Im Prozess vor dem Landgericht Duisburg um den Polizeieinsatz im Flüchtlingsdorf Saarn/Mülheim im Januar 2024, bei dem der Flüchtling Ibrahima Barry zu Tode kam, stellt die Nebenklagevertreterin Rechtsanwältin, Andrea Groß-Bölting, weitere Beweisanträge. Bei zwei Beweisanträgen gibt sie Inhalte aus Studien zu „Gewalt im Amt“ und strukturellem Rassismus wieder. Dabei kommt es zum Eklat mit der Verteidigung.
Angeklagt sind neun Polizisten aus Essen wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung. Sie sollen den 23-jährigen Ibrahima Barry, der zuvor in der Flüchtlingsunterkunft randaliert haben soll, an Händen und Füßen gefesselt in der sogenannten „Hogtie“-Position mehrere Minuten liegen gelassen haben. In der Folge sei Ibrahima Barry laut den medizinischen Gutachterinnen, die bereits im Prozess gehört wurden, an einem Kombinationsgeschehen aus einem Herzinfarkt zwei Stunden zuvor, Kokainkonsum und einer Lungenvorerkrankung gestorben.
Wie üblich bei einem Verhandlungstag um Ibrahima Barry sammeln sich vor dem Gerichtsgebäude des Landgerichts Duisburg schon vor 8:00 Uhr morgens einige Zuschauer. Dazu gehören sowohl Polizeiangehörige als auch Vertreter der Unterstützer der Familie Barry. Um 8:00 Uhr staut es sich dann etwas an der Einlasskontrolle. Wer sicher einen Platz im Gerichtssaal 157 haben möchte, ist früh vor Ort. Der Saal bietet nur etwa 20 Besuchern Platz. Ein Zelt haben die Unterstützer diesmal allerdings nicht aufgebaut. Der Platz vor dem Gerichtsgebäude wird wohl für eine kommende Veranstaltung hergerichtet.
Die Verteidigung nimmt Stellung zu den Beweisanträgen der Nebenklage
Wie schon am vorherigen Verhandlungstag stellt die vorsitzende Richterin, Dr. Frick, noch Fragen zu den am letzten Verhandlungstag gestellten Beweisanträgen. Die Staatsanwaltschaft gibt keine Stellungnahme zu den Beweisanträgen ab.
Die Verteidigung wirft der Nebenklage vor das Verfahren zu verzögern, Schlussfolgerungen unterzuschieben, mit dem offenkundigen Ziel zu diffamieren, es sei der Versuch ein hochdynamisches Einsatzgeschehen umzudeuten. Es gehe um eine Fesselung im Vollrausch. Die Anwesenheit der Rettungskräfte schließe einen Tötungsvorsatz aus. Die Gutachter hätten festgestellt, dass der Tod ohne Vorerkrankungen nicht eingetreten wäre. Es handele sich um ein Standardeinschreiten. Ex ante sei der Tod von Ibrahima Barry nicht erkennbar gewesen. Die Rettungskräfte seien dabei gewesen und hätten keine Notwendigkeit gesehen, die Fesselung zu lösen. Eine Garantenpflicht scheide bei der Anwesenheit von medizinischem Personal aus.
Ibrahima Barry habe einen Beamten in den Arm und die Finger gebissen. Es habe sich um „andauernde Gewalt“ gehandelt. Der Einsatz sei gerechtfertigt gewesen. In Bezug auf den Einsatz der DEIG fehle der Taterfolg. Der erste Taser habe nicht getroffen und keine Wirkung gezeigt. Der zweite Taser habe zu keiner Verriegelung geführt. Es seien keine Tasermarker gefunden worden. Es habe zu keinem Zeitpunkt einen Schlag mit einem Taser auf Ibrahima Barrys Kopf gegeben. Es gäbe keinen Befund. Es handele sich dabei um Spekulationen der Nebenklage.
Zu dem Beweisantrag der Nebenklage Innenmister Herbert Reul als Zeuge zu vernehmen lohne es sich nicht Ausführungen zu machen.
Die Nebenklage möchte zunächst die Entscheidungen über die Gegenvorstellungen und bisher gestellten Beweisanträge abwarten und erst dann entscheiden, welche zusätzlichen Beweisanträge sie noch stellen will.
Das Gericht lehnt Gegenvorstellungen und Beweisanträge der Nebenklage ab
Nach einer etwa einstündigen Pause verkündet die Richterin dann die Beschlüsse.
Der Beweisantrag, Lichtbilder einer Polizeihose in Augenschein zu nehmen, wird ausgeführt. Alle Bilder der Polizeihose in der Akte werden an den großen Bildschirmen im Saal 157 gezeigt. Die Hose hat wohl Schmutzanhaftungen auf einer Seite.
Die restlichen Gegenvorstellungen und Beweisanträge werden zurückgewiesen. Zu den Gegenvorstellungen lautet die Begründung schlicht, es gäbe keine Veranlassung zu einer abweichenden Meinung zu kommen. Die Ablehnungen der Beweisanträge ähneln denen der am vorherigen Verhandlungstag abgelehnten Beweisanträge sehr.
Kein rechtlicher Hinweis in Bezug auf ein Tötungsdelikt
Für die Angeklagten entscheidender ist aber wohl der Beschluss des Gerichts, dass der Erteilung von rechtlichen Hinweisen nicht nachzugehen sei. [Das Gericht geht im Gegensatz zur Nebenklage aktuell wohl nicht von einem Tötungsdelikt aus.]
