Start Lokales Duisburg Ibrahima Barry – Neun Polizisten freigesprochen

Ibrahima Barry – Neun Polizisten freigesprochen

Duisburg. Am 30. Oktober 2026 spricht das Gericht die neun Polizisten, die an dem Polizeieinsatz im Flüchtlingsdorf Saarn/Mülheim im Januar 2024 beteiligt waren, aus tatsächlichen Gründen frei. Bei dem Einsatz war der 23-jährige guineische Flüchtling Ibrahima Barry zu Tode gekommen. „Aus tatsächlichen Gründen“ bedeutet, dass die Straftat nicht nachgewiesen werden konnte oder sie erwiesenermaßen überhaupt nicht begangen wurde. Nachdem die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer bereits einen Freispruch beantragt hatte, kommt der Ausgang des Verfahrens nicht völlig überraschend.

„Das haben wir festgestellt“

Es gehe einzig darum, ob die Angeklagten zusammen oder einzeln Straftaten begangen hätten und wie es zum Tod von Ibrahima Barry gekommen sei. Politische und moralische Fragen seien nicht Gegenstand des Strafverfahrens, schickt die Richterin den detaillierten Schilderungen der Feststellungen des Gerichts voraus.

Die Vorgeschichte

Die Richterin verweist auf die gehörten Zeugen und die Inaugenscheinnahme von Videos und Lichtbildern. Sie beginnt mit der Vorgeschichte. Seit August 2023 habe es mehrfach Polizeieinsätze wegen Ibrahima Barry und Einweisungen nach dem PsychKG gegeben. [Im Prozess wurden insgesamt etwa 50 Polizeieinsätze und 46 Strafverfahren u.a. wegen Körperverletzung erwähnt.]

Der Polizeieinsatz

Der Einsatz am 06. Januar 2024 sei unter dem Stichwort „Randalierer“ gelaufen. Ibrahima Barry habe Kokain konsumiert und sei aggressiv gewesen. „Herr Barry, den kennt ihr wahrscheinlich“ habe es geheißen.

Einen Kontakt, bevor die Beamten das Zimmer von Ibrahima Barry betreten und die Body-Cam-Aufnahmen einsetzen, habe das Gericht nicht feststellen können. [Mit „Auf den Boden! Auf den Boden!“ beginnt die erste Body-Cam-Aufnahme im Zimmer von Ibrahima Barry.] Auch zu der Zeit zwischen den beiden Body-Cam-Aufnahmen hätte das Gericht keine Feststellungen treffen können. Man könne wohl davon ausgehen, dass Ibrahima Barry in der Zeit auf dem Boden gelegen habe. Die Richterin zeichnet den Ablauf des Einsatzes auf Basis der Body-Cam-Aufnahmen und Zeugenaussagen genau nach. Sie erwähnt die Sorge der Polizisten, dass, wenn man Ibrahima Barry losmache, er „nochmal aufdrehen“ könne. Die Notärztin habe Ibrahima Barry im Rettungswagen zunächst noch als stabil angesehen. Da sei er instabil geworden und der Herzstillstand festgestellt worden. Das Gericht habe nicht alle Lücken schließen können, da die Angeklagten sich nicht eingelassen hätten.

Das Gericht hält die Handlungen für gerechtfertigt

Die Handlungen der Polizisten seien gerechtfertigt gewesen, erklärt die Richterin.

Der DEIG-Einsatz

Das Gericht hält die Handlungen der Polizisten für gerechtfertigt. Der DEIG sei nach 62 PolG NRW eine zugelassene Waffe und von einer Androhung könne abgesehen werden. Der DEIG-Einsatz sei auch verhältnismäßig gewesen. Verhältnismäßigkeit bedeutet im juristischen Sinne geeignet, erforderlich und angemessen. Dabei sei das vorangegangene Geschehen zu berücksichtigen.

„Wer noch spricht, hat noch Luft.“

Das Verhalten habe dem entsprochen, was gelehrt wird. Es würden aber nur idealtypische Einsätze gelehrt. Es komme immer auf die Intensität des Widerstandes an. Nach den Aussagen des Sachverständigen sei die Vorgehensweise der Polizisten, auch der Einsatz von Kabelbindern, verhältnismäßig gewesen. In der Ausbildung zum lagebedingten Erstickungstod werde darauf hingewiesen, dass ein Todesfall nicht ausgeschlossen sei. Es gelte dabei „Wer noch spricht, hat noch Luft.“

So hält das Gericht die Bauchlage von Ibrahima Barry bis 20:53 Uhr für erforderlich.

Ob zusätzlich Druck ausgeübt wurde, sei nicht zu sehen. Eine solche Feststellung könne nicht getroffen werden. Bei der Obduktion habe es keine Hinweise darauf gegeben. Die eingesetzte Spuckhaube sei sehr dünn gewesen. Im Rettungswagen sei der Tod nicht mehr aufzuhalten gewesen.

Die unmittelbaren Reaktionen

Es ist einen kurzen Moment still im Saal, dann brüllt jemand von hinten in meine Ohren „Justice for Ibrahima!“ Die Unterstützer Ibrahima Barrys skandieren weiter „Kein Vergeben, kein Vergessen!“ Das setzt sich noch eine Weile auf dem Flur vor dem Gerichtssaal fort, wo weitere Unterstützer warten. Vor dem Gerichtsgebäude gibt es eine Demo, auf der weiter skandiert wird.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Anwältin Andrea Groß-Bölting, die die Familie Barry vertritt, kündigte an, Revision vor dem Bundesgerichtshof einzulegen.

Quellen

Der Autor im Gerichtssaal.

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