Mouhamed Dramé – Faktencheck

Am 8. August 2022 kam der Senegalese Mouhamed Lamine Dramé infolge eines Polizeieinsatzes in der Dortmunder Nordstadt durch Schüsse eines Polizisten ums Leben. Die fünf mit Hinblick auf den Einsatz angeklagten Polizisten wurden am Ende eines einjährigen Strafprozesses im Dezember 2024 in allen Anklagepunkten freigesprochen.

Verschiedene politische Gruppierungen versuchen den Tod Mouhamed Dramés für sich zu instrumentalisieren.

Wie alt war Mouhamed?

Mouhamed war laut eigenen Angaben 16 Jahre alt. Nachforschungen von Spiegel TV haben ergeben, dass er wohl eher 25 Jahre alt war.

Hat Mouhamed falsche Angaben gemacht?

Mouhamed hat möglicherweise in Bezug auf sein Alter falsche Angaben gemacht. Auch hat er wohl angegeben, dass seine Eltern tot seien, was sich als falsch herausgestellt hat.

Hat Mouhamed die Polizisten mit dem Messer angegriffen?

Es ist im Nachhinein nicht feststellbar, was Mouhamed beabsichtigte, als er mit dem Messer auf die Polizisten zulief. Er wollte zunächst nur sich selbst töten.

War Mouhamed aggressiv?

Mouhamed war wohl nicht aggressiv, eher apathisch. Er reagierte nicht auf Ansprache.

Ist Mouhamed mit dem Messer auf die Polizisten zu gerannt?

Fast alle Zeugen haben im Prozess ausgesagt, dass Mouhamed auf die Polizisten zugelaufen sei. Es gab eine Zeugin, die durch ihre Aussage, sie wolle nicht, dass Mouhamed schnell gewesen sei, sie wolle nicht dass der Eindruck entstehe, dass Mouhamed schnell gewesen sei, beim Staatsanwalt enorme Zweifel an ihrer Aussage hervorrief.

War es „suicide by cop“?

Mouhamed ist mit dem Messer in der Hand auf die Polizeibeamten zugelaufen. Die Staatsanwaltschaft hat keinen Angriff auf die Polizeibeamten gesehen und daher einen Erlaubnistatbestandsirrtum bei den Polizisten angenommen. Es ist also eher unwahrscheinlich, dass es „suicide by cop“ war.

Wurde mit der MP5 Einzel- oder Dauerfeuer abgegeben?

Es wurde Einzelfeuer abgegeben.

War die Tötung Mouhameds Mord?

Nein! Wurde Mouhamed Dramé von der Polizei „ermordet“?

Gab es Rassismus bei den angeklagten Polizisten?

Der Staatsanwalt hat erklärt, dass man sogar die Chatverläufe der angeklagten Polizisten analysiert habe. Man habe keinen Rassismus feststellen können. Selbst die Anwältin der Nebenklage hielt den Vorwurf nicht aufrecht. Sie sprach nur noch von strukturellem Rassismus bei der Polizei, einen sogenannten „shooter bias“. Auch das ist in der konkreten Situation fraglich.

Wurde der Einsatz des Pfeffersprays angedroht?

Der Einsatz des Pfeffersprays wurde nicht angedroht. Mouhamed reagierte auf Ansprache nicht. Der Einsatz des Pfeffersprays sollte ihn überraschen, so dass er vom Pfefferspray getroffen sich die Augen reibt und das Messer fallen lässt.

Standen die Polizeibeamten hinter einem Zaun?

Die Polizistin, die das Pfefferspray eingesetzt hatte, stand hinter einem ca. 1,70m hohen Zaun mit stumpfen Spitzen. Weitere Polizisten, insbesondere der Schütze, standen im Innenhof der Jugendhilfeeinrichtung, also auf der gleichen Seite wie Mouhamed.

Hätte man Mouhamed nicht nur ins Bein schiessen können?

Das Bein ist gerade in Bewegung ein zu kleines Ziel. Eine Stop-Wirkung ist auch nicht garantiert. Man zielt daher auf den Rumpf. „Man ist froh, wenn man überhaupt trifft“, so der Schütze.

War Mouhamed ein Sexualstraftäter?

Zunächst hielt Dramé sich in Worms und Zornheim auf. In der Nacht des 3. Juli 2022 soll Mouhamed eine Fußgängerin bedrängt und gegen Münzen Sex verlangt haben. Es gab wohl ein Verfahren wegen sexueller Belästigung, das wohl nach seinem Tod eingestellt wurde.

Stand Mouhamed Dramé unter Drogen?

Nach einem toxikologischen Gutachten stand Mouhamed nicht unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.

Wie lautete die Anklage

Drei der Polizisten, die das Pfefferspray und die Taser eingesetzt hatten, wurden wegen gefährlicher Körperverletzung, der Einsatzleiter wegen Anstiftung dazu sowie der als Sicherungsschütze eingeteilte Polizist wegen Totschlags angeklagt.

Wie lautete das Plädoyer der Staatsanwaltschaft

Bei dem Dienstgruppenleiter geht es um § 357 StGB Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat. Bei der Straftat geht es hier um § 229 Fahrlässige Körperverletzung. Der Einsatz des RSG8 sei rechtswidrig gewesen.

Der Antrag der Staatsanwältin 10 Monate zur Bewährung und eine Zahlung von 5.000EUR an eine Einrichtung in Dortmund.

Die Polizistin, die das RSG8 eingesetzt hat, handelte auf Anweisung des Dienstgruppenleiters gemäß § 59 (1) PolG NRW Handeln auf Anordnung. Nach § 59 (2) PolG NRW Handeln auf Anordnung hätte sie aber die Anordnung nicht befolgen dürfen, da diese rechtswidrig war. Die Staatsanwältin führt hierzu aus, dass die Polizistin die Rechtswidrigkeit in der konkreten Einsatzsituation nicht habe erkennen können.

Der Antrag der Staatsanwältin daher Freispruch.

Sowohl der Schütze mit der MP5 als auch die Polizisten, die die DEIG eingesetzt haben, unterlagen laut Staatsanwaltschaft einem Erlaubnistatbestandsirrtum. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass faktisch keine Notwehrsituation gemäß § 32 oder §34 StGB vorgelegen habe.

Für die drei Angeklagten ergibt sich aus § 16 StGB Irrtum über Tatumstände dann jeweils der Antrag der Staatsanwältin auf Freispruch.

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