Start Lokales Duisburg LG Duisburg – Ibrahima Barry – Nebenklage scheitert mit Beweisanträgen

LG Duisburg – Ibrahima Barry – Nebenklage scheitert mit Beweisanträgen

Mit Spannung wird die Entscheidung des Gerichts über die Beweisanträge der Nebenklage im Fall des im Januar 2024 bei einem Polizeieinsatz im Flüchtlingsdorf Saarn/Mülheim gestorbenen Flüchtlings Ibrahima Barry erwartet. Angeklagt sind neun Polizisten aus Essen wegen gefährlicher Körperverletzung. Sie sollen den 23-jährigen Ibrahima Barry, der zuvor in der Flüchtlingsunterkunft randaliert haben soll, an Händen und Füßen gefesselt in der sogenannten „Hogtie“-Position mehrere Minuten liegen gelassen haben. In der Folge sei Ibrahima Barry laut den medizinischen Gutachterinnen, die bereits im Prozess gehört wurden, an einem Kombinationsgeschehen von einem Herzinfarkt zwei Stunden zuvor, Kokainkonsum und einer Lungenvorerkrankung gestorben. Eine Gutachterin ging sogar davon aus, dass ein gesunder Mensch allein bei der Art der Fesselung in Bauchlage eher nicht sterben würde.

Die Nebenklage sieht dagegen allein die „aggressive Fesselung“ als todesursächlich an.

Die Beweisanträge der Nebenklage

Alle von der Nebenklage gestellten Beweisanträge haben wohl das Ziel ein Tötungsdelikt zu beweisen. Hervorzuheben sind die drei Beweisanträge, die die Nebenklage am vorhergehenden Verhandlungstag gestellt hat.

  1. Die Nebenklage hat beantragt Robert Trafford von Forensis e.V. als Sachverständigen zu hören. Dabei gehe es um die Auswertung und technische Bearbeitung der Bodycam-Videos, so wie um daraus erstellte 3D-Modelle. Aus dem technisch verbesserten Video hätten die Abläufe sekundengenau rekonstruiert werden können.
  2. Michael Freeman sei der Experte für den lagebedingten Erstickungstod. Der Gutachter solle bestätigen, dass der Tod von Ibrahima Barry eben kein Kombinationsgeschehen von Kokainkonsum, Lungenvorerkrankung und einem Herzinfarkt zwei Stunden vor der Fesselung, sondern allein durch die „aggressive Fesselung“ in der sogenannten „Hogtie“-Position ausgelöst worden sei. Ohne Fesselung wäre der Tod nicht eingetreten. Der Herzinfarkt zwei Stunden zuvor sei kein Todesrisiko gewesen, trägt die Nebenklagevertreterin vor.
  3. Das von Forensis e.V. technisch aufbereitete Bodycam-Video soll in Augenschein genommen werden.

Die Pressekonferenz der Nebenklage

Die Nebenklage hat am Abend des letzten Verhandlungstages der Presse die Ergebnisse der selbst in Auftrag gegebenen Gutachten vorgestellt. Insbesondere das von Forensis e.V. bearbeitete Video wurde der Presse (MONITOR) zur Verfügung gestellt. Ausschnitte aus dem Video wurden bereits vor dem aktuellen Verhandlungstag veröffentlicht. Das Video ist wohl nicht nur technisch aufgehellt worden, sondern enthält auch 3D-Animationen des Tathergangs und laut Staatsanwaltschaft suggestive Texteinblendungen.

Der von der Verteidigung benannte Gutachter Michael Freeman hat sich auf der Pressekonferenz öffentlich zur Todesursache geäußert. Laut Bericht des WDR spricht der forensische Experte aus den USA nach seinem Gutachten von „homicide“, also von einer Tötung. Er ziehe nach seinem Gutachten klare Schlüsse: „Hierbei handelt es sich um ein Tötungsdelikt, und der Sachverhalt ist absolut eindeutig. Mir fällt keine Analyse ein, die zu einem anderen Ergebnis käme.“, wird er vom WDR zitiert.

[Diese zuvor getätigten Aussagen des von der Nebenklage benannten Gutachters spielen bei der Ablehnung des Beweisantrags durch das Gericht eine Rolle!]

Der Spendenaufruf

Inzwischen ist auf der Website betterplace.org eine Spendenkampagne für forensis e.V. mit dem Ziel von 27.000 EUR einzusammeln gestartet worden. Der Gesamtbetrag gliedert sich laut betterplace.org in 9.000 EUR für die Erstellung des Videos, 9.000 EUR für die Videoanalyse und 3D-Modellierung und 9.000 EUR für die Analyse des Vorgehens einzelner Polizeibeamter. Grundlage für die Videoanalyse und 3D-Modellierung seien Bodycam-Footage sowie weiteres Material aus der Fallakte.

Die neue Inaugenscheinnahme der Bodycam-Videos

Die Richterin erklärt, die Bodycam aufgehellt erneut in Augenschein nehmen zu wollen. Die Richterin hat eine Funktion des VLC-Media-Players, der bei Gericht zum Abspielen von Videos genutzt werden darf, entdeckt und nimmt entsprechende Einstellungen vor.

Einstellungen VLC Player - Symbolbild
Einstellungen VLC Player – Symbolbild

Beide Bodycam-Videos werden entsprechend aufgehellt nochmal auf den beiden großen TV-Bildschirmen im Saal 157 des Landgerichts Duisburg in Augenschein genommen.

