Start Lokales Duisburg LG Duisburg – Ibrahima Barry – Der Polizeieinsatz

LG Duisburg – Ibrahima Barry – Der Polizeieinsatz

Im Prozess gegen 9 Polizeibeamte, die im Januar 2024 an einem Polizeieinsatz im Flüchtlingsdorf Saarn in Mülheim beteiligt waren, der für Ibrahima Barry, einem Asylsuchenden aus Guinea, tödlich endete, werden am zweiten Verhandlungstag mehrere Zeugen zum Polizeieinsatz gehört.

Das Ambiente

Es ist heiß im Saal 157 des Landgerichts Duisburg. In dem 120 Quadratmeter „kleinen“ Gerichtsaal finden heute gut 80 Menschen Platz. Hin und wieder werden die Fenster geöffnet. Dann ist auch schon mal Baustellenlärm von draußen zu hören. Die Zeugen nehmen vorne links neben der Staatsanwältin Platz, nachdem sie sich an einer Videokamera vorbeigequetscht haben. Die Videokamera überträgt das Bild der Zeugen links und rechts oben an der Wand hinter dem Richtertisch auf zwei große Fernseher, auf denen sonst Inaugenscheinnahmen von Bildern oder Videos gezeigt werden. Hitzig geht es dann auch schon mal in der Verhandlung zur Sache.

Der Security-Mitarbeiter

Ein 56-jähriger Security-Mitarbeiter gibt an am fraglichen Tag zusammen mit einem Kollegen gegen 20:30 Uhr Dienst im Flüchtlingsdorf Saarn gehabt zu haben. Er gibt an, dass Ibrahima Barry laut geschrien habe und aggressiv gewesen sei. Die anderen Frauen und Kinder hätten Angst gehabt und sich beschwert. [Im Flüchtlingsdorf Saarn, eine Anlage für etwa 250 Asylbewerber, waren wohl zu dieser Zeit hauptsächlich ukrainische Familien untergebracht. Die Befragung des Zeuegen gestaltet sich sehr zäh und dauert entsprechend lang.]

Die Schilderung des Ablaufs

Der folgende Abschnitt gibt die Schilderungen des Zeugen und die Antworten des Zeugen auf Nachfragen der Richterin, der Nebenklage und der Verteidiger in der Chronologie des Geschehens wieder, so dass der Ablauf deutlicher wird.

Er habe im Beisein eines zweiten Security-Mitarbeiters zuvor mit Ibrahima Barry gesprochen. „Herr Barry bitte leise sein!“. „Wenn wir mit einer Person sprechen, dürfen wir nicht allein sein.“, erklärt der Zeuge dazu. Eine Verständigung mit Ibrahima Barry sei auf deutsch möglich gewesen. Es sei zunächst gelungen, Ibrahima Barry zu beruhigen. Fünf Minuten später sei es aber wieder losgegangen.

Daraufhin hätten sie [die beiden Security-Mitarbeiter] die Polizei angerufen. Ibrahima Barry sei wieder sehr laut und aggressiv gewesen. Zunächst sei ein Streifenwagen und dann 5 Minuten später zwei weitere eingetroffen. Insgesamt seien 9 bis 10 Polizeibeamte vor Ort gewesen. Als die Polizei angekommen sei, habe er der Polizei das Haus gezeigt, in dem Ibrahima Barry gewohnt habe.

Danach sei er wieder an seinen Arbeitsplatz, ein Container am Eingang des Flüchtlingsdorfs etwa 50m vom Geschehen entfernt, gegangen. Er habe mit dem zweiten Security-Mitarbeiter am anderen Ende des Flüchtlingsdorfes per Funk in Kontakt gestanden. 5 Minuten später sei Ibrahima Barry aus dem Zimmer rausgekommen und die Jungs von der Polizei hinterher. Sie hätten versucht ihn festzuhalten und zu fixieren. Er habe zweimal gehört, dass mit einem Taser geschossen worden sei. Es sei das erste mal gewesen, dass er einen Taser gehört habe. Er habe [zunächst] nicht gewusst, dass es ein Taser war. Das Geräusch habe er erst später einem Taser zuordnen können.

Danach sei ein Rettungswagen angekommen. Draußen habe Herr Barry gegen eine Wand gelehnt stehen bleiben müssen.

2 Stunden später seien zwei Polizisten gekommen. Die hätten erzählt, dass Ibrahima Barry im Krankenhaus verstorben sei. Er habe 3 bis 4 Stunden nach dem Vorfall bei der Polizei seine Aussage gemacht.

Wichtig ist, dass der Zeuge angibt nichts gesehen, sondern nur etwas gehört zu haben. „Ich habe seine Stimme gehört.“, „Ich habe nichts gesehen.“, „Ich konnte nicht schauen. Ich musste auf die Bewohner aufpassen.“

Die Eskalation um den Vorhalt

Einer der Verteidiger hält dem Zeugen eine Aussage vor, die er bei der Polizei gemacht haben soll. „Die Polizei hat nur ihren Job gemacht!“. Das führt zu einem hitzigen und lautstarken Disput eines Verteidigers mit einer Nebenklagevertreterin. „Das Gericht kann ja garnicht zwischen Sie!“ entschuldigt die Richterin, dass sie nicht schnell genug interveniert hat. Am Ende bleibt ein „Ich beanstande das ‚nur‘.“ der Nebenklagevertreterin und die Erkenntnis, dass der Vorhalt tatsächlich „Die Polizei hat ihren Job gemacht.“ hätte lauten müssen.

