Start Lokales Münster LG Münster – Altersvorsorge optimiert. Altersvorsorge weg!

LG Münster – Altersvorsorge optimiert. Altersvorsorge weg!

Eine sehr spezielle Form der Optimierung von Versicherungen für die Altersvorsorge soll der 59-jährige Bocholter Michael S. in der Zeit von 2020 bis 2025 zusammen mit dem Kaufmann M. und dem Rechtsanwalt F. betrieben haben. Heute (6.10.) beginnt der Prozess gegen Michael S. vor dem Landgericht Münster.

Die Mittäter

Der Prozess gegen Michael S. war 2021 wegen einer krankheitsbedingten Verhandlungsunfähigkeit abgetrennt worden. Der Kaufmann M. ist inzwischen wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in 24 Fällen, Betrugs in 15 Fällen, Untreue und Beihilfe zur Untreue in zehn Fällen rechtskräftig zu einer Gesamtstrafe von sechs Jahren verurteilt. Der Rechtsanwalt F. ist wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in 29 Fällen und wegen Beihilfe zur Untreue ebenfalls rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von fast einer halben Million Euro wurde angeordnet.

Die Anklage

Der Staatsanwalt benötigt fast zwei Stunden zur Verlesung der 67 einzelnen Anklagepunkte. Hinter jedem der 67 Fälle steckt ein Schicksal, bei dem die Opfer ihre Ersparnisse, meistens ihre Altersvorsorge, verloren haben. Der Angeklagte habe ein Geschäftsmodell entwickelt, bei dem geschädigte Personen um Versicherungsguthaben, etwa bei Lebensversicherungen, gebracht worden seien. Ihnen sei eine Optimierung ihrer Versicherungen versprochen worden, tatsächlich habe der Angeklagte zusammen mit den beiden anderen Männern die Versicherungen jedoch abredewidrig gekündigt und das Guthaben an sich auszahlen lassen, um den Ertrag für sich zu verwenden. Die Einzelbeträge fangen im niedrigen vierstelligen Bereich an und reichen bis in den hohen fünfstelligen Bereich. Insgesamt summiert sich der Schaden auf über 1,4 Millionen Euro. Dieser Betrag soll laut Staatsanwalt der Einziehung unterliegen. Die Anklage lautet auf gewerbsmäßigen Bandenbetrug und Untreue.

Die Masche

Der Angeklagte zeigt sich voll geständig und zumindest augenscheinlich auch reuig. Er schildert, wie er durch seine Tätigkeit als Versicherungsmakler in die Schuldenfalle geraten ist. Immer wieder stockt er bei seinen Ausführungen und scheint den Tränen nahe. Seine finanzielle Situation sei desolat gewesen. Es habe hohe Rückforderungen von Provisionen für stornierte Verträge gegeben. Wie es genau dazu kam, bleibt unklar. Er habe dann für eine Firma gearbeitet, die sogenannte „Nachrangdarlehen“ vermarktet und dabei viel Geld verdient hätte. Er spricht von acht Millionen pro Jahr.

[+/-] Nachrangdarlehen

Ein Nachrangdarlehen ist eine Sonderform des Darlehens, bei dem der Kreditgeber im Falle einer Insolvenz oder Liquidation des Kreditnehmers erst nach allen anderen Gläubigern bedient wird. Für das höhere Risiko erhält der Darlehensgeber in der Regel einen höheren Zinssatz. Im Ernstfall werden erst Bankkredite und Lieferantenrechnungen bezahlt. Erst wenn dann noch Geld übrig ist, wird das Nachrangdarlehen bedient. Ein Nachrangdarlehen steht wirtschaftlich zwischen Eigenkapital und klassischem Fremdkapital. Meistens werden für diese Darlehen keine dinglichen Sicherheiten (wie z. B. Grundschulden) gewährt.


Er habe mitbekommen, was die machten, und alles bis hin zu Flyern mitgenommen. Er habe daraufhin eine Anlagegesellschaft (Anlage-GmbH) und eine Vertriebsgesellschaft (Vertriebs-GmbH) gegründet. Die Anlage-GmbH sei durch die BaFin geprüft worden. Jemand von der Bundesbank sei vor Ort gewesen und habe ein Interview geführt. Laut Anklage hat es keine legale Geschäftstätigkeit dieser GmbHs gegeben.

Sie hätten Adressen aus der vorherigen Tätigkeit gehabt und Adresslisten zugekauft. Man habe den Kunden vorgespielt, dass die Versicherungspolicen aufgewertet werden könnten. Die Leute hätten nicht gewusst, was sie da unterschreiben. Der Staatsanwalt listet in der Anklage immer wieder Makler-Vollmacht, Blanko-Vollmachten, Zeichnungsscheine, Fixzins, Nachrangdarlehen und weitere Formulare auf.

Die Versicherungen seien anfangs durch den Rechtsanwalt F. gekündigt worden. Die Beteiligung eines Rechtsanwalts hätte weniger Misstrauen bei den Kunden und Versicherungen erzeugt. Der Rechtsanwalt F. sei dabei immer „relaxt“ gewesen. Später habe der Anwalt das nicht mehr machen wollen. Die Bank des Anwalts habe Probleme mit den Bewegungen auf dessen Fremdgeldkonto gehabt. So habe er die Kündigungen der Versicherungspolicen mit der eigenen Maklervollmacht gekündigt, erklärt der Angeklagte. Einige Kunden hätten sich dann gewundert, dass für ihre Versicherungen keine Abbuchungen mehr auf dem Konto erfolgten. Auch dafür hatte der Angeklagte eine Erklärung. Die Zahlungen sollten an seine Invest-GmbH erfolgen. Die würden dann an die Versicherung weitergeleitet, was laut Anklage nicht passiert ist. Der Großteil der Zahlungen sei zunächst auf dem Konto der Invest-GmbH gelandet. Dort seien sie dann privat entnommen worden. Er habe immer die größten Löcher stopfen müssen. So haben laut Anklage z. B. wenige Kunden, die mit einer Anzeige gedroht hatten, noch Geld zurückbekommen. Er selbst habe ein zu großes Auto (Porsche Cayenne) gefahren. Er habe etwas darstellen wollen, das er nicht war, gesteht der Angeklagte ein. Dabei habe er keinen Acht-Stunden-Tag gehabt.

Aufgrund der geständigen Einlassung des Angeklagten sieht das Gericht keine Notwendigkeit, die Geschädigten als Zeugen zu vernehmen. „Ich denke, das wird zu keiner weiteren Aufklärung führen“, erklärt der Staatsanwalt. Die schon geladenen Zeugen werden abgeladen und der Termin, der für die Zeugenvernehmungen vorgesehen war, wird aufgehoben.

Die Verhandlung wird fortgesetzt.

Quellen

Der Autor im Gerichtssaal

LG Münster, 27.04.2022 – 11 KLs 1/21
BGH, 25.04.2024 – 4 StR 456/22

Disclaimer

Trotz sorgfältiger Recherche lassen sich Fehler nicht zu 100 % ausschließen. Bitte senden Sie ggf. eine E-Mail an hdt@gluon.press, so dass wir eine Korrektur vornehmen können. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Ermittlungsverfahren die Unschuldsvermutung gilt. Dessen Einleitung bedeutet nicht, dass der strafrechtliche Vorwurf tatsächlich zutrifft.

[Texte in [] sind Kommentar, Meinung, Erläuterung oder Analysen des Autors!].

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner