Start Lokales Düsseldorf OLG Düsseldorf – Free Our Sisters – Lange Haftstrafe gefordert

OLG Düsseldorf – Free Our Sisters – Lange Haftstrafe gefordert

Der Verhandlungstag beginnt mit zwei Senatsbeschlüssen. Darin werden die beiden noch offenen Beweisanträge der Verteidigung vom Senat förmlich zurückgewiesen.

Beweisanträge zurückgewiesen

Offen geblieben war der Beweisantrag, den Vater des O. als Zeugen zu vernehmen. Der sollte bestätigen, dass die Anwaltskosten für O. aus dem Verkauf eines Grundstücks finanziert und nicht aus Spenden von „Free Our Sisters“ gedeckt wurden.

Teilweise stand der Beweisantrag zur Verlesung von Dokumenten über frühere Verfahrenseinstellungen gegen Nadine D. sowie zur Vernehmung der damals beteiligten Staatsanwälte noch aus. Der Beweisantrag war darauf gerichtet, einen Verbotsirrtum der Angeklagten glaubhaft zu machen. Die Dokumente zu diesem Beweisantrag wurden in der letzten Sitzung verlesen; insoweit ist der Beweisantrag erledigt. In Bezug auf die Vernehmung der Staatsanwälte wird der Beweisantrag jedoch vom Gericht zurückgewiesen.

Die Strafbarkeit billigend in Kauf genommen

Zu dem von der Verteidigung geltend gemachten Verbotsirrtum führte das Gericht aus, dass aus Sicht des Gerichts weder ein Tatbestandsirrtum nach § 16 StGB noch ein Verbotsirrtum nach § 17 StGB vorlägen. Das Gericht gehe vielmehr davon aus, dass die Angeklagte die Strafbarkeit billigend in Kauf genommen habe. So habe sie bei Überweisungen den Verwendungszweck verschleiert. Sie habe auch überlegt, das Projekt „Free Our Sisters“ aufzugeben. Das deute auf ein bestehendes Unrechtsbewusstsein bei der Angeklagten hin. In Bezug auf zuvor erfolgte Verfahrenseinstellungen und der langen Tätigkeit der Angeklagten führt der Richter an, dass Straftäter keinen Anspruch darauf hätten, dass die Strafbehörden frühzeitig eingreifen.

Warum Teile des Verfahrens fallen gelassen werden

Die Bundesanwaltschaft beantragt noch die Einstellung des aktuellen Verfahrens für einige Anklagepunkte nach § 154 StPO. Die zu erwartenden Strafen für diese Anklagepunkte würden bei der zu erwartenden Strafe für die übrigen Anklagepunkte nicht ins Gewicht fallen. [Zudem hätte die Beweisaufnahme für diese Anklagepunkte das Verfahren sicherlich stark verzögert.]

Das Plädoyer der Bundesanwaltschaft

Nach einer Pause wird die Beweisaufnahme geschlossen und die Bundesanwaltschaft hält ihren Schlussvortrag. Die Bundesanwaltschaft glaubt der Angeklagten wohl nicht und sieht nach der Beweisaufnahme den Anklagevorwurf vollumfänglich bestätigt.

IS-Flaggen im Kinderzimmer

Die Angeklagte teile die Ideologie des IS. Die Staatsanwältin lässt noch mal kurz den Werdegang von Nadine D. Revue passieren und kommt dann auf die IS-Flaggen in den Kinderzimmern zu sprechen. Sie habe sogar ihre Kinder mit der Ideologie vertraut machen wollen.

Verräterische Chats

Die Staatsanwältin erwähnt die „IS-Bibliothek“ und zitiert aus Chats der Angeklagten, „Er ist doch schon ein bisschen höher da?“, was sich auf einen IS-Unterstützer bezieht. Es habe keine Veröffentlichung von „Free Our Sisters“ gegeben ohne Zustimmung der Angeklagten.

