Start Lokales AG Münster – „Holland Hitler“ erscheint nicht vor Gericht

AG Münster – „Holland Hitler“ erscheint nicht vor Gericht

Zum Prozessauftakt am 24. Juli 2026 vor dem Amtsgericht Münster erscheinen bei Aufruf der Sache um 14:00 Uhr weder der Angeklagte Stefan Wijkamp noch sein Anwalt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 58-jährigen Niederländer, der in den Medien aufgrund seines Aussehens – strenger Seitenscheitel und schmales Oberlippenbärtchen – auch „Holland Hitler“ genannt wird, Volksverhetzung nach § 130 StGB vor. Der Angeklagte soll am 19.07.2025 live vor der Kamera eines in der Szene bekannten YouTubers verschiedene verstörende Aussagen zu Hitler abgesondert haben. Er soll Hitler u.a. ein „Genie“ oder „Weltwunder“ genannt haben. Das Video ist heute noch abrufbar.

Der kleine Saal 112B des Amtsgerichts mit rund 20 Sitzplätzen für Besucher und Presse ist bis auf den letzten Platz gefüllt. Diesmal habe ich statt des Handys meine Kamera – das „große Besteck“ – dabei. Doch wie die zahlreichen ebenfalls erschienenen Fotografen gehe ich leer aus. Auch nach dem zweiten Aufruf der Sache gegen 14:15 Uhr bleibt der Platz des Angeklagten leer.

[
Bleibt ein Angeklagter einer Hauptverhandlung unentschuldigt fern, kann das Gericht nach § 230 Abs. 2 StPO die Vorführung anordnen oder einen Haftbefehl erlassen, den Termin einfach vertagen oder nach § 408a StPO einen Strafbefehl erlassen.
]

AG Münster
Amtsgericht Münster

Die Staatsanwältin, Laura Schmengler, beantragt dann nach § 408a StPO einen Strafbefehl. Der Strafbefehl sieht eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten, auf 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt, vor. Als Auflage nach § 56b StGB soll der Angeklagte 3.000 EUR in monatlichen Raten von 100 EUR an die Staatskasse zahlen. Die Richterin, Antonia Buddenbäumer, erlässt den gleichlautenden Strafbefehl.

Sollte der Angeklagte Stefan Wijkamp nicht innerhalb von zwei Wochen Widerspruch gegen den Strafbefehl einlegen, wird dieser rechtskräftig. Ansonsten wird ein neuer Verhandlungstermin anberaumt.

Disclaimer

Trotz sorgfältiger Recherche lassen sich Fehler nicht zu 100 % ausschließen. Bitte senden Sie ggf. eine E-Mail an hdt@gluon.press, so dass wir eine Korrektur vornehmen können. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Ermittlungsverfahren die Unschuldsvermutung gilt. Dessen Einleitung bedeutet nicht, dass der strafrechtliche Vorwurf tatsächlich zutrifft.

Quelle

Der Autor im Gerichtssaal.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner