„Ich habe mein Leben ruiniert!“
Sein Leben sei jetzt vorbei. Der Gutachter bescheinigt dem Angeklagten wenig Empathie. Die Konsequenzen für ihn selbst stünden wohl im Vordergrund.
Es geht um gemeinschaftliche Nötigung (§ 240 StGB) in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB), Beihilfe zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§§ 113, 27 StGB) in zwei Fällen und versuchte gemeinschaftliche Nötigung (§ 240 Abs. 3 StGB).
Die Bocholter Stadtfeuerwehr wird um vier Uhr morgens zu einem Großbrand gerufen. 60 Feuerwehrleute und zehn Einsatzfahrzeuge rücken aus. Das Café Hirsch steht in Vollbrand. Die Kriminalpolizei geht wohl von Brandstiftung aus. ...