Im Prozess gegen 9 Polizeibeamte, die an einem Polizeieinsatz im Flüchtlingsdorf Saarn in Mülheim beteiligt waren, der für Ibrahima Barry tödlich endete, werden heute eine 46-jährige Fachärztin für Rechtsmedizin und eine 54-jährige Fachärztin für Pathologie gehört. Diese liefern im wieder voll besetzten Saal 157 des Landgerichts Duisburg zahlreiche bislang unbekannte Details zur Todesursache von Ibrahima Barry.
Die Rechtsmedizinerin führte zwei Tage nach dem Vorfall die Obduktion des Leichnams von Ibrahima Barry durch. Die Pathologin nahm anschließend die histologische Untersuchung von Gewebeproben aus allen Organen des Verstorbenen unter dem Mikroskop vor.
Das Folgende fasst die direkten Aussagen und die Antworten der beiden Sachverständigen auf Nachfragen von Richtern, Nebenklage und Verteidigern zusammen.
Die Abplatzungen von Zahnschmelz an den Schneidezähnen
An den Schneidezähnen von Ibrahima Barry habe es Abplatzungen von Zahnschmelz gegeben. Man könne davon ausgehen, dass es sich um frische Verletzungen handele. Das passe zu den Berichten, dass Ibrahima Barry Steine im Mund gehabt haben soll. Die Abplatzungen seien nicht schmerzhaft gewesen. Bei der Obduktion seien keine Steine im Mund oder Magen gefunden worden. Andere Gründe für die Verletzung der Zähne schließt die Rechtsmedizinerin aus, die hätten eher zu einem Zahnabbruch und zu Schleimhautverletzungen geführt.
Hepatitis B
Ibrahima Barry habe an Hepatitis B gelitten, erklärt die Pathologin. Das sei gefährlich und könne übertragen werden. Sie spielt hier auf die Bisswunden der Polizisten an.
Die toxikologische Untersuchung
Bei der toxikologischen Untersuchung sei akut Kokain festgestellt worden. Gefunden wurden auch THC und ein Neuroleptikum für Schizophrenie. Alkohol sei hingegen nicht gefunden worden bzw. die minimalen Mengen, die gefunden wurden, könnten auf einsetzende Zersetzungsprozesse im Körper zurückzuführen sein.
Die Lungenerkrankung
Ibrahima Barry habe an einer chronischen Lungenerkrankung gelitten. Die habe er nicht erst seit ein paar Tagen, erklärt die Rechtsmedizinerin. Die Lunge sei stark mit Schleim zugesetzt gewesen. Es seien keine Fremdkörper in der Lunge gefunden worden.
Die Herzinfarkte
Ibrahima Barry hatte nach Aussagen der Gutachter zwei Herzinfarkte. Der erste Herzinfarkt sei 2 bis maximal 3 Stunden vor dem Tod und damit einige Zeit vor dem Polizeieinsatz aufgetreten. Diesen Herzinfarkt habe Ibrahima Barry möglicherweise gar nicht bemerkt. Der zweite Herzinfarkt sei 15 bis maximal 30 Minuten vor dem Tod eingetreten. Der erste Infarkt sei plausibel durch den Kokainkonsum hervorgerufen worden. Es sei wissenschaftlich belegt, dass Erregung und Kokain Spasmen der Gefäße und eine Steigerung der Herzfrequenz hervorrufen können.
Die letzte Wiese
Der zweite Herzinfarkt sei nur noch ein Symptom im Rahmen des Sterbeprozesses. Die beiden Sachverständigen sprechen von der letzten Wiese, wo die innenliegenden Bereiche des Herzens nicht mehr durchblutet werden.
Wann ist der Tod eingetreten?
Der Tod sei eingetreten, als man Ibrahima Barry auf die Trage gelegt habe, vermutet die Rechtsmedizinerin. Der eigentliche Schaden sei aber schon vorher eingetreten. Die Herzfrequenz von 60 zu dem Zeitpunkt zeige, dass das Herz nicht mehr richtig gearbeitet habe. Eine Herzfrequenz von 100 sei in so einer Situation eher normal. Auch der Kotabgang, der kurz nach dem Tod auftrete, wenn die Muskeln erschlaffen, deute darauf hin.
Die Todesursache
„Ich habe das mal ausprobiert!“, die Atmung sei deutlich beeinträchtigt, erklärt die Sachverständige zu der Art der Fesslung mit den auf dem Rücken verbundenen Händen und Füssen. Ein gesunder Mensch würde i.d.R. nicht versterben. Zehn Minuten in Bauchlage reichten für gesunde Menschen nicht aus, es seien weitere Risikofaktoren notwendig.
In Bezug auf den lagebedingten Erstickungstod verweist sie auf eine Studie von Strömmer [Strömmer EMF, Leith W, Zeegers MP, Freeman MD (2020). „The role of restraint in fatal excited delirium: a research synthesis and pooled analysis.“], die 61 Publikationen einschließt und 168 Einzelfälle, [davon 104 Todesfälle,] untersucht. Danach hätten Risikofaktoren einen großen Einfluss darauf, ob jemand verstirbt.
Aus der Vorgeschichte folge ein lagebedingtes Ersticken. Während der Festnahme habe es einen gesteigerten Sauerstoffbedarf gegeben. Durch Bauchlage sei die Atmung beeinträchtigt gewesen. Ein lagebedingter Erstickungstod trete nicht plötzlich auf und sei nicht vorhersehbar. Es sei ein schleichender Prozess. In Zusammenhang mit der Todesursache spricht die Rechtsmedizinerin von einem komplexen Zusammenwirken.
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Quelle
Der Autor im Gerichtssaal.


