Mouhamed Dramé 20. Prozesstag

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Am heutigen Prozesstag wird ein 56-jähriger Kriminaltechniker vom LKA als Gutachter gehört. In Bezug auf die eingesetzte HK MP 5 sollen zwei Fragestellungen beantwortet werden, stammen die abgefeuerten Projektile und die Patronenhülsen aus der MP 5 und wurden diese im Einzel- oder Dauerfeuer abgegeben. Für die Untersuchung liegen dem Gutachter die MP 5 nebst Zubehör, zwei Magazine, 44 Patronen, sechs Patronenhülsen und die Projektile vor.

Der Gutachter gibt zunächst an, dass der Abzugswiderstand der MP 5 mit 36 Newton im normalen Bereich liegt. Er erläutert umfangreich, dass der Lauf einer Pistole auf den abgefeuerten Projektilen und der Auswurfmechanismus auf den ausgeworfenen Patronenhülsen Spuren hinterlassen, die eine Zuordnung zur Waffe ermöglichen. Er unterscheidet dabei zwischen Systemmerkmalen und Individualspuren.

Die Art der verwendeten Munition erschwert allerdings die Zuordnung der Projektile zur Waffe. Die Polizei verwendet sogenannte Deformationsgeschosse, die sich bei Auftreffen auf ein Weichziel, einen menschlichen Körper, stark verformen. Im Gegensatz zu Vollmantelgeschossen treten diese i.d.R. nicht wieder aus dem Körper aus, so dass bei einer Schussabgabe eine Gefährdung unbeteiligter Personen vermindert wird. Der Gutachter erläutert, wie er die Projektile gesäubert und für die Untersuchung vorbereitet hat. Im Ergebnis wurden die Projektile aus der MP 5 abgefeuert. Ebenso ergibt sich aus gut ausgeprägten Spuren an den Patronenhülsen, dass diese aus der MP 5 ausgeworfen wurden.

Der Gutachter kann allerdings die Frage ob die Schussabgabe im Einzel- oder Dauerfeuer stattgefunden hat auf Basis der Spuren nicht beantworten.

Der Gutachter hat zusätzlich untersucht ob die Patronenhülsen nicht auch aus einer am Einsatz beteiligten Pistole stammen könnten. Das Kaliber 9 mm sei zwar gleich aber die an den Patronenhülsen vorhandenen Systemmerkmale deutlich verschieden von der einer Pistole. So könne ausgeschlossen werden, dass die Patronenhülsen aus der Pistole stammen.

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Die Vertreterin der Nebenklage fragt nach, ob eine Schussbilduntersuchung, das Trefferbild, nicht die Frage, ob Dauer- oder Einzelfeuer, klären könne. Der Gutachter macht klar, dass das Trefferbild eher von der Tagesform des Schützen abhänge. Es sei also nicht reproduzierbar. Der Gutachter gibt an, dass es drei Einstellungen für die MP5 gibt: „Sicher“, „Einzel-“ und „Dauerfeuer“. Um Dauerfeuer einzustellen, müsse ein Knopf gedrückt und festgehalten werden. Er habe die Waffe im Zustand „Sicher“ übergeben bekommen. Dass eine der abgefeuerten Patronen einem Vorgängertyp der aktuell bei der Polizei verwendeten Munition entsprach, war nicht relevant, es war ebenfalls ein Deformationsgeschoss.

Wie geht es weiter?

Es sollen weitere Gutachter zu den eingesetzten Waffen und Einsatzmitteln gehört werden, insbesondere Polizeiausbilder, die etwas zur Vorgehensweise der Polizei sagen können. Das Gericht hat acht weitere Termine im Saal 130 des Landgerichts Dortmund anberaumt.

7.10. (14.30 Uhr)
23.10. (10.30 Uhr)
28.10. (9.30 Uhr)
4.11. (13 Uhr)
26.11. (14 Uhr)
2.12. (9.30 Uhr)
4.12. (9.30 Uhr)
12.12. (9.30 Uhr)

Ob es am letzten Verhandlungstag zu einer Urteilsverkündung kommt oder noch weitere Termine folgen, ist noch nicht abzusehen.

Disclaimer

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