Der 6. Prozesstag beginnt mit einem Beweisverwertungsantrag der Verteidigung. Es geht um Lichtbilder aus dem Jahr 2021 der Staatsanwaltschaft Gera, die wohl aus einer verdeckten Maßnahme stammen. Die Verteidigung spricht in dem Zusammenhang von Bagatelldelikten und Willkürlichkeit. [Verdeckte Ermittlungen dürfen nur bei Katalogstraftaten zureichendem Tatverdacht und Erforderlichkeit durchgeführt werden §§ 110a ff. StPO]. Der vorsitzende Richter zeigt sich von dem Antrag nicht überrascht.
[Es ist nicht der erste und wohl auch nicht der letzte Antrag dieser Art. Die verdeckten Ermittlungen bieten in dem Fall wohl eine entsprechende Angriffsfläche. Gefühlt gibt es aber kaum etwas gegen das die Verteidigung bisher keine Einwände vorgebracht hat. Es ist wohl Teil der Verteidigungsstrategie, zu der systematische Beweisverwertungsanträge und 257-er Erklärungen gehören. Die Verteidigungsstrategie zielt wohl darauf ab Verfahrensfehler zu dokumentieren ggf. auch zu provozieren und das Verfahren revisionsrechtlich angreifbar zu machen.]
Zeuge 1Polizeibeamter des LKA Thüringen
Der erste Zeuge ist ein 50-jähriger Polizeibeamter vom LKA Thüringen, der dort nach eigenen Angaben als Sachbearbeiter mit politisch motivierten Straftaten befasst ist. Es werden verschiedene Themenkomplexe behandelt. Die Befragung des Zeugen durch die Verteidigung zum Gutachten von Prof. Dr. Labudde [3D-Rig] sind am Ende sehr eingehend.
Der Zeitstempel der Überwachungskameras im Thor Steinar Laden
Es geht zunächst um die durch die Überwachungskameras festgehaltenen Zeiten [Zeitstempel]. Alle Überwachungskameras im Laden wiesen wohl durch mehrere kürzere Stromausfälle ausgelöst eine Differenz von 4 Minuten zur tatsächlichen Zeit auf.
Die Zeugenvernehmung von Frau B. für den Angriff auf der Pestalozzistraße
Der Zeuge gibt hier indirekt die Inhalte der Vernehmung von Frau B. zum Angriff auf der Pestalozzistraße wieder. [Auf der Pestalozzistraße sind zwei Personen, Mitglieder der Neue Stärke Partei, überfallen worden]. Frau B. seien 3 vermutlich junge Personen mit Mund-Nase-Schutz aufgefallen. Frau B. sei das komisch vorgekommen. Die seien nervös gewesen. Die hätten weite Kleidung angehabt. Dem vorsitzenden Richter geht es dabei explizit um eine pinke FFP2 Maske, weite Kleidung und um den Begriff „oversized“. Die Personen hätten sich unterhalten, als redeten sie über irgendetwas bestimmtes. Frau B. habe an Drogengeschäft gedacht. [Frau B. wird am nächsten Prozesstag aussagen, aber kaum noch Erinnerungen an den Vorfall haben.]
Die Observation
Die Grundlage für die Observation sei Sachbeschädigung mit einer 5-stelligen Schadenshöhe gewesen, gibt der Zeuge an.
Die Turnschuhe
Es geht weiter um Turnschuhe der Marke addidas. Diese hätten individuelle Abnutzungserscheinungen. Man habe dazu Kontakt mit der Firma addidas gehabt.
Die 257-er Erklärung
Zu der Inaugenscheinnahme von Fotos und der vermeintlichen Identifizierung per Schuhwerk gibt die Verteidigung eine 257-Erklärung ab. Die Verteidigung hält es nicht mal für möglich auf Basis des Videomaterials den genauen Typ des Turnschuhs zu ermitteln. Die Aussage es handele sich um dasselbe Paar Schuhe sei nicht haltbar.
Das schwarze Notizbuch
Weiter geht es um ein schwarzes Notizbuch mit Einträgen im Vorfeld und im Nachgang zur Tat. Nach dem Notizbuch habe man sich im Vorfeld der Tat getroffen. Es soll darin von einem schlechten Gewissen zu lesen sein. Weiter soll es laut Notizbuch Vor- und Nachbesprechungen gegeben haben. Das spreche für eine bewusste Vorbereitung der Tat, erläutert der Zeuge.
