Start Lokales Duisburg LG Duisburg – Ibrahima Barry – Ein Polizeieinsatz endete tödlich

LG Duisburg – Ibrahima Barry – Ein Polizeieinsatz endete tödlich

Am 24.06.2026 beginnt der Prozess gegen fünf Polizeibeamte und vier Polizeibeamtinnen des Polizeipräsidiums Essen, die an einem Polizeieinsatz am 06. Januar 2024 im Flüchtlingsdorf Saarn in Mülheim beteiligt waren, der für Ibrahima Barry, einem Asylsuchenden aus Guinea, tödlich endete.

Die Unterstützer

Bereits bevor das Gerichtsgebäude um 8:00 Uhr geöffnet wird, hat sich eine kleine Gruppe von Unterstützern auf dem großen Platz vor dem Gericht versammelt. Sidy Dramé, der Bruder von Mouhamed Dramé, der bei einem Polizeieinsatz in Dortmund getroffen von 5 Schüssen aus einer Maschinenpistole verstarb, ist dabei. Nach der Verhandlung ist vom Solidaritätskreis „Justice for Ibrahima Barry“ auch ein kleines Zelt mit „Merchandise“ aufgebaut.

Auch die Familie des verstorbenen Ibrahima Barry ist nach Duisburg gekommen. Sowohl die Eltern als auch die Schwester treten als Nebenkläger auf. Die Schwester wird vertreten von Rechtsanwältin Lisa Grüter, die auch im Fall Mouhamed Dramé Nebenklagevertreterin war.

Nebenklagevertreterin Lisa Grüter

Der Verhandlungsbeginn

Die Verhandlung soll um 9:00 Uhr beginnen. Bis alle Prozessbeteiligten sich im Saal 157 des Landgerichts Duisburgs platziert haben dauert es allerdings etwas länger. Die 9 Angeklagten Polizeibeamten wohl mit jeweils 2 Verteidigern drängen sich in der Mitte des Saals. Am linken Rand reihen sich die Nebenkläger mit Anwälten und Dolmetscher sowie die Staatsanwaltschaft auf. Es ist für die zahlreich erschienenen Pressefotografen kaum möglich eine Übersichtsaufnahme zu erstellen. Es ist wohl der einzige Saal im Gerichtsgebäude des Landgerichts Duisburg, der so vielen Angeklagten nebst Verteidigern Platz bietet. Der Platz für die Angeklagten geht wohl zu Lasten der Plätze für Pressevertreter und Besucher. Der Saal ist am Ende komplett besetzt. Einige Besucher müssen leider draußen bleiben.

Die Anklage

Die Staatsanwaltschaft wirft den neun Angeklagten gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung im Amt (§ 224 StGB) bei einem Polizeieinsatz im Flüchtlingsdorf Saarn in Mülheim an der Ruhr am 06. Januar 2024 vor.

Gegen 20:33 Uhr sei es zu dem Polizeieinsatz gekommen, weil der später Geschädigte in seinem Zimmer aggressiv gewesen sei, randaliert und Inventar der Unterkunft beschädigt habe. Der Einsatz eines sog. Distanzelektroimpulsgeräts (DEIG) habe zweimal keine Wirkung entfaltet. Der Geschädigte habe geschrien „Ich bring euch um. Ich bring euch um.“. Bei dem Einsatz hätten zwei Polizisten blutende Bisswunden erhalten. Bei der polizeilichen Fesselung habe der Geschädigte massive körperliche Gegenwehr geleistet.

Bei der Fixierung des Geschädigten sollen die Hände mit Handschellen und Füße mittels Kabelbindern verbunden worden sein. Zusätzlich sollen dann die Hände und Füße auf dem Rücken zusammengebunden worden sein. Den Angeklagten soll dabei bewusst gewesen sein, dass diese Art der Fesselung in Bauchlage mit zusätzlicher Verbindung von Händen und Füssen abstrakt lebensgefährlich, unverhältnismäßig und nicht gerechtfertigt gewesen sei.

Im zwischenzeitlich eingetroffenen Rettungswagen sei der Geschädigte trotz Reanimationsmaßnahmen an einem Kombinationsgeschehen aus einem lagebedingten Erstickungstod und einem frischen Herzinfarkt verstorben, wobei der Tod durch einen akuten Kokaineinfluss, einen akuten Erregungszustand und eine bestehende Lungenerkrankung begünstigt worden sei.

[Am Tod des jungen Mannes aus Guinea sollen die Angeklagten also laut Anklage keine Schuld tragen. Es geht auch nicht um die Fesselung an sich, sondern nur um die spezielle Art der Fesselung, wo zusätzlich Hände und Füße auf dem Rücken verbunden werden und dazu noch die Bauchlage. Die Unterstützer kritisieren, dass die Polizisten nur wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung im Amt angeklagt sind.]

Nach der Verlesung der Anklage geben alle Angeklagten an zunächst keine Erklärungen abgeben zu wollen. [Man kann sagen, dass dies eine übliche Verteidigungsstrategie in solch einer Situation ist.]

Bevor die Verhandlung geschlossen wird, gibt es noch einige Diskussionen um die Sitzordnung am nächsten Verhandlungstag. Da sollen Zeugen vernommen werden. Die Verteidiger haben Sorge, dass sie die Zeugen während der Aussage nicht sehen können, die Nebenklagevertreter möchten sicherstellen, dass die Kommunikation der Nebenkläger mit dem Übersetzer gewährleistet ist.

Insgesamt sind zwölf Verhandlungstage angesetzt.

Disclaimer

Trotz sorgfältiger Recherche lassen sich Fehler nicht zu 100% ausschließen. Bitte senden Sie ggf. eine E-Mail an hdt@gluon.press, so dass wir eine Korrektur vornehmen können. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Ermittlungsverfahren die Unschuldsvermutung gilt. Dessen Einleitung bedeutet nicht, dass der strafrechtliche Vorwurf tatsächlich zutrifft.

Quelle

Der Autor im Gerichtssaal.

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