Start Lokales Düsseldorf Urteil gegen mutmaßlichen islamistischen Messerangreifer Erjon S.

Urteil gegen mutmaßlichen islamistischen Messerangreifer Erjon S.

Düsseldorf. Der zur Tatzeit 17 Jahre und acht Monate alte kosovarische Staatsangehörige Erjon S. ist am 22. September 2026 vom 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Staatsschutzsenat) wegen versuchten Mordes in zwei Fällen jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, wegen vorsätzlicher Körperverletzung und wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Nötigung unter Einbeziehung eines Urteils des Amtsgerichts Essen zu einer Einheitsjugendstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Der Senat hat, sachverständig beraten, die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten und die Vollziehung der Jugendstrafe in einer sozialtherapeutischen Einrichtung angeordnet, weil von dem inzwischen 18-jährigen höchstwahrscheinlich weitere schwere Straftaten zu erwarten seien.

Mit dem Urteil folgt das Gericht der Strafforderung der Bundesanwaltschaft und bleibt dabei ein Jahr unter der Jugendhöchststrafe von zehn Jahren. Der Verteidiger hat sechseinhalb Jahre Haft beantragt.

Kurz nach Prozessbeginn wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen, da der Angeklagte zur Tatzeit noch Jugendlicher war. Auch zur Urteilsverkündung waren keine Zuschauer zugelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte, die Verteidigung und der Generalbundesanwalt können gegen das Urteil Revision zum Bundesgerichtshof binnen einer Frist von einer Woche ab der heutigen Urteilsverkündung einlegen.

Die Feststellungen des Senats zum Tatablauf

Laut den Feststellungen des Senats unter der Leitung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Winfried van der Grinten habe der Angeklagte über das Internet eine radikalislamische Einstellung entwickelt. Eine Auswertung von Datenträgern habe nach der Tat Hinweise auf Islamismus als Tatmotiv ergeben. Der Jugendliche soll entsprechende Videos angefertigt haben.

Am 5. September 2025 habe Erjon S. sich entschlossen, seine Klassenlehrerin an einem Berufskolleg sowie möglichst viele Juden in der Alten Synagoge in Essen zu töten, weil die Klassenlehrerin den Propheten Mohammed beleidigt habe. Anschließend habe er sich selbst von Polizeibeamten erschießen lassen wollen, um als „Märtyrer“ zu sterben. Am frühen Morgen des Tattages habe der Angeklagte zunächst den Hausmeister einer Grundschule aufgesucht, an der er Sozialstunden geleistet habe. Der Hausmeister soll ihn wegen einer zu langen Pause tags zuvor gemaßregelt haben. Der Angeklagte soll mit der Faust in Richtung des Kopfes des Hausmeisters geschlagen haben, aber ihn nur an der Schulter getroffen haben. Eine zunächst zur Last gelegte Tötungsabsicht hat der Senat nicht festgestellt.

Der Angeklagte sei dann zum Berufskolleg in Essen und habe dort in Tötungsabsicht mit einem Messer auf seine Lehrerin eingestochen, die dabei im Brustbereich lebensgefährlich verletzt worden sei. Zusätzlich erlittene Stichverletzungen an der Hand seien bis heute nicht verheilt.

Der Angeklagte sei dann vom ersten Tatort zur Alten Synagoge in Essen geflüchtet, wo er möglichst viele Juden habe töten wollen. Dort sei ihm aber von einer Aufsichtskraft der Zutritt verweigert worden, da er zehn Minuten vor der offiziellen Öffnungszeit um 10:00 Uhr dort eingetroffen sei.

An einer nahegelegenen Bushaltestelle sei der Angeklagte auf einen Obdachlosen getroffen, der dort Betäubungsmittel konsumiert habe. Da der Obdachlose eine Frau auf einem Werbeplakat angeschaut und mit dieser gesprochen habe und aus Verärgerung, dass er zuvor keine Juden habe töten können, soll der Angeklagte in Tötungsabsicht auf den oberen Rückenbereich des Obdachlosen eingestochen haben, wodurch lebensgefährliche Verletzungen der Lunge verursacht worden seien.

Danach sei er wieder zurück zur Alten Synagoge, wo er von der Tötung der Aufsichtskraft und weiterer Menschen in der Synagoge abgesehen habe, nachdem diese ihm erklärt habe, selbst kein Jude zu sein und dass sich auch keine Juden im Gebäude befänden.

Nun soll sich der Angeklagte zu einer nahegelegenen Parkanlage begeben haben, wo er den „Märtyrertod“ durch die Polizei habe sterben wollen. Dort habe er sich der Polizei widersetzt, indem er sein Messer gezogen habe. Einer der Polizisten habe ihn mit einer Maschinenpistole im Gesicht getroffen.

Quellen

Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22. September 2026

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