Das Dienstbuch

Der Zeuge erwähnt ein Dienstbuch, in dem von den Security-Mitarbeitern alle Vorfälle eingetragen werden sollen. „Da stehen die Polizeieinsätze drin.“. Es soll mehrere Vorfälle gegeben haben, wo Kollegen die Polizei gerufen hätten, gibt der Zeuge an. Das erregt das Interesse der Verteidigung. Die Verteidigung befragt den Security-Mitarbeiter weiter zum Verbleib der Dienstbücher. [Es bleibt am Ende unklar, ob die Dienstbücher bereits Teil Akten sind. Laut Aussage des Zeugen gab es mehrere Vorfälle, wo Kollegen die Polizei gerufen hätten.]

„Nein er ist ein verrückter Mann.“

„Nein er ist ein verrückter Mann!“ soll der Zeuge wohl laut Staatsanwältin gesagt haben. Das habe er von anderen gehört entgegnet der Zeuge. Die gleiche Antwort gibt der Zeuge auf die Frage „Wissen Sie etwas über Drogen?“. Ebenso ausweichend beantwortet der Zeuge die Frage der Nebenklage, ob Ibrahima Barry psychisch gesund gewesen sei. „Ich habe keine Ahnung. Ich bin dafür nicht zuständig.“.

Das Aussageverhalten

Das Aussageverhalten des Zeugen veranlasst einen Verteidiger wohl zu der Frage, ob er mit irgendjemand gesprochen habe, was der Zeuge verneint. [Der Zeuge hat häufig Erinnerungslücken und bestimmte Aussagen wiederholen sich. „Er hat immer geschrien und die Frauen haben Angst gehabt.“]. Ein Verteidiger [wohl etwas entnervt] dazu „Ich habe ganz viele Fragen, aber ich stelle keine mehr.“

Die Auswertung der Body-Cam-Aufnahmen

Zu Anfang der Vernehmung der 52-jährigen Polizeibeamtin, die die Body-Cam-Aufnahmen ausgewertet hat, werden eben diese in Augenschein genommen.

Die Aufnahmen der Body-Cams

Die Aufnahmen von zwei Body-Cams werden in Augenschein genommen, wobei die Nebenkläger im Saal bleiben. Die Tonqualität und Bildqualität sind eher bescheiden. Der Ton hat einen extremen Hall. „Entspann dich!“, „Lass los!“ kann man vernehmen. Vieles andere kann man aber kaum verstehen. Der Bildausschnitt ist nicht immer optimal, hinzu kommt die Dunkelheit bei den Aufnahmen draußen. Man kann sehen, wie ein Polizist zu einem Streifenwagen geht, dort wohl per Funk einen Krankenwagen anfordert und etwas aus dem Wagen nimmt. [Eine Spuckhaube vermutet die Polizistin, die die Body-Cam-Aufnahmen ausgewertet hat.]. In einer der nächsten Einstellungen sieht man eine große blutende [Biss-] Wunde an einer Hand.

Die Auswertung

Die Nebenklagevertreterin befragt die Zeugin, ob sie wisse, warum gerade sie für die Aufgabe der Auswertung der Body Cam Aufnahmen ausgewählt wurde. Sie habe ja noch nie eine Body Cam Aufnahme ausgewertet. Die Zeugin erklärt allen anderen hätten das auch noch nie gemacht. Sie habe keine spezielle Software dafür genutzt. Sie hätten nichts anderes und sie habe mindestens einen Tag an der Auswertung gearbeitet.

Die Vorstrafen

Die Zeugin berichtet von Vorstrafen im Bereich Betäubungsmittel, Körperverletzung und Sachbeschädigung. Weiter erwähnt die Zeugin Kokainabhängigkeit, Alkoholprobleme, eine mögliche Persönlichkeitsstörung und Einweisungen nach PsychKG. [Eine Einweisung nach dem PsychKG (Psychisch-Kranken-Gesetz) ist eine öffentlich-rechtliche Unterbringung einer psychisch erkrankten Person gegen ihren Willen oder ohne ihre wirksame Zustimmung. Ziel ist nicht die Bestrafung, sondern die Abwehr einer erheblichen Gefahr.]. Ibrahima Barry sei aus Gemeinschaftsunterkünften ausgeschlossen worden und im Obdachlosenasyl habe er Hausverbot gehabt.

Die weiteren Zeugen

Die weiteren Zeugen, Polizeibeamte, berichten wie sie den Tatort oder Spuren gesichert haben. Erwähnenswert ist hier noch die Aussage, dass Utensilien für den Drogenkonsum u.a. eine Crackpfeife im Zimmer des Ibrahima Barry gefunden wurden. Im Nachhinein seien bei der Zimmerauflösung noch Betäubungsmittel [weiße Anhaftungen] und ein Löffel gefunden worden. Die Frage der Nebenklagevertreterin, warum der Löffel nicht schon beim ersten mal sichergestellt worden sei, konnte der Zeuge nicht beantworten. Der letzte Zeuge für den Verhandlungstag ist ein Mitarbeiter der Firma Axon, die den Taser 7 herstellt, der allgemein die Wirkungsweise des Taser 7 erläutert. Er geht davon aus, dass es bei Ibrahima Barry zu keiner Verriegelung gekommen sei. [Verriegelung bedeutet, dass die Person ihre Muskulatur für die Dauer des Stromimpulses nicht mehr willentlich steuern kann.]. Bei der Erklärung der von dem Gerät aufgezeichneten Werte kommt der Zeuge allerdings etwas ins Straucheln.

Disclaimer

Trotz sorgfältiger Recherche lassen sich Fehler nicht zu 100% ausschließen. Bitte senden Sie ggf. eine E-Mail an hdt@gluon.press, so dass wir eine Korrektur vornehmen können. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Ermittlungsverfahren die Unschuldsvermutung gilt. Dessen Einleitung bedeutet nicht, dass der strafrechtliche Vorwurf tatsächlich zutrifft.

Quelle

Der Autor im Gerichtssaal.

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