Die neuen Beweisanträge der Nebenklage
Aufbereitung der Bodycam-Aufnahmen durch das BKA
Die Bodycam-Aufnahmen sollen durch das BKA aufbereitet und dann in Augenschein genommen werden. Es sollen gezielt Screenshots von einigen Szenen erstellt werden. Ein einmaliges Ansehen der Bodycam-Videos reiche nicht aus, argumentiert die Nebenklage.
Notfallmedizinerin als Gutachterin
Pathologie und Rechtsmedizin seien nicht ausreichend, erklärt die Nebenklagevertreterin Rechtsanwältin Groß Bölting. Daher soll eine Gutachterin für Notfallmedizin aus Rostock zu den Bodycam-Aufnahmen und zur Todesursache gehört werden.
Innenminister Reul erneut als Zeuge benannt
Innenminister Reul soll zu einem Merkblatt der Polizei vernommen werden. Es gelte zu klären, ob dies bis heute Gegenstand der Ausbildung wäre und ob die Aushändigung des Merkblatts durch Unterschrift bestätigt werden müsse.
Der Videobeitrag des WDR
Der Videobeitrag des WDR, der die Ergebnisse von Forensis e.V. und Dr. Michael Freeman präsentiert, soll in Augenschein genommen werden. Der Videobeitrag enthält, zumindest in Teilen, das von Forensis e.V. aufbereitete Video der Bodycam-Aufnahmen und die von Dr. Michael Freeman getroffenen Aussagen dazu.
Die Studie „Gewalt im Amt“
Die Studie „Gewalt im Amt – Übermäßige polizeiliche Gewaltanwendung und ihre Aufarbeitung“ von Laila Abdul-Rahman, Hannah Espín Grau, Luise Klaus und Tobias Singelnstein solle im Rahmen des Selbstleseverfahrens in die Hauptverhandlung eingeführt werden. Das sei relevant für die Strafzumessung, erklärt die Nebenklagevertreterin und gibt Inhalte der Studie in ihrem Vortrag wieder.
Die Studie „Rassismus in der Polizei“
Die Studie „Rassismus in der Polizei“ von Daniela Hunold und Tobias Singelnstein soll im Rahmen des Selbstleseverfahrens in die Hauptverhandlung eingeführt werden. Auch hier gibt die Nebenklagevertreterin Inhalte der Studie wieder.
Der Eklat mit der Verteidigung
So hätten 25% der Polizisten eine rassistische Einstellung, woraufhin zwei Verteidiger intervenieren. „Wir reden über einen konkreten Fall!“. Ein Verteidiger sieht die Grenze zur „Ehrabschneidung“ als überschritten an. Es handle sich um eine binäre Weltsicht und es sei das Verlesen eines politischen Pamphlets, geht es weiter. „Das ist gewollt. Nehmen Sie es hin. Die wollen doch diese Reaktion.“, versucht ein anderer Verteidiger die Lage zu beruhigen.
Die Nebenklage erklärt, die Beweisanträge seien nicht rechtsmissbräuchlich, es bestehe ein wissenschaftlicher Zusammenhang. Aus dem Publikum kommt ein einzelnes „Yes“.
Nach einer Beratung erklärt die Richterin, die Nebenklagevertreterin habe das Wort. Die Nebenklage habe das Recht, Beweisanträge zu stellen.
Das Urteil des EGMR S.T. v. the Czech Republic (Beschwerde-Nr. 28273/23)
Die Nebenklage bezieht sich auf ein am 16. Juli 2026 ergangenes Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Nebenklagevertreterin übergibt dem Gericht eine mit DeepL pro auf Deutsch übersetzte Version des Urteils.
„Death of Roma man following use of prone position by police – failure by authorities to protect life and effectively investigate use of force and potential discriminatory motives.“
Es handele sich um ein sehr ähnliches Verfahren, bei dem ein Roma zu Tode gekommen sei, behauptet Groß-Bölting. Die Polizei hätte vier Minuten auf dem Rücken gekniet und ein Sachverständiger sei abgelehnt worden. Man hätte den Aspekten nachgehen müssen.
[Welche Auswirkungen diese Entscheidung auf den aktuellen Prozess um Ibrahima Barry hat, müsste tiefergehend untersucht werden und würde den Umfang dieses Artikels endgültig sprengen.]
Die Stellungnahmen zu den neuen Beweisanträgen
Während die Staatsanwaltschaft keine Stellungnahme zu den neuerlichen Beweisanträgen abgibt, möchte ein Verteidiger sofort eine Stellungnahme abgeben. [Die Aussicht, den nächsten Verhandlungstag nur damit zu verbringen, Stellungnahmen zu den Anträgen der Nebenklage abzugeben und eine lange Liste von Gerichtsbeschlüssen zu hören, scheint ihn wohl dazu zu treiben.]
Die Verteidigung wirft der Nebenklage Instrumentalisierung vor
Die Beweisanträge der Nebenklage seien schwer erträglich gewesen. Die Verteidigung vertraue auf den Rechtsstaat. Es handle sich um eine Provokation und Unverschämtheit der Nebenklage. Die Nebenklage habe den Pfad der Sachlichkeit verlassen. „Das bereitet einem körperliche Schmerzen“ und „Tut mir für die Familie leid“, führt er weiter aus. Ein Raunen geht durch das Publikum.
Die Nebenklage entgegnet noch, dass wissenschaftliche Studien keine Provokation seien.
Am 25.09.2026 wird der Prozess fortgesetzt. Die Nebenklagevertreterin hat angekündigt, keine weiteren Beweisanträge stellen zu wollen.
Quellen
Der Autor im Gerichtssaal.
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