Der Mund-Nase-Schutz
[Es gäbe einen Mund-Nase-Schutz, der weggeworfen worden sei, mit DNA-Spuren.]
Das Bekennervideo
Es soll auf Youtube ein Bekennervideo mit Szenen, die man selbst aufgenommen habe, geben. Dort sei der Satz „Tschüss, bis zum nächsten mal.“ gefallen gibt der Zeuge an.
Die Befragung des Zeugen durch die Verteidigung
Die Befragung des Zeugen ist primär und sehr umfangreich auf die Umstände wie das Gutachten von Prof. Dr. Labudde [das 3D-Rig] zustande gekommen ist gerichtet. Der Zeuge berichtet, dass der Kontakt über eine Praktikantin der Hochschule Mitweida zu Stande gekommen sei. Ein weiterer Vorwurf der Verteidigung richtet sich dagegen, dass die Angeklagte Emilie D. dem Gutachter Labudde bereits vor Erstellung des Gutachtens als zu identifizierende Person angegeben wurde. Man habe dadurch das Gutachtenergebnis vorweggenommen, erklärt einer der Anwälte. [Der Auftrag des Gutachters war der Vergleich einer Person mit einem Bild oder Video-Frame. Dazu muss der Gutachter m.E. wissen um wen es sich handelt. Die Person musste in dem Fall ja sogar persönlich vermessen werden. Eine Suggestion kann da eigentlich nicht stattfinden.]
Zeuge 2
Bevor der Zeuge, ein 37-jähriger Lagerist, seine Aussage machen kann, weist ein Verteidiger den Richter darauf hin, dass der Zeuge Kleidung der Marke Thor Steinar mit einer verbotenen SS Rune trage. Der Richter geht aber darauf nicht tiefer ein. Der Zeuge war einer von zwei Rechtsextremisten, die am 12. Januar 2023 in Erfurt auf der Straße überfallen worden sind. Der Zeuge war zur Tatzeit [noch] Mitglied der rechtsextremen Neue Stärke Partei (NSP).
Ob das Kürzel NSP auf die NSDAP anspiele, möchte der Richter vom Zeugen wissen. Er habe die Partei nicht gegründet entgegnet der Zeuge. Seine Funktion in der Partei sei nach außen nicht erkennbar gewesen. Er sei bereits vor dem Überfall aus der Partei ausgetreten. Vollzogen worden sei der Austritt aber erst später. Die Partei habe sich inzwischen aufgelöst.
Der Zeuge macht weitere Angaben zu dem Überfall. „Hast du schon auf den Kopf geschlagen?“ habe einer der Angreifer gefragt. 2-3 Personen seien es schon gewesen. Er habe 2-3 Schläge auf den Kopf bekommen. Der Angriff habe vielleicht 2 Minuten gedauert. Durch den Angriff habe er neben Schäden am Trommelfell auch einen Schädelbasisbruch erlitten.
Der Richter möchte vom Zeugen wissen, ob er den Eindruck hatte, dass die Täter ihn umbringen wollten oder [nur] zusammenschlagen. „Irgendwann ging es auf den Tod zu.“ erwidert der Zeuge. Der Zeuge erkennt sich auf einem Video, dass in Augenschein genommen wird, wieder.
7. Prozesstag
Der 7. Prozesstag beginnt mit der Inaugenscheinnahme von Videos und einzelnen Lichtbildern. Es gibt einzelne Bilder aus dem Verkaufsraum des Thor Steinar Outlets in Erfurt, Bilder und schematische Zeichnungen aus dem Gutachten von Prof. Dr. Labudde zu sehen. Die Verteidigung widerspricht der Verwertung der Beweise und verweist auf ihren vorherigen Antrag. Das wird ins Protokoll aufgenommen.
