Essen. Vor dem Landgericht Essen wirft die Staatsanwaltschaft den drei Angeklagten, zwei Brüder im Alter von 49 und 57 Jahren sowie die 52-jährige Ehefrau des Älteren, gewerbs- und bandenmäßigen Betrug vor. Im Tatzeitraum von Januar 2021 bis März 2023 hätten sie zusammen mit weiteren unbekannt gebliebenen Personen um Spenden für Menschen mit Behinderungen geworben. Dabei hätten sie Personen in Deutschland und Österreich, überwiegend mit türkischem Migrationshintergrund, telefonisch kontaktiert und für die eingeworbenen Spenden Textilwaren, gefertigt von Menschen mit Behinderungen, in Aussicht gestellt. Bei den Textilien habe es sich aber nur um industriell gefertigte, billige Massenware gehandelt. Die Angeklagten sollen so insgesamt rund 80.000 EUR eingenommen haben, wovon sie einen Großteil ihres Lebensunterhalts bestritten hätten.
Die Verteidigerin des jüngeren Bruders regt an, nicht alle der über 330 Taten der Anklageschrift einzeln zu verlesen. Der Staatsanwalt kommt dem gerne nach und verliest nur ausgewählte Einzeltaten, bei denen die Beträge zwischen 100 und 300 Euro liegen. Die insgesamt vereinnahmten 80.000 EUR und ein Mobiltelefon unterlägen der Werteinziehung, erklärt der Staatsanwalt.
Die Verteidigungsstrategie der beiden Brüder und möglicherweise auch ihre Charaktere könnten unterschiedlicher nicht sein. Während der ältere Bruder und seine Frau mit versteinerter Miene auf der Anklagebank sitzen, wirkt der jüngere eher locker und im Folgenden recht auskunftsfreudig.
Der Verteidiger des älteren Bruders möchte dann auch gleich eine „ganz kurze Erklärung“ nach § 243 Abs. 5 StPO abgeben. Der Verteidiger führt aus, dass es keine Täuschung der Kunden gegeben habe. Der Begriff Behindertenwerkstatt sei nicht verwendet worden. Es habe sich dagegen nur um einen „Vertrieb mit Behinderten“ gehandelt. Der Begriff sei nicht geschützt, da reiche einer bereits aus. Es sei kein Irrtum erzeugt worden. Die Angeklagten hätten zudem nicht selbst telefoniert. Sie könnten nicht wissen, was am Telefon besprochen worden sei. Dem Staatsanwalt könne der Nachweis nicht gelingen.
Der jüngere Bruder macht dagegen umfangreiche Angaben zur Sache und beantwortet auch die Fragen der Richterin. Es geht dabei vor allem um zwei Bankkonten, die auf seinen Namen angelegt wurden, eine Gewerbeanmeldung, die mit seinen Ausweispapieren erfolgt ist, und um Headsets. „Ich kann nur die Wahrheit sagen!“ und „Ich war nie in die Firma involviert!“, erklärt der jüngere Bruder. Er sei zur fraglichen Zeit auf Montage im Rheinland gewesen. Sein Bruder habe die Schlüssel für den Briefkasten und die Wohnung der Mutter gehabt. Sein Bruder habe ihn mal gebeten, in sein Büro zu kommen, um ein Konto zu eröffnen. Der Bruder habe seine Gutgläubigkeit ausgenutzt. Er selbst habe keinen Online-Zugang zu den eigenen Konten. Nachdem er von den Vorgängen erfahren habe, habe er den Kontakt zu seinem Bruder abgebrochen.
Quellen
Der Autor im Gerichtssaal
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