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OLG Düsseldorf – Hammerbande 23. Prozesstag

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Am 23. Prozesstag um 6 mutmaßliche Mitglieder der Hammerbande wird die 46-jährige Krankenschwester B. als Zeugin gehört. Am Abend des 11. Februar 2023 ist sie zusammen mit ihrem Freund, Herrn F., in Budapest angegriffen worden.

Die Zeugin

Die Zeugin gibt an am Donnerstag, den 9. Februar, zusammen mit einem Freund, Herrn F., nach Budapest geflogen zu sein. Eine Unterkunft hätten sie bis zum 15. Februar gebucht. Sie hätten sich am Freitag zunächst die Stadt angeschaut und am Abend ein Konzert der Sängerin „Ewiger Sturm“ aus der Schweiz besucht. Die singe Lieder von Heimat und Vaterland. Der Richter kann sich die Frage ob die Sängerin auch von Völkerverständigung und Toleranz singe wohl nicht verkneifen.

Wichtiger war dann aber wohl die Frage, ob die Gefahr bestanden hätte, dass sich auf dem Konzert auch „andere Leute“ tummeln könnten. Eine offizielle Durchsage habe es nicht gegeben. Die Leute vor Ort hätten die Information weitergegeben, dass auch Personen aus dem anderen politischen Spektrum da sein könnten, erklärt die Zeugin.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, ob die Zeugin und ihr Begleiter durch ihre Kleidung als der rechten Szene zugehörig erkennbar waren. Bei ihr selbst sei das nicht der Fall gewesen, aber ihr Freund, Herr F., habe Kleidung von Thor Steinar getragen und sei durch entsprechende Symbole auf der Kleidung für jemanden, der sich damit auskenne, erkennbar gewesen.

Die Zeugin beschreibt den Rückweg vom Konzert zu ihrer Unterkunft in Budapest. Zunächst 20 bis 30 Minuten mit der Straßenbahn und dann noch ein Stück zu Fuß. Kurz vor der Unterkunft seien sie und ihr Begleiter von einer Gruppe von 5, 6, 7 oder sogar 8 Personen überholt worden. Das sei ihr nicht ganz geheuer vorgekommen.

Als sie dann den Zahlencode an der Tür zu ihrer Unterkunft eingegeben habe, seien sie und ihr Begleiter attackiert worden. Es sei mit Schlagstöcken auf sie eingeschlagen worden. Sie habe versucht das mit den Händen abzuwehren. Eine weibliche Stimme habe Kommandos gegeben „Go! Go!“ und „Stopp!“. Sie habe das als englische Sprache wahrgenommen. Die Frage, ob es eine abgestimmte Aktion war, beantwortet die Zeugin mit „Das wirkte organisiert!“. Bei ihrem Freund seien es zwei bis drei Angreifer mehr gewesen. Ihm sei Pfefferspray und Blut das Gesicht heruntergelaufen.

Wie es Herrn F. heute gehe, beantwortet die Zeugin mit „Gut geht es ihm nicht!“. Er habe mehrere Schlaganfälle gehabt und seine psychische Verfassung habe sich verschlechtert. [Herr F. ist ebenfalls als Zeuge geladen worden. Der Richter möchte wohl Hinweise, ob der Zeuge wirklich vernehmungsunfähig ist. Die Schlaganfälle sollen nicht mit der Tat in Verbindung stehen.]

Das „Kreuzverhör“

[Die Befragung der Zeugin durch die Verteidigung gerät zu einer Art „Kreuzverhör“, so wie man es aus amerikanischen Gerichtsfilmen kennt. Auch in der Befragung anderer Zeugen war die Verteidigung bereits recht konfrontativ. Es geht der Verteidigung wohl darum den Bezug der Geschädigten zum rechtsradikalen Milieu darzustellen. In diese Richtung ging auch schon ein Beweisantrag der Verteidigung, der sich auf Fotos von Geschädigten aus Polen bezog, die die Geschädigten in einem rechten Kontext zeigen sollen. Nicht nur die zugespitzte Frage des Richters am Anfang der Vernehmung der Zeugin, ob denn auf dem Konzert, das die Zeugin in Budapest besucht habe, auch von Völkerverständigung und Toleranz gesungen worden sei, macht deutlich, dass den Richtern die Bezüge der Geschädigten zum rechten Spektrum wohl mehr als bewusst sind. Es stellt sich die Frage nach dem Sinn dieses Vorgehens der Verteidigung.]

Insbesondere Aussagen zu der politischen Gesinnung ihres Freundes, Herrn F., möchte die Zeugin keine Angaben machen. „Wieso ist das wichtig“. Der Richter lässt die Fragen der Verteidigung aber zu. Die Zeugin bleibt ausweichend in ihren Antworten und wird von einem Verteidiger angegangen „Das glaube ich Ihnen nicht!“. Der Verteidiger hält eine Aussage der Zeugin gar für eine Schutzbehauptung.

Die Zeugin gibt an, dass Herr F. seit Herbst 2023 Kampfsport, Kickboxen, betreibe. Sie kenne ihn erst sein2020, so dass sie über die Zeit davor nichts sagen könne. Ob Herr F. Gewalttätigkeiten befürworten würde, verneint die Zeugin.

„Aubruch 60“?

Die Zeugin gibt an den „Tag der Ehre“ aus Neugier besucht zu haben. Sie habe an dem Marsch teilnehmen wollen. [Im Rahmen des „Tags der Ehre“ in Budapest findet der sogenannte Marsch „Ausbruch 60“ statt. Ein Marsch der bis zu 60km der Route des gescheiterten Ausbruchs deutscher Wehrmachts- und SS-Truppen sowie ungarischer Verbündeter im Februar 1945 aus dem belagerten Budapest folgt.]

„Erschießungskommando“?

Ob Herr F. mit Ihr schon mal Musik der Band „Erschießungskommando“ gehört hätte, fragt ein Verteidiger. Zu dieser Band habe er ein persönliches Verhältnis, weil die eine gute Freundin von ihm besingen würden, wie die erschossen werde. Den Vorschlag des Verteidigers das Lied einzuspielen, lehnt der Richter aber mit „Das tue nicht Not!“ ab.

Die Inaugenscheinnahmen

Nach der Mittagspause werden noch Videos aus der Straßenbahn, mit der die Zeugin in Budapest zurück zu ihrer Unterkunft gefahren ist, in Augenschein genommen, die die Fahrt aus verschiedenen Kameraperspektiven zeigen.

Disclaimer

Trotz sorgfältiger Recherche lassen sich Fehler nicht zu 100% ausschließen. Bitte senden Sie ggf. eine E-Mail an hdt@gluon.press, so dass wir eine Korrektur vornehmen können. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Ermittlungsverfahren die Unschuldsvermutung gilt. Dessen Einleitung bedeutet nicht, dass der strafrechtliche Vorwurf tatsächlich zutrifft.

Quelle

Der Autor im Gerichtssaal.

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