Start Lokales Düsseldorf OLG Düsseldorf – Free Our Sisters – Tauziehen um Einlassung

OLG Düsseldorf – Free Our Sisters – Tauziehen um Einlassung

Nach dem Rechtsgespräch am vorherigen Verhandlungstag hatte der Richter die Einlassung der Angeklagten nicht sofort entgegengenommen. Damit hat wohl ein Tauziehen um die Einlassung der Angeklagten begonnen. Denn entgegen seiner Äußerung, er wolle seine Mandantin nicht daran hindern, etwas zu sagen, sieht der Verteidiger nun doch noch Abstimmungsbedarf mit seiner Mandantin und weiteren Diskussionsbedarf mit dem Richter.

So bringt der Verteidiger noch einmal den Verbotsirrtum ins Spiel. Davon möchte der Richter aber wohl nichts wissen. Er habe sehr deutlich geredet. Er wolle nichts Weichgespültes hören. „Ich will die Wahrheit wissen!“ macht der Richter sehr deutlich.

So macht die Angeklagte schließlich Angaben zu ihren persönlichen Verhältnissen. Sie schildert ihre Schullaufbahn, wie sie im Urlaub in der Türkei ihren Mann kennengelernt und kurz darauf geheiratet habe. Im Jahr 2007 sei sie dann zum Islam konvertiert. Sie habe die Überlieferung des Propheten fasziniert und in der Bücherei am Hauptbahnhof Bücher gelesen. Ihr Mann habe da keine Lust darauf gehabt. [Es sieht so aus, als habe sich die Angeklagte alles im Selbststudium also autodidaktisch erarbeitet, wobei sie kein arabisch kann. Das legt die Aussage eines Zeugen nahe.]. Sie habe Kopftuch getragen. Das sei eine bewusste Entscheidung gewesen. Sie habe alles richtig machen wollen. Ab 2011/2012 habe sie einen Laptop gehabt. Bei „Brunnenprojekten“ habe sie selbst mitarbeiten wollen, die hätten aber nur Geld von ihr haben wollen. Ihre Kinder seien islamisch aufgewachsen. „Ich bin nicht so radikal, wie sie das denken!“, erklärt die Angeklagte.

An diesem und am folgenden Verhandlungstag werden weitere Zeugen vernommen, bis dann auch der Ehemann der Angeklagten vernommen wird. Da die persönlichen Verhältnisse durch die Angaben der Angeklagten bereits geklärt sind, fällt der Erkenntnisgewinn durch die Vernehmung des Ehemanns gering aus. Der Ehemann gibt an keine Kenntnisse von dem Tun seiner Ehefrau gehabt zu haben, obwohl er z.B. unter seinem Namen von seinen Kindern gemalte Bilder an jemanden im Gefängnis geschickt hat.

Dann verliest Nadine D. ihre vorbereitete Erklärung zur Sache. Nadine D. wiederholt unter Tränen das, was bereits bekannt ist. Sie habe Spenden für Frauen und Kinder gesammelt. Sie weise zurück den IS zu fördern. Sie habe Gefangenenhilfe betrieben, weil die Hilfe verdient hätten. Sie habe das öffentlich gemacht und nicht im Verborgenen. Es habe Ermittlungen gegeben und sie habe das weiter öffentlich betrieben. Sie habe das als straffrei beurteilt. Sie habe sich anwaltlich beraten lassen, weil sie nichts Unrechtes habe tun wollen. Sie habe helfen wollen. Sie habe nicht zu Gewalt aufgerufen. Sie lehne Gewalt ab. Ihr Mann habe nichts gewusst. Sie habe ihn nicht gefragt.

Nach der Erklärung dürfen die Richter keine weiteren Fragen stellen.

[Ob die Richter sich das so vorgestellt haben, kann allerdings bezweifelt werden.]

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Quelle

Der Autor im Gerichtssaal.

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