Die Gerichtsbeschlüsse zur Ablehnung der Beweisanträge

Das Gericht lehnt nahezu alle Beweisanträge der Nebenklage ab. Die Begründungen für die Ablehnung der einzelnen Anträge wiederholen sich weitgehend.

Die Beweisanträge scheitern wohl schon an rein formalen Kriterien. Der Antrag sei kein wirksamer Beweisantrag. Das Gericht halte das Beweismittel für völlig ungeeignet. Der Nebenklage stehe nur das Beweisantragsrecht zu. Die zu beweisenden Tatsachen seien ohne Bedeutung für die Entscheidung.

[+/-] §§ Details zur Begründung der Ablehnung der Beweisanträge

[ Der Nebenklage stehe nach § 397 Abs. 1 StPO nur das Beweisantragsrecht gemäß § 244 Absatz 3 bis 6 StPO zu. Der Versuch der Nebenklage die Gutachter nach § 220 StPO selbst zu laden dürfte damit vom Tisch sein.

Die zu beweisenden Tatsachen seien ohne Bedeutung für die Entscheidung (§ 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 StPO).

Nach § 244 Abs. 2 StPO hat das Gericht zur Erforschung der Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind. Das Gericht hält das für nicht geboten, da Zeugen bereits dazu ausgesagt hätten.

Robert Trafford wird als Gutachter abgelehnt. § 245 Abs. 2 StPO gelte nicht für die Nebenklage und auch nicht über den Wortlaut hinaus.

Zum Beweis der Tatsache, dass Ibrahima Barry ohne die Fesselung nicht gestorben wäre, könne ein weiterer Sachverständiger abgelehnt werden. Die Sachverständigen hätten den Herzinfarkt durch entsprechende Marker nachvollziehbar dargelegt. § 244 Abs. 4 StPO liege nicht vor. [dies gilt nicht, wenn die Sachkunde des früheren Gutachters zweifelhaft ist, wenn sein Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, wenn das Gutachten Widersprüche enthält oder wenn der neue Sachverständige über Forschungsmittel verfügt, die denen eines früheren Gutachters überlegen erscheinen.]. Das Gericht habe keine Zweifel an der Sachkunde der gehörten Gutachterinnen. Der von der Nebenklage benannte Gutachter Michael Freeman verfüge über keine überlegenen Forschungsmittel. Auch das Lebensalter sei nicht ausschlaggebend. Es komme nicht auf die Studie an. Für die Entscheidung sei ohne Bedeutung, was in der Studie stehe. Es bestehe auch keine Aufklärungspflicht durch das Gericht. Die Sachverständigen hätten bereits Ausführungen gemacht.

In Bezug auf die Inaugenscheinnahme der Bodycam-Videos erklärt die Richterin § 245 Abs. 2 stehe der Nebenklage nicht zu. Nach § 397 StPO in Verbindung mit 244 Abs. 5 Satz 1 StPO sei der Beweisantrag abzulehnen. Die Richterin verweist darauf, dass die Bodycam-Aufnahmen aufgehellt in Augenschein genommen worden seien! ]

Die Richterin setzt eine Frist für weitere Beweisanträge

Die Nebenklage lässt sich offensichtlich nicht durch die Ablehnung der Beweisanträge beeindrucken und stellt noch am selben Verhandlungstag einen weiteren Beweisantrag und kündigt weitere drei Beweisanträge für den nächsten Verhandlungstag an.

Das scheint wiederum die Richterin dazu zu veranlassen eine Frist für weitere Beweisanträge bis zum Ende des nächsten Verhandlungstages am 07.09.2026 zu setzen. Nach § 244 Abs. 6 StPO können Beweisanträge, die nach Ablauf der Frist eingehen, dann im Urteil beschieden werden, erklärt die Richterin.

[+/-] §§ Details zur Fristsetzung

[ Nach § 244 Abs. 6 StPO bedarf die Ablehnung eines Beweisantrags eines Gerichtsbeschlusses. Einer Ablehnung bedarf es allerdings nicht, wenn der Antrag nur die Verschleppung des Verfahrens bezweckt, wobei die Verfolgung anderer verfahrensfremder Ziele der Verschleppungsabsicht nicht entgegenstehen. Nach Abschluss der Beweisaufnahme kann der Vorsitzende eine angemessene Frist zum Stellen von Beweisanträgen bestimmen. Beweisanträge, die nach Fristablauf gestellt werden, können im Urteil beschieden werden. ]

Die Nebenklage möchte die von der Gutachterin referenzierte Studie von Strömmer [Strömmer EMF, Leith W, Zeegers MP, Freeman MD (2020). „The role of restraint in fatal excited delirium: a research synthesis and pooled analysis.“], übersetzen und in der Verhandlung verlesen lassen. Das soll ein fehlerhaftes Verständnis der Studie bei der Gutachterin belegen.

Die Richterin sieht bei der Staatsanwaltschaft ein Kopfschütteln. Ein Verteidiger hält den Antrag nicht für einen Beweis[erhebungs]antrag, sondern allenfalls für einen Beweisermittlungsantrag, der abzulehnen sei.

Disclaimer

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[Texte in [] sind Kommentar, Meinung, Erläuterung oder Analysen des Autors!]

Quelle

Der Autor im Gerichtssaal.
Website betterplace.org
WDR-Bericht über die Pressekonferenz der Nebenklage

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