Der Prozess um den Polizeieinsatz im Flüchtlingsdorf Saarn/Mülheim im Januar 2024, bei dem der guineische Flüchtling Ibrahima Barry zu Tode kam, steht wohl nun kurz vor dem Abschluss. Am nach aktuellem Stand vorletzten Verhandlungstag kommt es zu einem heftigen Schlagabtausch zwischen Nebenklage, Verteidigung und Staatsanwaltschaft.
Verurteilung wegen Totschlags nicht gewünscht
Der Verhandlungstag beginnt mit einer Gegenvorstellung der Nebenklagevertreterin Andrea Groß-Bölting. Da die durch Forensis e.V. aufbereiteten Body-Cam-Aufnahmen nicht in Augenschein genommen worden seien, sei es nicht zur bestmöglichen Aufklärung gekommen. Die Nebenklage möchte das mit drei Beispielbildern belegen, die sie jeweils in der Original-, der durch den VLC-Video-Player aufgehellten und in der von Forensis e. V. aufbereiteten Form vorlegt. Die Nichtinaugenscheinnahme müsse den Eindruck erwecken, dass eine Verurteilung wegen Totschlags nicht gewünscht sei.
Alle Beweisanträge und Gegenvorstellungen der Nebenklage zurückgewiesen
Durch die neuerliche Gegenvorstellung verzögert sich die Verkündung der Gerichtsbeschlüsse zu den Anträgen der Nebenklage vom vorherigen Verhandlungstag. Die Richterin weist alle Beweisanträge und Gegenvorstellungen der Nebenklage zurück. Auch hierzu gibt es von der Nebenklage wieder eine Gegenvorstellung, wobei das Gericht immer noch keinen Anlass sieht, zu einer abweichenden Entscheidung zu kommen.
Gegen Mittag wird dann die Beweisaufnahme nach drei Monaten und zwölf Verhandlungstagen geschlossen.
Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft
„All Cops are Borders“
Zunächst interpretiert die Oberstaatsanwältin den Spruch „All Cops are Borders“, welcher auf einem Zelt vor dem Gerichtsgebäude stehe. Polizisten seien dazu da, Grenzen zu setzen. Sie seien dazu da, rechtswidrige Handlungen zu unterbinden. Der Polizeieinsatz sei durch taktisch richtiges Verhalten bei vorhandenem Sachverstand vollständig misslungen. Deshalb habe es diese Hauptverhandlung gegeben, um eben nicht einen Deckmantel darüber zu stülpen. Ein Mensch sei in der Obhut der Polizisten zu Tode gekommen.
Die Fesselung war gerechtfertigt und verhältnismäßig
Die Oberstaatsanwältin schildert die Abläufe aus ihrer Sicht. Ibrahima Barry habe sich erheblich gewehrt. Es sei den Polizisten nicht gelungen, ihn zu fesseln. Die Fixierung sei nicht gelöst worden, weil weitere Widerstandshandlungen zu befürchten gewesen seien. Rettungskräfte hätten den Puls kontrolliert. Ibrahima Barry sei erst im Rettungswagen instabil geworden.
Die Fesselung sei durch § 62 PolG NRW (Fesselung von Personen) grundsätzlich gerechtfertigt gewesen. Jede Einsatzsituation sei anders und von einer hohen Dynamik geprägt. Mit Verweis auf Ibrahima Barrys athletischen Körperbau, seine enormen Kräfte und die Erfahrungen aus früheren Einsätzen betonte die Oberstaatsanwältin, dass die Fesselung mit verbundenen Händen und Füßen auf dem Rücken das mildeste verfügbare Mittel war. Man dürfe da keine überhöhten Anforderungen stellen. Die Oberstaatsanwältin führt noch § 32 StGB (Notwehr) als Rechtfertigungsgrund an. Auch ein Erlaubnistatbestandsirrtum könne in Betracht kommen. Die Polizisten hätten versucht, Ibrahima Barry Hilfe zukommen zu lassen.
Daher fordert die Oberstaatsanwältin Freispruch für die Angeklagten.
Das Plädoyer der Nebenklage
Nebenklagevertreterin Anne Groß-Bölting hofft, dass niemals ein Angehöriger der Staatsanwaltschaft Gegenstand einer Maßnahme werde und erklärt dennoch sich um Sachlichkeit zu bemühen. Sie wirft der Staatsanwaltschaft vor, ihre Interpretation der Ereignisse ginge vom gewünschten Ergebnis aus, spricht von einer Sachverhaltsquetsche und goldenen Brücken für Zeugen und Angeklagte. Da die Oberstaatsanwältin den Saal nach ihrem Plädoyer verlassen hat, mutmaßt die Nebenklagevertreterin zudem, die Oberstaatsanwältin wolle sich nicht stellen.
