Start Lokales Münster AG Münster – „Holland Hitler“ legt Einspruch gegen Strafbefehl ein

AG Münster – „Holland Hitler“ legt Einspruch gegen Strafbefehl ein

Der 58-jährige Niederländer Stefan Wijkamp, der in den Medien aufgrund seines Aussehens – strenger Seitenscheitel und schmales Oberlippenbärtchen – auch „Holland Hitler“ genannt wird, hat durch seinen Anwalt gegen den in der Hauptverhandlung am 24. Juli 2026 erlassenen Strafbefehl Einspruch eingelegt.

Zur Hauptverhandlung waren weder der Angeklagte, Stefan Wijkamp, noch sein Verteidiger erschienen. Daher hat die Staatsanwältin in der Verhandlung einen Strafbefehl nach § 408a StPO beantragt, den die Richterin dann auch im voll besetzten Saal 112B des Amtsgerichts Münster erlassen hat.

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Bleibt ein Angeklagter einer Hauptverhandlung unentschuldigt fern, kann das Gericht nach § 230 Abs. 2 StPO die Vorführung anordnen, einen Haftbefehl erlassen, den Termin einfach vertagen oder nach § 408a StPO einen Strafbefehl erlassen.
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Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet Volksverhetzung nach § 130 StGB.

Ein neuer Verhandlungstermin ist noch nicht anberaumt worden.

AG Münster – „Holland Hitler“ erscheint nicht vor Gericht

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Quelle

Der Autor im Gerichtssaal.
Pressestelle des AG Münster

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