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Die Bundesanwaltschaft nimmt zu den 257-er Erklärungen der Verteidigung recht harsch Stellung. Die Bundesanwaltschaft fragt, ob die Verteidigung die Anklage richtig verstanden habe.
Das Gericht ist überzeugt, dass sich der Angeklagte am 7. Mai 2025 entschloss aus Rache für den IS einen Messeranschlag auszuführen.
Die Bundesanwaltschaft wirft Nadine D. vor mit der Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) zu sympathisieren.