Start Lokales Gelsenkirchen LG Essen – Einbruch in die Sparkasse Gelsenkirchen – Nur ein Gutachten!

LG Essen – Einbruch in die Sparkasse Gelsenkirchen – Nur ein Gutachten!

Nach dem spektakulären Einbruch in die Sparkasse Gelsenkirchen Ende 2025 haben eine 83-jährige Rentnerin und der 63-jährige Joachim Alfred W. Klage vor dem Landgericht Essen eingereicht. Beide fordern von der Sparkasse Gelsenkirchen für den Inhalt ihrer Schließfächer Schadenersatz. Die Rentnerin fordert 391.000EUR für Bargeld und Joachim Alfred W. etwa 49.000EUR für Familienschmuck und Goldmünzen.

In der Güteverhandlung am 11.06.2026 im Landgericht Essen war [erwartbar] kein Vergleich zwischen der Sparkasse Gelsenkirchen und den Klägern erzielt worden. Die Sparkasse hatte nur die 10.300EUR als Vergleichssumme angeboten, die von der Versicherung abgedeckt sind.

In dem Verkündungstermin am 09.07.2026 hat das Gericht nun laut Pressemitteilung des Landgerichts bekanntgegeben, wie diese Zivilverfahren fortgeführt werden sollen. Die 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen hat [ebenfalls erwartbar] entschieden ein schriftliches Sachverständigengutachten einzuholen.

Mit Stichtag zum 23.12.2025 soll geklärt werden, ob die Schließfächer in der Filiale der Sparkasse in Gelsenkirchen-Buer nach dem zum Zeitpunkt des Einbruchs geltenden, (branchen-)üblichen Stand der Technik ausreichend gesichert und technisch überwacht waren. [Wie schon in der Güteverhandlung vom Gericht erläutert handelt es sich dabei um eine ex ante Betrachtung. Die neuen Erkenntnisse aus dem Einbruch selbst können dabei also nicht berücksichtigt werden.]

Der oder die Sachverständige wird sich bei seinem Gutachten sowohl mit den Gegebenheiten vor Ort als auch mit den im Vorfeld eingeholten Gutachten der Parteien auseinandersetzen müssen. Die voraussichtlichen Kosten für das Gutachten muss die Klägerseite vorstrecken, denn die Kläger müssen die nicht ausreichende Sicherung der Schließfächer beweisen.

Bis zum Vorliegen eines Gutachtens werden die beiden Zivilverfahren der Kläger und ggf. auch weitere parallel geführte Verfahren ausgesetzt. Das Gutachten soll dann auch in weiteren Verfahren als einheitliche Grundlage für eine Entscheidung dienen, da die Frage nach der ausreichenden Sicherung der Schließfächer in beiden [weiteren] Zivilverfahren identisch ist und einheitlich beantwortet werden soll.

[Vermutlich wird bis ein Gutachter gefunden und das Gutachten erstellt ist einige Zeit verstreichen.]

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