Die Buchenlochhöhle Gerolstein

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Die sehenswerte Karsthöhle Buchenloch ist mit einer Länge von etwa 30 Metern, einer Breite von 4 Metern und einer durchschnittlichen Höhe von 2,4 Metern recht geräumig. Einige Bereiche sind dunkel und feucht. Ausgelöst wird dies durch Sickerwasser, das die Gesteinsbestandteile Calcit und Dolomit auflöst. An der Rückseite verläuft eine steile und lehmige Halde, die bis fast unter die Höhlendecke reicht. In der Höhle ist die Bildung von Kalksinter und Tropfstein zu sehen.

Während der letzten Eiszeit vor etwa 30.000 Jahren wurde die Buchenlochhöhle von Menschen und Tieren aufgesucht. Aus den gemachten Funden in der Höhle ist allerdings nicht ersichtlich, ob die Höhle als ständige Wohnstätte oder nur gelegentlich genutzt wurde. Eugen Bracht, ein Landschaftsmaler, hat 1880 bei seinen Grabungen in der Höhle Steinwerkzeug entdeckt, das sich Moustérien zuordnen ließ. Das bedeutet, dass sich Neandertaler dort aufhielten. Die Tierknochenfunde weisen auf Mammut, Höhlenbär, Wildpferd und Ren als Jagdbeute hin. Die archäologischen Funde befinden sich im Rheinischen Landesmuseum Trier, die Knochenfunde sind zum Teil verschollen, einige liegen im Museum Villa Sarabodis in Gerolstein.

Wichtige Hinweise

Unser Navi ist wenig hilfreich dabei einen Parkplatz zu finden. Nachdem unser Navi uns auf eine gesperrte Straße führen wollte, entschließen wir uns auf einem Parkplatz in der Nähe des Gerolsteiner Besucherzentrums am Vulkanring zu parken. Das hat sich als sehr guter Ausgangspunkt für unsere Wanderung zur Buchenhöhle herausgestellt. Bei Google Maps ist ein Wanderparkplatz ausgewiesen, der eine ähnlich gute Ausgangsbasis sein könnte.

Die seit 1938 unter Naturschutz stehende Höhle ist öffentlich zugänglich. Sie ist fußläufig über den Vulkaneifelpfad „Gerolsteiner Felsenpfad“ und den Eifelsteig zu erreichen. Der Weg zur Höhle und der Zugang über eine Treppe sind nicht barrierefrei. Bei unserem Besuch lagen zudem umgestürzte Bäume im Weg.

Auch wenn die Höhle relativ weit geöffnet ist und so Tageslicht hineinfällt empfiehlt es sich eine Taschenlampe mitzunehmen.

Laut § 39 BNatschG ist es vom 01. Oktober bis zum 31. März verboten Höhlen, die als Winterquartier für Fledermäuse dienen, zu betreten!