Die Staatsanwältin wirft den 9 Angeklagten vor am 11.03.2022 gegen 11:55 Uhr im Rahmen einer Versammlung der Klimaschutzgruppierung Extinction Rebellion (XR) mit 19 weiteren Personen aufgrund eines zuvor gefassten und gemeinsamen Tatplans vor der Uniper Zentrale in Düsseldorf die Fahrbahn betreten zu haben und dabei bewusst die Weiterfahrt für sämtliche Fahrzeuge blockiert zu haben. Aufgrund der Blockade sei es zu einer nicht unerheblichen Verkehrsbeeinträchtigung in Form eines Rückstaus zahlreicher Fahrzeuge und Lastkraftwagen gekommen. Dies sei von den Angeklagten so beabsichtigt gewesen. Die Blockade habe mindestens 50 Minuten angedauert.
Strafbar nach § 240 StGB (Nötigung) in Verbindung mit § 25 StGB (Täterschaft).

Alle Angeklagten hatten zunächst einen Strafbefehl über 20 Tagessätze a 50EUR erhalten und dagegen Widerspruch eingelegt.
Unmittelbar nach der Verlesung der Anklageschrift unterbricht der Richter die Verhandlung für ein Rechtsgespräch. Nach der Unterbrechung werden zunächst die 3 geladenen Zeugen entlassen, dann stimmen Staatsanwaltschaft und die Angeklagten der Einstellung des Verfahrens nach § 153 Abs. 2 StPO (Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit) zu. Es ergeht der entsprechende Beschluss. Der Richter geht von einem geringen Verschulden aus. Es bestehe kein Interesse an einer weiteren Strafverfolgung. Die Bundeszentralregisterauszüge der Angeklagten seien leer.
In einem weiteren lange zurückliegendem Verfahren erging ebenfalls eine Einstellung.
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Quelle
Der Autor im Gerichtssaal.





