gegen die … Industrieanlagen GmbH (die Beklagte) vertreten durch Marcus F. mit seinem Anwalt.

Boris Riek ist diesmal vor Ort. Dem Prozess mit der Betreibergesellschaft war Boris Riek wohl mangels anwaltlicher Vertretung, welche vor einem Landgericht unabdingbar ist, ferngeblieben. In der Folge ist dann auch ein Versäumnisurteil zu Gunsten der Betreibergesellschaft ergangen.

Die Beklagte war auf dem Gelände des Silbersee II gastronomisch tätig und war Pächterin der Klägerin.

Die Klägerin fordert von der Beklagten die Räumung des Geländes am Silbersee II, Herausgabe der Pachtsache und Zahlung der Pacht für die Jahre 2020 – 2022 in Höhe von 50.000EUR.

Wir geben im Folgenden aus unseren Notizen und Erinnerungen u.a. die Vorträge der Parteien wieder. Diese muss am Ende das Gericht würdigen.

Kommen wir zunächst zu dem Punkt, der klar und unstrittig zu sein scheint. Durch das Versäumnisurteil im Prozess mit der Betreibergesellschaft ist die Kündigung des Pachtvertrages zwischen der Betreibergesellschaft und der Klägerin zum 31.12.2022 rechtswirksam. Damit hat die Klägerin keine Verfügungsgewalt mehr über das Gelände am Silbersee II und kann daher die Räumung des Geländes nicht mehr verlangen. Die Klägerin ist allerdings selbst verpflichtet das Gelände zur räumen, was ggf. Auswirkungen auf das Folgende hat. Die Richterin legte wohl eine Rücknahme der Klage in Bezug auf die Räumung nahe.

Alles weitere ist eher unklar und strittig.

Es ist nicht klar, ob es einen wirksamen schriftlichen Pachtvertrag gibt. Boris trägt vor, dass ein vorliegender Vertrag „gefälscht“ bzw. erst nachträglich erstellt worden sei. Ebenso gibt es wohl Vereinbarungen bezüglich Pachtminderungen während der Corona-Zeit, die in Zweifel gezogen werden und ebenfalls nachträglich erstellt worden sein sollen. Ungeachtet des Vorliegens eines gültigen Pachtvertrages könnten sich die Ansprüche des Klägers aber auch rein aus bereicherungsrechtlicher Grundlage (§§ 812 ff. BGB) ergeben. Das Gericht wird hier wohl die Beweiskraft der vorgelegten Unterlagen würdigen müssen, um die Höhe der Zahlungen zu ermitteln.

Ein weiterer Punkt ist die Herausgabe der Pachtsache. Hier fragte Boris Riek nach den Eigentumsverhältnissen an den auf dem Gelände des Silbersee II befindlichen Imbiss-Container inklusive „Inventar“. Marcus F. behauptete zunächst, dass alle bis auf einen als Lager genutzten Container inklusive „Inventar“ im Eigentum der Beklagten bzw. der Familie K. stehen. Das „Inventar“ würde der Beklagten und zum Teil wiederum den Unterpächtern der Strandcontainer gehören. Boris Riek führte hier weiter aus, dass ein Strandsegel und eine hydraulische Anlage für die Strandcontainer aber im Eigentum der Klägerin ständen. Dies räumte Marcus F. dann auch ein. Boris Riek trug vor, dass es weitere Sachen gäbe, die im Eigentum der Klägerin stehen, was er durch Buchhaltungsunterlagen belegen könne. Hier werden wohlmöglich alle Gegenstände einzeln aufgeführt werden müssen für die ein Herausgabeanspruch besteht.

In dem notariellen Kaufvertrag für die Halterner Silbersee Vermietungsgesellschaft aus dem Jahr 2020 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Überlassung der Bewirtschaftung des Badestrandes am Haltener Silbersee II durch die Beklagte ein Entgelt in Höhe von 20.000EUR pro Jahr an die Klägerin zu zahlen ist und es keinen schriftlichen Vertrag darüber gibt. Ebenso ist dort vermerkt, dass unklar ist, ob die Imbisscontainer mitverpachtet sind und in wessen Eigentum sie stehen. Eine Klärung, wer Eigentümer der Container ist, erscheint uns ohne neue Beweise daher als schwierig.

Ansonsten gab es noch einige Nebenkriegsschauplätze. Marcus F. monierte einige Besitzentziehungen und sonstige Störungen durch die Klägerin bzw. Herrn Riek. Es wurde z.B. der Strom für einen Container abgeschaltet.

Zu erwähnen ist, dass Marcus F., der Geschäftsführer der beklagten … Industrieanlagen GmbH, gleichzeitig Geschäftsführer der Lange GmbH & Co KG, der „Muttergesellschaft“ der Halterner Silbersee Vermietungs GmbH war. Er war sicherlich am Kauf Halterner Silbersee Vermietungs GmbH beteiligt und er konnte möglicherweise Einfluss auf den Geschäftsführer der Halterner Silbersee Vermietungs GmbH nehmen. So sieht es zumindest Boris Riek.

Die Beklagte hat wohl im Vorfeld des Gerichtstermins die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Klägerin beantragt. Boris Riek erklärt hierzu, dass diesem Antrag nicht stattgegeben wurde, da er sich durch Zahlung vollständig aufgelöst habe. Mittlerweile habe er aber einen Eigenantrag gestellt und warte auf Eröffnung.

Disclaimer

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