Der 5. Prozesstag gegen Klimakleber Malte N. dauert nicht lange. Unterstützer der Letzten Generation haben sich heute keine eingefunden. Konnte man diese für den kurzen Termin nicht mobilisieren oder gibt es einen Zusammenhang mit den Ankündigungen der „Letzten Generation“, die keine letzte Generation mehr sein möchte. Malte N. war mit seinem Verteidiger sehr allein.
Der Verteidiger verliest drei Beweisanträge.
In dem ersten Antrag geht es wohl darum, dass ein Plastikspatel nicht zerbrochen sein soll, während Malte N. von der Fahrbahn gelöst wurde. Dazu soll ein Video in Augenschein genommen werden, das den Lösevorgang zeigt. Es sei bei dem Lösevorgang nur ein Plastikspatel verwendet worden betont der Verteidiger.
Im zweiten Antrag geht es darum, dass sich bei einer Straßenblockade keine zweite Reihe gebildet habe. Die Autos seien im Rückwärtsgang der Blockade ausgewichen. Auch dazu soll ein Video in Augenschein genommen werden. Dies ist im Hinblick auf die sogenannte „Zweite Reihe Rechtsprechung“ des BGH relevant.
Im dritten Antrag geht es darum, dass die Polizei direkt eingegriffen habe, ohne vorher die Versammlung aufzulösen. Das soll belegt sein wiederum durch ein Video, das in Augenschein genommen werden soll.
Der Verteidiger übergab dem Richter das Schriftstück mit den Anträgen und einen USB-Stick mit den jeweiligen Videos.
Dann fragte der Richter Malte N. noch ob er zur Zukunft der Letzten Generation Stellung nehmen wolle. Eine mögliche Antwort ist vertagt auf den nächsten Prozesstag.
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