Im Gegensatz zu anderen Prozessen im Prozessgebäude des OLG Düsseldorf wird die Angeklagte Deutsch-Marokkanerin Oumaima I. nicht aus der Haft von Wachtmeistern in den speziellen „Glaskasten“ für Angeklagte geführt. Oumaima, die heute in Dortmund lebt, ist auf freiem Fuß. Sie ist selbst zur Verhandlung angereist und sitzt im Saal neben ihrem Verteidiger auf der Anklagebank. Es fehlen auch die sonst üblichen Übersetzer in ihrer eigens dafür vorgesehenen Kabine. Oumaima ist in Deutschland in Mainz aufgewachsen und bis zur 10. Klasse in die Hauptschule gegangen. Sie spricht daher sehr gut deutsch. Zusätzlich ist aber ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe anwesend, denn die Geschichte der heute 32-jährigen Oumaima beginnt bereits im Alter von 17 Jahren.
Die Anklage
Die Bundesanwaltschaft wirft der Angeklagten vor Anfang 2015 mit ihrem damaligen Ehemann nach Raqqa in Syrien gereist zu sein und sich dort der ausländischen terroristischen Vereinigung Islamischer Staat (IS) angeschlossen zu haben. Nachdem ihr erster Ehemann bei Kämpfen in Kobane gestorben sei, soll die Angeklagte in der Folge nacheinander zwei weitere Mitglieder des IS geheiratet haben. Die Angeklagte habe ihre jeweiligen Ehemänner unterstützt und ihnen so ermöglicht, sich für den IS zu betätigen, etwa indem sie den gemeinsamen Haushalt führte.
§ 129a Bildung terroristischer Vereinigungen
§ 129b Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland
Das Organisatorische
„Das ist hier kein Wunschkonzert“
Die Richterin versucht zu klären, wie es um Ladung der Zeugen, insbesondere der aus der Familie der Angeklagten, bestellt ist. Die Angeklagte erklärt dazu, dass ein Bruder für längere Zeit in Marokko sei und nicht kommen könne. Der andere Bruder lebe in Berlin. Der wolle nicht kommen und die Mutter habe erklärt, dass sie nicht komme, wenn der Bruder nicht komme. Daraufhin erklärt die Richterin „Das ist hier kein Wunschkonzert!“ und deutet Folgen für das Nichterscheinen der Zeugen an. [Die Aussagen der Angeklagten dazu sind für mich mindestens mal irritierend. Vielleicht mögen sie auch einfach nur naiv sein.]
Das Selbstleseverfahren
Die Richterin ordnet das sogenannte Selbstleseverfahren nach § 249 Abs. 2 StPO an. Dabei werden der Angeklagten und den übrigen Prozessbeteiligten Dokumente in einem Aktenordner übergeben, den sie eben selbst lesen müssen. Der Inhalt muss dann nicht mehr in der öffentlichen Hauptverhandlung verlesen werden. Die Dokumente werden aber bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt. In den Dokumenten enthaltene Lichtbilder sollen aber in Augenschein genommen werden.
Der Beschluss über die Verlesung von Vernehmungsprotokollen
Einige Zeugen sollen nicht persönlich vernommen werden. Stattdessen sollen nach § 251 Abs. 4 Satz 1 StPO (Urkundenbeweis durch Verlesung von Protokollen) nur die Protokolle bereits erfolgter Vernehmungen der Zeugen verlesen werden. Die Verlesung wird angeordnet mit der Begründung, dass mit der persönlichen Vernehmung der Zeugen keine über den Inhalt der Protokolle hinausgehenden Erkenntnisse zu erwarten sind. Die Verfahrensbeteiligten stimmen der Verlesung zu.
Die Beweisaufnahme
Die Angeklagte erklärt Angaben zur Sache machen zu wollen.
Die Familie
Die Angeklagte erklärt in Mainz geboren worden zu sein. Sie habe 8 Geschwister. Der Vater habe bei Opel gearbeitet. Er sei 2008 an Krebs erkrankt. Das sei schockierend gewesen. Der Vater sei dann nach Chemotherapie im November 2015 verstorben. Die Eltern seien gemäßigte Muslime gewesen. Die Mutter habe Kopftuch getragen und sei in die Moschee zum Beten gegangen. Mit der Mutter habe sie sich nicht gut verstanden.
