Am Montagmorgen startet vor dem Amtsgericht Düsseldorf der Prozess um einen dubiosen 100.000 EUR Bargeldtausch im Dezember 2024 in einem Hotel an der Düsseldorfer Kö. Angeklagt ist ein 46-jähriger Fliesenleger aus Bottrop wegen Betrugs und Diebstahls.
Das Opfer, ein 69-jähriger Maler- und Lackierermeister aus Rommerskirchen, schildert die Vorgänge so:
Er habe ein Auto verkaufen wollen und sei von einem Mann, der sich „der Onkel“ nennen ließ, angerufen worden. Der Onkel habe ihm statt des Autokaufs einen Bargeldtausch vorgeschlagen. Der Onkel habe ihm erklärt, Bargeld in 500-EUR-Scheinen geerbt zu haben, die er nicht loswerden könne. Für den Bargeldtausch solle er eine Provision von 20 % erhalten, habe ihm der Onkel angeboten. Ursprünglich sei es nur um 20.000 EUR gegangen, am Ende dann um 100.000 EUR. Er sei zur Bank gegangen und habe 80.000 EUR in Hunderter- und Zweihunderter Stückelung abgeholt.
Dann habe er sich in einem Hotel mit dem Onkel treffen wollen. Der sei aber verhindert gewesen. So habe er stattdessen den Angeklagten im Hotelfoyer angetroffen. Der Angeklagte habe ihm eine Tasche mit eingeschweißten Geldscheinen gezeigt und ihm ein paar Scheine von oben zur Prüfung übergeben. (Bei allen anderen Scheinen darunter hat es sich laut Anklage um Falschgeld mit der Aufschrift „Freibier“ gehandelt). Als er auch Scheine aus der Mitte habe überprüfen wollen, sei der Angeklagte sehr nervös geworden und habe erklärt, zur Toilette zu müssen. Der Angeklagte sei dann aufgestanden und habe sich die Tasche mit den echten 80.000 EUR geschnappt und sei Richtung Ausgang geeilt. Er habe laut gerufen und Sicherheitsmitarbeiter des Hotels hätten den Angeklagten noch aufhalten können. Nach dem Eintreffen der Polizei habe er das Geld zurückbekommen.
Den Vorwürfen des Staatsanwalts, dass er sich im Geschäftsleben ja auskenne, und der Frage, „Kam ihnen nicht der Gedanke, dass das kriminell ist?“, weicht der Zeuge mit „Im Nachhinein? Ich war ein Idiot!“ aus. Auch bei dem Vorwurf des Verteidigers in Bezug auf die 20 % Provision für den Umtausch kommt nur, „Ich war naiv!“.
Der Angeklagte zeigt sich durch seinen Anwalt von Anfang geständig und reumütig. Der Verteidiger erklärt für den Angeklagten, er sei in einem Dönerladen angesprochen worden, ob er sich etwas Geld dazuverdienen wolle. Man habe ihm für die Transaktion 1.000 EUR angeboten. Er habe gewusst, dass die Scheine, die er übergeben sollte, falsch seien. Dass wisse man, wie das funktioniere. Es sei eine einmalige Sache gewesen. Auf die Rückgabe der eingezogenen Tatmittel (Bargeld und Blüten) verzichte der Angeklagte. Während der Zeugenaussage des Opfers entschuldigt sich der Angeklagte persönlich bei dem Opfer. Hier bleibt die Frage des Staatsanwalts, ob der Angeklagte denn zufällig im Dönerladen angesprochen worden sei, ungeklärt.
Der Angeklagte wird zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichten auf Rechtsmittel.
Quellen
Der Autor im Gerichtssaal.
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