Das konspirative Vorgehen

Sie habe verschleiert und das Konto der Mutter genutzt. Die Bundesanwältin führt alle Fälle und alle Zahlungen der Angeklagten auf. Die Staatsanwaltschaft nimmt Bezug auf das Gutachten von dem Islamwissenschaftler Guido Steinberg, der „Free Our Sisters“ in seiner Vernehmung als IS-Hilfsverein bezeichnet hat.

„Sieht so eine humanitäre Hilfe aus?“

„Sieht so eine humanitäre Hilfe aus?“. „Ob das strafbar ist?“ Die Generalbundesanwaltschaft meine „ja“, die Verteidigung „nein“.

Die Strafzumessung

Für die Angeklagte spreche, dass sie bisher nicht vorbestraft sei, dass sie eingeräumt habe, „Free Our Sisters“ betrieben zu haben, dass sie bereits 10 Monate unter erschwerten Bedingungen in Untersuchungshaft gesessen habe. So hätten Besuche nur hinter einer Trennscheibe empfangen werden können. Weiterhin habe sie auf die Herausgabe der Tatmittel verzichtet.

Gegen die Angeklagte spreche die Gefährlichkeit des IS. Es sei kein Einzelfall und sie sei konspirativ vorgegangen. Sie habe u.a. das Konto der Mutter genutzt. Das zeige deutlich kriminelle Energie.

Das Strafmaß

Aus Einzelstrafen von 2 bis 2 Jahren und 10 Monaten berechnet die Staatsanwältin eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten, die sie für Tat und Schuld angemessen erachtet.

Das Plädoyer von Verteidiger Serkan Alkan

Die Verteidiger Serkan Alkan und Nelli Kopev halten jeder für sich einen Schlussvortrag. Es beginnt Serkan Alkan.

Der Verteidiger ist überzeugt, der Vorwurf, die Angeklagte habe den IS unterstützt, falle in sich zusammen. Die Unterstützung habe den Familien gegolten. In einem Fall handle es sich lediglich um einen Brief an eine Freundin in Haft. Im Fall Jennifer W. fragt Serkan Alkan, woher seine Mandantin gewusst haben soll, was Jennifer W. vorhatte, als sie bei ihr einen Koffer zur späteren Abholung deponierte. So sei auch nicht bewiesen worden, dass eine Spende für den Annex im Lager al-Hol in Syrien bestimmt gewesen sei. [Im Annex sind die IS-Unterstützer untergebracht.]

Der Gutachter ist kein Psychologe

Der Islamwissenschaftler Guido Steinberg, der als Gutachter gehört wurde, sei kein Psychologe, führt Serkan Alkan aus. Zudem habe der Gutachter nur einen kleinen Teil des Beweismaterials ausgewertet. Es gäbe 15 Bände Akten. Serkan Alkan beantragt daher hilfsweise ein neues, umfassendes Gutachten. Weiter forderte er eine dienstliche Erklärung der Bundesanwaltschaft.

Der Verbotsirrtum

Der Verteidiger spricht von einem fehlenden Unrechtsbewusstsein seiner Mandantin. Sie habe auf den Rat ihres Anwalts vertraut und „Wer auf den Rat eines Anwalts vertraut, der handelt vernünftig.“. Am Ende sei nicht richtig, wenn sie einen Anwalt fragt oder wenn sie ihn nicht fragt? In Bezug auf die Verschleierungen bei den Überweisungen spricht er von einem übersensiblen Finanzsystem. Auch sein eigenes Konto sei gekündigt worden. Durch dieses Finanzsystem könnten Frauen und Kinder in Not geraten.

Der Ausblick

Nelli Kopev wird den nächsten Verhandlungstag am 05.08.2026 nutzen, um ihren Schlussvortrag vorzutragen. Das Urteil kann dann für den dann folgenden Verhandlungstag am 14.08.2026 erwartet werden.

Disclaimer

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Quelle

Der Autor im Gerichtssaal.

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