Die Schule
Sie sei in Mainz zur Kita und dann zur Schule gegangen. Sie habe die Schule mit der 10. Klasse abgeschlossen. In der Schule sei sie mittelmäßig gewesen, in Mathe sei sie schlecht gewesen in Deutsch aber gut. Sie habe die 10. Klasse nicht abgebrochen, sondern die 11. Klasse nicht begonnen. Die Idee aufs Gymnasium zu gehen habe sie verworfen.
Die Religion
Sie habe 2011 angefangen sich für den Islam zu interessieren. Sie habe Kopftuch getragen, gebetet und auf YouTube Vorträge von Predigern angehört. Pierre Vogel habe sie gut gefunden, Sven Lau eher nicht so. Sie habe nur deutschsprachige Kanäle gehört, da sie zwar marokkanisch aber noch kein arabisch gekonnt habe. Die Vorträge hätten ihr ein gutes Gefühl in ihrem Herzen gegeben. Das sei sehr schön gewesen. Sie habe einer Freundin erzählt, dass sie Hausfrau werden und nach Arabien auswandern wolle. Sie habe aber nie jemandem gesagt, was er zu tun habe oder Ratschläge gegeben.
Der erste Ehemann
Ihren ersten Mann habe sie über die muslimische Dating Plattform muslima.com gefunden. Sie habe einen religiösen Mann haben wollen. Ein Mann sei religiös, wenn er einen Bart trage und es sage. Wie sie sich selbst auf der Plattform dargestellt habe, kann die Angeklagte nicht mehr sagen.
Mit 17 Jahren habe sie dann ihren ersten Mann geheiratet. Der habe einen Bart gehabt und nach dem Islam leben wollen. Sie habe ihm zunächst einen Monat lang nur geschrieben. Dabei habe sie den Google-Übersetzer genutzt. Dass er in der Nähe von London wohnte, sei kein Problem gewesen. Nach wechselseitigen Besuchen der Familien sei es dann im November 2011 zur Eheschließung gekommen, die in Deutschland, England und Marokko gefeiert worden sei. Dabei haben keine Fotos angefertigt werden dürfen. Ebenso habe keine Musik abgespielt werden dürfen. Sie habe das aus religiösen Gründen abgelehnt. Es habe aber Gesang gegeben.
Ihre Mutter habe sie gefragt, ob sie sich sicher sei und sie als Salafistin bezeichnet. Auch in Marokko gäbe es Salafisten.
Im Dezember sei sie dann zu ihrem Mann nach England ausgewandert. Sie habe dort Nikabs getragen. Sie habe Nikabs sogar in verschiedenen Farben gehabt. Handschuhe habe sie aber nicht getragen. Durch die Vorträge sei sie überzeugt gewesen, dass es eine Sünde sei, keinen Nikab zu tragen. Heute sehe sie das aber anders. Der Kontakt zu Freundinnen in Deutschland sei abgebrochen. Mit Nicht-Muslimen habe sie Mitleid gehabt, weil die in Hölle kämen.
In England sei sie krank geworden. Sie habe Stimmen gehört und Medikamente genommen.
Die Reisen und Kurse
Nach ihrer Heirat habe sie mit ihrem Mann mehrere Reisen u.a. in arabische Länder unternommen und dort auch länger gelebt. Sie habe dort Kurse besucht und die arabische Sprache gelernt. Die Reisen hätte der Schwiegervater finanziert.
„Es wird jetzt eine lange Fahrt sein“
Im Januar 2015 sei sie mit ihrem Mann dann in der Türkei 1000km bis an die syrische Grenze gefahren. 5.000 britische Pfund hätten sie dabeigehabt. Das Geld stamme noch von der Hochzeit. Sie habe dann erst durch den Anblick der zerbombten Häuser gemerkt, dass sie in Syrien waren. Ihr Mann habe sich dort verschiedene Gruppen ansehen wollen. Er sei jeden Tag bei einer anderen Gruppe gewesen. Er habe auch geschossen. Es habe ihm nicht gefallen, dass die ständig geraucht haben. Sie habe nicht damit gerechnet 8 Jahre in Syrien zu bleiben, da ihr Mann häufiger Sachen angefangen und wieder aufgegeben habe.
Der Jihad
Er habe ihr gesagt, dass er Jihad machen müsse. Das sei sein Glaube gewesen. Er habe für Allah sterben wollen. Die Vorstellung als Märtyrer zu sterben und die 72 Jungfrauen hätten ihm gefallen. Sie wäre schockiert gewesen. Ende Januar 2015 in Raqqa habe sie ihren Mann zum letzten Mal gesehen. Sie sei in einem großen Frauenhaus, einer Villa mit großem Garten, mit über 100 Frauen und Kindern untergebracht worden. Das Frauenhaus habe sie nicht verlassen dürfen.
