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Er habe ein Auto verkaufen wollen und sei von einem Mann, der sich „der Onkel“ nennen ließ, angerufen worden. Der Onkel habe ihm statt des Autokaufs einen Bargeldtausch vorgeschlagen.
„Sie haben den Zeugen angelogen!“, „Sie wollten nicht, dass er nachsieht!“, macht der Richter dem Angeklagten sehr deutlich, dass er seine Angaben nicht für glaubwürdig hält.
Für die Angeklagten entscheidend ist wohl der Beschluss des Gerichts, dass der Erteilung von rechtlichen Hinweisen nicht nachzugehen sei.