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LG Münster – Die falsche Polizei ruft an – Ein Blick in die Unterwelt

Münster. Falsche Polizisten bringen Senioren um ihr Erspartes. Am Montag startet vor der neunten großen Strafkammer des Landgerichts Münster der Prozess gegen einen 34-jährigen Angeklagten mit griechischer Staatsbürgerschaft. Er soll laut Anklage in der Zeit von Dezember 2024 bis März 2025 gewerbsmäßigen Bandenbetrug in 6 Fällen begangen haben. Dabei sei es in zwei Fällen beim Versuch geblieben, erklärt der Staatsanwalt und führt weiter aus, der Angeklagte habe mit einer bislang unbekannt gebliebenen Person von der Türkei aus die Geschädigten angerufen, um diese um ihre Ersparnisse zu bringen. Unter dem Vorwand einer Einbruchserie in deren Gegend sollten die Geschädigten ihre Ersparnisse und Wertgegenstände an vermeintliche Polizisten übergeben. Der inzwischen verurteilte Abholer habe das Geld und die Wertgegenstände bei den Geschädigten abgeholt. Dafür habe der Abholer einen Anteil von 10 bis 15 Prozent der Beute erhalten. Der Abholer habe Geld und Wertgegenstände wiederum einer weiteren gesondert verfolgten Person in Bielefeld übergeben. Der Angeklagte habe durch die Taten mindestens 76.000 EUR erlangt. Dieser Betrag unterliege der Einziehung.

Die Schicksale hinter den Taten

Eine 80-Jährige schöpfte Verdacht und stopfte statt des angeforderten Bargelds mehrere Rollen Toilettenpapier in einen Rucksack, den sie auf einem Waldweg deponieren sollte. Eine 72-Jährige deponierte einen Koffer mit Schmuck, Goldmünzen und Bargeld im Gesamtwert von 80.000 EUR vor ihrer Wohnungstür. Ein Opfer hob während eines Krankenhausaufenthalts 55.000 EUR von seinem Konto ab und deponierte das Geld in einer Tüte auf dem Parkplatz des Hospitals. Ein Geschädigter deponierte einen Briefumschlag mit 10.000 EUR an einem Sperrpfosten am Phönixsee in Dortmund.

Das Rechtsgespräch

Der Verteidiger des Angeklagten erklärt, dass sein Mandant zunächst keine Angaben mache und regt ein sogenanntes Rechtsgespräch an. Ein Rechtsgespräch ist nach § 257b StPO die Erörterung der vorläufigen Einschätzung der Sach-, Beweis- und Rechtslage. Es ist noch keine Verständigung nach § 257c StPO. Für das Rechtsgespräch wird die Verhandlung für etwas mehr als eine Stunde unterbrochen. Das Rechtsgespräch führt am Ende jedenfalls zu keiner Verständigung. Das sei noch nicht spruchreif, erklärt der Verteidiger. Er kündigt nun aber an, dass sich der Angeklagte einlassen werde, auch selbst. Eine Tatbeteiligung an vier der sechs Taten werde eingeräumt.

Der Blick in die Unterwelt

Die weitgehend geständige Einlassung des Angeklagten gibt einen kleinen Einblick in die Unterwelt. Der Verteidiger schildert, wie der Angeklagte 2023 zum Militär in Griechenland eingezogen und durch einen Unfall untauglich geworden sei. Das führe beim griechischen Militär dazu, dass man zwar Sonderurlaub, aber keinen Sold bekomme. Der spätere Abholer, habe dem Angeklagten zu der Zeit von einem gut bezahlten Job in der Türkei erzählt. Dabei sollte es um Versicherungen gehen. Als der Angeklagte dann in die Türkei angekommen sei, habe sich herausgestellt, dass es nicht um Versicherungen, sondern um den „Polizeitrick“ gehe. Der Angeklagte habe das lernen sollen. Er habe dazu einen schriftlichen Leitfaden bekommen. Die Hintermänner hätten viel Geld gehabt und seien teilweise bewaffnet gewesen. Zu der Zeit habe der Angeklagte wie andere in dem Umfeld tätige Personen Kokain konsumiert.

Der Mitarbeiter A. sei zunächst erfolglos gewesen und deshalb geschlagen worden. Daher sei der Angeklagte zusammen mit dem A. übereingekommen, dass man verschwinden müsse. Im Anschluss an die Flucht hätten die beiden dann beschlossen, „das selbstständig zu machen“.

Zu einer Episode, wo der A. ein Opfer das zweite Mal habe betrügen wollen, erklärt der Angeklagte selbst, er habe diesen davon abhalten wollen, „Lass den Mann in Ruhe.“ doch der A. habe einfach nicht loslassen wollen. „Hör auf! Hör Auf! Hör auf!“ habe er ihm gesagt.

Die Telefonmitschnitte

Die überzeugende Vorgehensweise am Telefon belegen zwei kurze Mitschnitte von Telefongesprächen mit den Opfern, die durch Abspielen in Augenschein genommen werden. Eine Frau fragt, ob sie auch ein Taxi nehmen könne. Davon wird ihr abgeraten, „Wir wollen ja nicht auffallen“. Die Frage, ob sie denn die Wertsachen wiederbekommen würde, wird mit einem entrüsteten „Um Gottes willen, was wollen wir denn mit Ihren Wertsachen.“ abgetan. Einem anderen Opfer wird erklärt, „Wir sind nicht die offizielle Polizei! Die weiß ja nicht Bescheid.“

Der Abholer

Der inzwischen rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilte Abholer ist als Zeuge wenig hilfreich. Bei konkreten Fragen hat er erhebliche Erinnerungslücken. Doch an seine Verhaftung bei einem Abholungsversuch erinnert er sich noch gut, da seien plötzlich lauter echte Polizisten mit gezogenen Pistolen um ihn herum gewesen. Durch die Inhaftierung habe er die Geburt seines Kindes nicht miterleben können, bedauert er. Zu den auf seinem Handy gefundenen Fotos von Geldbündeln und Wertsachen, die in Augenschein genommen werden, erklärt der Abholer, die seien aus dem Internet heruntergeladen und nicht von ihm selbst aufgenommen worden.

Das Dunkle

Viele Details bleiben, trotz der intensiven Befragung durch das Gericht und die Staatsanwaltschaft, im Dunkeln. So gibt es keine plausible Erklärung, wie die Beute aufgeteilt wurde, wo doch der Abholer keine Kenntnis über die Höhe der abgeholten Geldbeträge haben wollte. Auch die Details zu den für die Anrufe genutzten Listen mit den Daten der Opfer werden nicht aufgeklärt.

Der Prozess wird fortgesetzt.

Quelle

Der Autor im Gerichtssaal

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