Man habe ihr gesagt, dass ihr Mann in Kobane gestorben sei.
Der 2. Ehemann
Sie habe einen zweiten Mann geheiratet, keinen Kämpfer. Er habe Mathe studiert und das Studium fast abgeschlossen. Er habe als Elektriker gearbeitet. Er habe nicht für den IS gearbeitet und habe kein Geld von denen bekommen. Ihm habe es nicht gepasst, dass die Terroranschläge machen. Er habe nach Algerien gewollt. Er habe versucht Schleuser zu finden. Man sei aber nicht leicht rausgekommen. Ihre 1. Tochter sei im November 2016 geboren worden. Im April 2017 sie ihr 2. Ehemann durch Bombensplitter getötet worden.
Der 3. Ehemann
Im Sep. / Okt. 2018 habe sie als Zweitfrau ihren dritten Ehemann in Baghouz geheiratet, einen syrischen Bauern, der Gemüse verkauft habe. Er sei kein Mitglied des IS gewesen. Wenn sie ihn nicht heirate, hätte sie die Wohnung verlassen müssen, habe er ihr gesagt. Er habe sie nur geheiratet, damit sie für ihn sorge. Sie habe alles bezahlen müssen. Er habe ihr dann [auf arabisch] gesagt „Du bist geschieden!“ und sei in die Wüste. Er sei einfach losgelaufen. Den Schleuser habe sie bezahlen müssen.
Die Flucht
Dann sei sie in kurdische Gefangenschaft geraten und habe in einem Lager [al-Hol Camp] gelebt. Im August 2019 sei ihre zweite Tochter zur Welt gekommen. 2021 sei ihr schließlich die Flucht in die Türkei gelungen. In der Türkei sei sie zum deutschen Konsulat und Ende 2022 nach einem DNA-Test ihrer Töchter zusammen mit diesen nach Deutschland zurückgekehrt. In Deutschland sei sie dann zunächst in Untersuchungshaft gekommen, bis der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wurde.
Die 5.000 Britischen Pfund
Die Richterin interessiert sich sehr für die Ausgaben der Angeklagten in Syrien. [Von den ursprünglich 5.000 Britischen Pfund können am Ende nicht viel übriggeblieben sein.] Die Angeklagte versucht ihre Ausgaben gering darzustellen und gibt an das Geld gut versteckt zu haben, so dass es ihr nicht abgenommen worden sei.
Der 4. Ehemann
Ihren 4. Ehemann einen Security Mitarbeiter habe sie wieder über das Internet, diesmal über die Plattform musmatch.com, kennengelernt. Nach vier Monaten sei sie die islamische Ehe eingegangen. Nach 8 Monaten habe sie sich wieder getrennt.
Die psychische Krankheit
Aktuell leide sie an chronischer Müdigkeit. Sie höre Stimmen und nehme seit einem halben Jahr Medikamente. Sie warte auf einen Platz in einer LWL-Klinik zur stationären Behandlung. Die Unterlagen, die der Verteidiger dem Gericht übergibt, sprechen von Depressionen, Angst, aber kein Wahn und nicht suizidal. Das Hören von Stimmen sei darin nicht dokumentiert, stellt die Richterin fest.
Die Beratungsstelle „Salam“
Dass die Beratungsstelle „Salam“ die Zusammenarbeit mit ihr wegen unwahrer Aussagen beendet habe, bestreitet die Angeklagte. Sie habe das beendet, weil sie das wollte, erklärt die Angeklagte dagegen. Sie hätte kein Interesse daran gehabt. Sie bekomme Kopfschmerzen, wenn sie darüber rede.
Die Zweifel an den Angaben der Angeklagten
Die Richterin kündigt eine 15-minütige Pause für organisatorische Dinge an.
[Da ich dadurch keine weiteren Erkenntnisse erwarte, mache ich mich auf den Heimweg und verpasse die Erklärung der Richterin, dass sie den Ausführungen der Angeklagten in bestimmten Punkten wenig glauben schenke. So berichtet es Peter Herrmann auf achgut.com. Die Richterin soll die Angeklagte zudem darauf hingewiesen haben, dass eine mögliche Strafmilderung Reue, Einsicht und die Bereitschaft zur Deradikalisierung voraussetze.]
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Quelle
Der Autor im Gerichtssaal.




