Der 60-jährige Angeklagte hatte am 19. September 2023 auf Facebook ein Video mit dem Satz „Benutzt Eure Waffen. Die liegen in 30 Sek.“ kommentiert. Der Verteidiger des Angeklagten gab in eindrücklichen Worten den Inhalt des Videos wieder. Es sei ein „Mob“ von 30 bis 40 Leuten, möglicherweise mit Migrationshintergrund, denen nur zwei italienischen Polizisten gegenüberstanden, zu sehen gewesen. Die Polizisten seien von den Leuten massiv bedrängt worden. Einige Personen hätten auch schon Flaschen zerbrochen.
Das Amtsgericht hat den Angeklagten wegen § 140 StGB „Belohnung und Billigung von Straftaten“ im August 2024 zu 40 Tagessätzen verurteilt. Es legte die Äußerung des Angeklagten eindeutig als eine Aufforderung aus, die Menschenmenge zu erschießen. Die Einwendung des Angeklagten, dass ja auch nur Warnschüsse gemeint sein könnten, wiess das Amtsgericht wohl als Schutzbehauptung zurück.
Die Richterin am Landgericht machte schon zu Beginn der Verhandlung deutlich: „So eindeutig, wie das Amtsgericht das gesehen hat, sehen wir das nicht“. Es bestünden Zweifel.
Der Verteidiger des Angeklagten war der festen Überzeugung, dass sein Mandant nicht zu verurteilen sei. Sein Mandant sei Lichtjahre von Hasspostings entfernt. Der Verteidiger brachte noch einen Fall vor, in dem es um ein Bild mit Torpedos auf ein Flüchtlingsschiff geht, wo ein Freispruch erfolgt sei.
Der Verteidiger hatte im Vorfeld der Verhandlung vor dem Landgericht wohl schon versucht eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO „Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen“ zu erreichen, was der Staatsanwalt zunächst ablehnte. Nun sei das Verfahren aufgebläht, es sei sogar Presse anwesend. Er beklagte einen möglichen generalpräventiven Ansatz bei der Staatsanwaltschaft und dass sein Mandant nun zusätzliche Kosten tragen müsse.
In der Verhandlung zeigte sich der Staatsanwalt dann der Einstellung des Verfahrens nach § 153a (2) StPO „Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen“ nicht mehr abgeneigt. Der Angeklagte solle 1.000EUR an die Staatskasse zahlen.
Nach Beratung auf dem Flur stimmten Verteidiger und Angeklagter zu. Der Anwalt wollte es eigentlich auf ein Urteil mit dem Ziel eines Freispruchs ankommen lassen. Der Angeklagte wollte vermutlich kein Risiko mehr eingehen und die Sache beenden.
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