Am 16.02.2024 fand die Hauptverhandlung gegen Boris Riek wegen falscher Versicherung an Eides Statt vor dem Amtsgericht in Münster statt. Es geht um eine Vermögensauskunft zur Lange GmbH. Hier hat Boris Riek wohl versäumt anzugeben, dass die Lange GmbH auch Komplementärin der Lange Immobilien GmbH & Co KG ist.
Rein formal kann auch das Weglassen dieser Information nach §156 StGB eine falsche Angabe und damit strafbar sein. Der „Tatbestand“ des Weglassens ist wohl unstreitig erfüllt. Ob es sich dabei nach §161 StGB um eine fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt handelt wird dann allerdings nicht mehr betrachtet, denn Boris Rieks Verteidiger hatte der Staatsanwältin und dem Richter einen Schriftsatz überreicht, der die Rechtslage klären sollte.
Im Falle der Versicherung der Vermögensauskunft an Eides Statt verlangt die Rechtsprechung, dass der Verstoß gegen die Wahrheitspflicht auch geeignet sein muss, den Gläubiger über Zugriffsmöglichkeiten auf Vermögen des Schuldners irrezuführen. Boris Rieks Verteidiger führte aus, dass die weggelassene Information nicht erklärungsrelevant war. Die Relevanz sah auch wohl die Staatsanwältin nach Lektüre des von Boris Rieks Anwalt überreichten Schriftsatzes dann wohl auch nicht als gegeben an und plädierte auf Freispruch.
Der Richter folgte den gleichlautenden Anträgen von Staatsanwältin und Verteidiger und sprach Boris Riek frei.