Am 24.05.2025 wird das Inventar des „Aspasia – Das Familienrestaurant“ in Melle öffentlich versteigert. „Gastro-Inventar einer Pizzeria mit Küche, Gerätschaften, Flügel, Klavier u.v.m.“ heißt es nüchtern in einer Werbeanzeige für die Sammelversteigerung. Die Versteigerung findet in einer ehemaligen Tischlerei in Melle statt, deren Inventar heute ebenfalls versteigert wird und das Gros der ca. 430 zu versteigernden Positionen ausmacht. Nur ein Teil des Inventars des Aspasia ist vor Ort. Es konnte aber schon vorab zwei Tage lang in den ehemaligen Räumen des Aspasia besichtigt werden.
Zu Beginn der Versteigerung gegen 11:00 Uhr gibt der Auktionator einige Hinweise für Neulinge bei Auktionen. Der Auktionator startet mit dem Inventar des Aspasia. Die Versteigerungen basieren auf dem Vermieterpfandrecht, erklärt der Auktionator. Er erläutert, dass es bereits ein schriftliches Gebot von 5.000EUR für alle Positionen des Aspasia gäbe. Somit kämen die Bieter auf die einzelnen Positionen nur zum Zuge wenn die Summe der Gebote für die einzelnen Positionen die 5.000EUR überstiegen. Damit stände die Auktion unter einem Vorbehalt. Der Auktionator sagt noch etwas zu Anzeigen und eidesstattlichen Versicherungen. Also möglicherweise ein weiterer Vorbehalt der juristischen Prüfung!
Nachdem der Auktionator geklärt hat, dass kein Verwandter oder Bekannter des Schuldners anwesend ist, der Schwierigkeiten machen könnte, geht es dann mit den 61 Positionen los. Einige der Positionen erhalten kein Gebot, die überwiegende Mehrheit erzielt im Vergleich zu den aufgerufenen Mindestpreisen nur geringe Gebote. Trotzdem könnte das zuvor erwähnte Gebot von 5.000EUR für alle Positionen gesamt durch die Gebote auf die Einzelpositionen wohl überschritten worden sein. Das muss der Auktionator im Nachgang dann gesichert feststellen.
Warum fragt der Auktionator nach Verwandten oder Bekannten der Schuldner im Saal?
Der Auktionator muss sicherstellen, dass alle Bieter offen auftreten und ihre Identität sowie ihre Beziehung zum Schuldner offenlegen. Dies dient der Transparenz des Verfahrens und der Vermeidung späterer Anfechtungen oder Rechtsstreitigkeiten über den Erwerb. Wer für eine andere Person bieten möchte, benötigt zudem eine notariell beglaubigte Bietungsvollmacht. Der Auktionator muss also wissen, ob ein Bieter im eigenen Namen oder als Vertreter handelt und ob die entsprechenden Vollmachten vorliegen.
Was ist das Verpächterpfandrecht?
Ein Verpächter hat nach § 592 BGB für seine Forderungen aus dem Pachtverhältnis ein Pfandrecht an den vom Pächter eingebrachten Sachen, die dem Pächter gehören und die nicht von der Pfändung ausgenommen sind. Das Pfandrecht gilt also nur für Sachen, die dem Pächter gehören. Gegenstände, die im Eigentum Dritter stehen (z.B. geleaste Geräte oder geliehene Sachen), sind vom Pfandrecht ausgenommen.
Wie übt der Verpächter das Verpächterpfandrecht aus?
Das Pfandrecht entsteht nach§ 592 BGB automatisch mit dem Pachtverhältnis an allen vom Pächter eingebrachten, pfändbaren Sachen. Der Verpächter muss dem Pächter mitteilen, dass er das Pfandrecht ausübt. Eine besondere Form ist nicht vorgeschrieben, die Erklärung kann formlos, aber nachweisbar (z.B. schriftlich per Einschreiben) erfolgen.
Will der Verpächter das Pfandrecht durchsetzen, muss er die gepfändeten Sachen in der Regel durch einen Gerichtsvollzieher öffentlich versteigern lassen. Eine eigenmächtige Verwertung ist nicht zulässig. Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Verwertung von gepfändeten Sachen im Rahmen des Verpächterpfandrechts durch eine öffentliche Versteigerung erfolgen muss, die entweder von einem Gerichtsvollzieher, einem anderen zur Versteigerung befugten Beamten oder einem öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer durchgeführt wird.
Was hat es mit der Anzeige und den eidesstattlichen Versicherungen auf sich?
Die Anzeige richtet sich unseren Informationen zu Folge zum einen gegen die Verwertung des Inventars ohne Einschaltung eines Gerichtsvollziehers und zum anderen gegen die Verwertung bestimmter Gegenstände, die nicht im Eigentum des Schuldners stehen sollen. Hier kommen dann die vom Auktionator erwähnten eidesstattlichen Versicherungen ins Spiel. Eine eidesstattliche Versicherung gilt als offizielles Dokument und kann im Streitfall als Beweismittel vor Gericht genutzt werden, um das Eigentum an einem Gegenstand glaubhaft zu machen. Eine eidesstattliche Versicherung wird zur Glaubhaftmachung vor allem dann eingesetzt, wenn keine Originaldokumente wie Kaufvertrag, Rechnung oder Fahrzeugpapiere vorhanden sind. Die NOZ berichtet, dass möglicherweise ein Holzschrank und ein Klavier zur Versteigerung gegeben wurden, ohne dass dies wegen unklarer Eigentumsverhältnisse zulässig gewesen sei.
Wer war der Betreiber des Aspasia – Das Familienrestaurant
Im Sommer 2023 wurde das Restaurant geschlossen. Auslöser waren die Geschehnisse um die Halterner Silbersee Vermietungs GmbH, die laut Auskunft von Boris Riek, dem ehemaligen Geschäftsführer, sowohl Pächterin als auch bis auf wenige privat eingebrachte Gegenstände Eigentümerin des Inventars des Aspasia war. Weitere Hintergrundinformationen gibt auch ein Artikel in der NOZ Aspasia-Investor Boris Riek: „Wir verlieren Hunderttausende in Melle“.
Wichtiger Hinweis
Eine Stellungnahme des Auktionators haben wir dazu leider nicht erhalten.
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