Dann folgen weitere längere Videosequenzen. Eine zeigt den Blick durch einen Torbogen, eine andere den Eingangsbereich von einem REWE. [Die einzelnen Videosequenzen sind recht lang. Man muss aufpassen die entscheidenden Stellen nicht zu verpassen, vor allem wenn man vorher nicht genau weiß, worauf man achten muss.] Aus dem Publikum gibt es zu einem der Videos Bemerkungen, Applaus und Gelächter.
Zeuge 1 Der Anwohner
Der 31-jährige hat den Überfall auf der Pestalozzistraße aus seiner Wohnung heraus beobachtet. Er habe 3 Jugendliche maskiert mit Sturmhauben an einem Müllcontainer gesehen. Eine Person habe eine GoPro am Kopf getragen. Dann seien 3 Personen auf eine Person und weitere drei auf eine andere Person zu gerannt. Dann sei es ganz schnell gegangen etwa 1-2 Minuten. Zum Schluss sei auf den Kopf geschlagen worden.
Zeugin 2
Die 23-jährige Verkäuferin aus Erfurt hat den Angriff auf der Straße aus 50m Entfernung beobachtet. Von der Zeugin bekommt der Richter, wenn überhaupt, nur sehr ungenaue Angaben. Es scheint große Erinnerungslücken zu geben. Schließlich fragt der Richter die Zeugin „Haben Sie Angst?“. Die Zeugin gibt an nervös zu sein. Man fühle sich beobachtet. Als die Zeugin eigentlich schon entlassen werden soll schiebt sich noch nach „Es waren schon ein paar. 5 Leute waren es schon.“.
Die Verteidigung kündigt eine 257-er Erklärung zu der Zeugin an.
Es entbrennt ein Disput zwischen der Verteidigung und dem vorsitzenden Richter darum, wie der Richter die Situation mit der Zeugin gelöst hat. Ein Wachtmeister muss den Richter wohl darüber informiert haben, dass es der Zeugin unangenehm sei auszusagen. Die Verteidigung meint, dass ein Vermerk hätte geschrieben werden müssen und es der Verteidigung sofort mitgeteilt werden müsse, was der Wachtmeister dem Richter gesagt habe. „Dann muss das festgehalten werden. Wir müssen hinterherrennen.“. Dazu gab es aus dem Publikum Applaus. „Lassen Sie das Klatschen!“ wendet sich der bislang eher „tolerante“ Richter sehr bestimmt an das Publikum. Durch seine Vorgehensweise habe er das Geschehen rasch auf seinen Gehalt reduziert erklärt der Richter.
Ein Verteidiger setzt nach „Ich kann und will das so nicht stehen lassen.“. Es könne ja Einwendungen seitens der Verteidigung geben. Der Verteidiger meint das sei „unfair“. Der Richter beendet den Disput mit „Dann haben wir uns ja geeinigt!“.
[Auch wenn der Vorsitzende durch einen Hinweis aus dem Sitzungsgeschehen (z.B. durch Gerichtspersonal) erfährt, dass ein Zeuge sich unwohl fühlt oder unter Druck steht, ist er wohl nicht verpflichtet, vor einer klärenden Nachfrage zunächst die Verteidigung zu unterrichten. Er kann unmittelbar nachfragen, muss aber anschließend den Beteiligten Gelegenheit geben, ihr Fragerecht auszuüben.
§ 238 (1) StPO Verhandlungsleitung
§ 244 (2) StPO Beweisaufnahme; Untersuchungsgrundsatz; Ablehnung von Beweisanträgen ]
„Free Maja“
Nach einer Unterbrechung [einer von vielen] standen plötzlich Zuschauer auf und eine rief: „Maja T. ist gerade in Budapest zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Wir fordern: Free Maja!“. Dann skandierten etliche lautstark: „Free all Antifas!“. Der vorsitzende Richter ließ daraufhin den Saal räumen. [Im Gegensatz zu den früheren Terminen schien es so, dass einige Zuschauer den Saal und das Gebäude schnell verlassen wollten.] Im Ausgangsbereich staut es sich dann. Etliche Justiz- und Polizeibeamte sind zugegen. Es sollen wohl von allen, die im Saal unangemessene Kleidung [u.a. „Free Maja“-Shirts] gezeigt hatten, die Personalien festgestellt werden. Das dauert dann eine Weile.
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Quelle
Der Autor im Gerichtssaal.