Anne Groß-Bölting sieht Ibrahima Barry wohl nicht als gefährlich an. Man sehe die Situation, bevor die Tür aufgehe. Die Eskalation sei von der Polizei ausgegangen. Spätestens nach einem Funkspruch „Wir haben ihn sicher.“ habe keine Gefahr mehr bestanden. Es sei keine Gegenwehr mehr erkennbar gewesen. § 32 StGB (Notwehr) bedinge einen gegenwärtigen Angriff. Anne Groß-Bölting fragt sich, ob der Tasereinsatz in der Nacheile gerechtfertigt war und warum Ibrahima Barry eine Spuckhaube übergezogen wurde, obwohl er nicht gespuckt habe. Das Dutzen von Ibrahima Barry sei ein Verstoß gegen § 1 GG.
Ibrahima Barry habe mit 16 Jahren seine Heimat verlassen, um in Deutschland Freiheit und eine Perspektive zu finden. Auf dem Weg habe er Hunger, Gewalt, Willkür und Todesangst erlebt. Wie Bürokratie funktioniert, habe er nicht gelernt. Er sei überfordert gewesen. 2016 habe er in Deutschland Asyl beantragt. Nach 2 Wochen sei das nach dem Dublin Verfahren abgelehnt worden. Ein Asylfolgeantrag sei innerhalb von 4 Tagen abgelehnt worden. Eine Arbeitserlaubnis habe er nicht bekommen. Das habe zu Ernüchterung geführt. Ibrahima Barry habe keine psychologische Unterstützung bekommen. Er habe Angst vor Uniformen gehabt.
Anne Groß-Bölting spricht von einer Täter-Opfer-Umkehr. Ibrahima Barry sei als Krimineller dargestellt worden, von dem eine Gefahr ausginge und der seinen Tod selbst zu verantworten habe. Es werde immer wieder unnötige Tote geben. Schließlich stellt sie den Antrag, wieder in die Beweisaufnahme einzutreten. Von den Zuschauerbänken gibt es Applaus aus den Reihen der zahlreich vertretenen Barry-Unterstützer. Richterin Dr. Christina Frick interveniert mit, „Unterlassen Sie das bitte. Sie sind hier nicht im Theater!“.
Die Plädoyers der Verteidiger
Die meisten Verteidiger fassen sich kurz. Die Staatsanwaltschaft habe das erschöpfend wiedergegeben.
Die Verteidiger versuchen die Perspektive der Angeklagten wiederzugeben. Für die Polizisten habe ein polizeibekannter äußerst aggressiver Gewalttäter randaliert. Die Polizisten seien wegen einem Hilfeersuchen vor Ort gewesen. Kinder [in der Flüchtlingsunterkunft] hätten Angst gehabt. Laut dem Dienstgruppenleiter seien vier Polizisten notwendig gewesen, um Ibrahima Barry zu bändigen. Die Polizei sei nicht auf einen Menschen getroffen, mit dem man normal reden könne. Die Verteidigung spricht bei Ibrahima Barry von etwa 50 Delikten, darunter Körperverletzung. Es habe Drogenkonsum, psychische Probleme und Einweisungen nach dem PsychKG gegeben. Er habe einen Hass auf Menschen gehabt. Die Beamten hätten die Fesselung aus Selbstschutz nicht lösen können und es hätte auch keine Notwendigkeit gegeben, die Fesselung zu lösen.
Die Nebenklage habe den Prozess durch Diffamierung unnötig verzögert und eine sinnlose Suche nach Rassismus gestartet. Die Nebenklage habe Videos, die keine Beweismittel seien, öffentlich verbreitet. Die öffentliche Berichterstattung sei durch die Nebenklage geprägt. Das Verhalten der Nebenklage sei unwürdig. Die Verteidiger fragen nach den wahren Motiven der Nebenklage.
Trotz allem sei der Tod Ibrahima Barrys eine Tragödie.
Verteidiger Heinz Walter Lindemann zeigt mit seinen 77 Jahren wohl ein gewisses Verständnis für die Nebenklagevertreter, „Wer im Glashaus sitzt!“. Sie würden ihre Mandanten vertreten. Er wendet sich dennoch an die Familie und die Unterstützer. „Körperverletzung! Die haben einen getötet! Es steht überall. Ibrahima wurde getötet.“ Er glaube nicht, dass die Würde verletzt worden sei. Niemand habe ihn zum Kriminellen gemacht. „Wir suchen die Wahrheit!“ das sei manchmal ganz schwer. Ibrahima Barry sei nicht gestorben, weil die Beamten ihn hätten töten wollen. Da stünden keine Leute, die einen sterben lassen.
Alle Verteidiger fordern für ihre jeweiligen Mandanten Freispruch.
Quellen
Der Autor im Gerichtssaal.
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