Lost Place Bahnhof in Dorsten-Wulfen

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Der 1929 ausgebaute Bahnhof Wulfen liegt in unmittelbarer Nähe zum Ortskern von Wulfen, einem Stadtteil von Dorsten.

Das Empfangsgebäude ist aus roten Backsteinen gebaut und vom Jugendstil geprägt. Angeschlossen daran ist ein Güterschuppen, der bis auf die Grundmauern abgetragen worden ist. Der alte Bahnhof hat zwei mechanische Stellwerke. Das nördliche Stellwerk, welches am Bahnübergang der Bundesstraße 58 liegt und das südliche ehemalige Weichenwärter Stellwerk. Dieses verfügt seit 2003 über eine Schranke und bedient die Bahnübergänge Köhler Straße und Borenkamp.

1929 gab es zudem noch eine Güterverladung und einzelne Gleisanschlüsse. Die Bahnhofsgaststätte betrieb in den 1930er Jahren Franz Rößmann. 1968 übernahm Wulfen die Hauptdienststelle von Lembeck. Die Einstellung des Fahrkartenverkaufs in Wulfen erfolgte nach 97 Jahren dann im Jahr 1976. Die Güterabfertigung übernahm ein Jahr später schließlich Dorsten. 1978 schloss die Wartehalle im Gebäude. Gleichzeitig pensionierte man den Bahnhofsvorsteher, Heinrich Schonebeck.

Anfang der achtziger Jahre diente der alte Backsteinbau dann als selbstverwaltete Begegnungsstätte für Jugendliche, die den Bahnhof einfach eingenommen hatten. Nach zwei Jahren suchten sich die Jugendlichen ein anderes Domizil. Seither steht der Bahnhof leer.

Im Jahre 2003 erfolgte die Demontage des zweiten Hauptgleises. Der Bahnhof ist nunmehr nur noch ein Haltepunkt mit angeschlossener Blockstelle.

Ausblick

Im Jahr 2000 hatte Ferdinand Graf von Merveldt an dem Gebäude Gefallen gefunden und es gekauft. Er wollte es mit neuem Leben füllen. 2007 stellte er im Hinblick auf zu mögliche Steuervorteile einen Antrag auf Eintragung in die Denkmalliste. Er beantragte und erhielt von der Stadt eine Baugenehmigung.
Es kam aber keine Einigung mit der der Denkmalbehörde der Stadt in Bezug auf die steuerliche Gestaltung zustande. Wie die „Dorstener Zeitung“ den städtischen Pressesprecher zitierte, sei ein Scheitern an den Details der steuerrechtlichen Sonderabschreibung erfolgt, nämlich an der Frage, ob die Sonderabschreibung für das gesamte Gebäude gelte oder nur für die denkmalgeschützten Teile des Hauses. Das wären die Dachkonstruktion, die Fassade und Außenbauteile. Eine Umsetzung erfolgte daher nicht und bis heute ist über die Nutzung des Wulfener Bahnhofs noch nicht entschieden.