Start Lokales Duisburg LG Duisburg – Ibrahima Barry – Rettungskräfte schildern den Einsatz

LG Duisburg – Ibrahima Barry – Rettungskräfte schildern den Einsatz

Im Prozess gegen 9 Polizeibeamte, die an einem Polizeieinsatz im Flüchtlingsdorf Saarn in Mülheim beteiligt waren, der für Ibrahima Barry, einem Asylsuchenden aus Guinea, tödlich endete, werden heute Sanitäter, Notärztinnen und ein Feuerwehrmann zum Einsatzgeschehen und zur medizinischen Versorgung von Ibrahima Barry gehört. Der Saal 157 im Landgericht Duisburg ist wieder voll besetzt.

Das Einsatzgeschehen

Das Vorgeschehen

Die Sanitäter hören Ibrahima Barry in ihrer Wache direkt neben dem Flüchtlingsdorf Saarn an dem Abend des Einsatzes bereits um 19:00 Uhr schreien. „Der schreit hier öfter.“ erklärt einer der Sanitäter. Als sie dann zum Einsatz wegen einer psychischen Ausnahmesituation und einer Einweisung nach dem PsychKG gerufen worden seien, seien sie zunächst zu Fuß mit Nofallrucksack zum Einsatzort nebenan gegangen. Kurz darauf habe einer der Sanitäter den Rettungswagen nachgeholt.

Die Fixierung

Beim Eintreffen habe Ibrahima Barry fixiert auf dem Boden gelegen. Vier bis fünf Polizisten hätten um ihn herumgestanden. Die Sanitäter beschreiben die Fixierung von Ibrahima Barry mit Handschellen an den Handgelenken und Kabelbindern an den Füßen, sowie die Verbindung von Händen und Füßen auf dem Rücken, nicht auf Zug, ebenfalls mit Kabelbindern. Dazu zeigt die Richterin den Sanitätern jeweils eine schematische Abbildung einer gefesselten Person und original Kabelbinder, lang, breit und schwarz. Die Lage geben die Sanitäter mit bäuchlings auf dem Boden an. Im Rettungswagen später wird auch von seitlich liegend gesprochen. Die Beine seien angewinkelt gewesen, „Nichts, was unangenehm war.“ merkt einer der Sanitäter an.

[Die Art der Fesslung dürfte der zentrale Bestandteil der Anklage sein. Bei dieser Art der Fesselung besteht wohl die Gefahr eines lagebedingten Erstickungstodes, besonders wenn der Gefesselte auf dem Bauch liegt.]

„Es war eine krasse Situation!“

Bei dem Einsatz sind Polizisten von Ibrahima Barry durch Bisse verletzt worden. Deshalb sei ein zweiter Rettungswagen nachgeordert worden. Ein Sanitäter und eine Sanitäterin geben an die Bisswunden gesehen zu haben. Die 22-jährige Sanitäterin beschreibt die Bisswunden mit „Krass!“ und die Situation insgesamt mit „Es war eine krasse Situation!“.

Die Steine im Mund

Die Sanitäter geben an, dass Ibrahima Barry Steine im Mund gehabt und darauf herumgekaut habe. Deshalb habe ein Polizeibeamter ihm eine Spuckschutzhaube übergezogen. Bei der Vernehmung der Zeugen wird jeweils eine Spuckschutzhaube als Foto und im Original in Augenschein genommen. Ein Polizist soll die Steine aus dem Mundraum entfernt haben, obwohl die Gefahr bestand gebissen zu werden.

Unter Reanimation ins Krankenhaus

Die Vitalparameter seien zunächst in Ordnung gewesen erklären die Sanitäter. Während der Fahrer eines Rettungswagens, ein Feuerwehrmann, noch versucht die Unterbringung von Ibrahima Barry in einem psychiatrischen Krankenhaus zu organisieren, sei es im Rettungswagen zu einem Herzstillstand in Form einer Asystolie gekommen. Die nachgerufene Notärztin ist bereits vor Ort. Ibrahima Barry werden die Fesseln und die Spuckschutzhaube abgenommen. Der Feuerwehrmann gibt an bei den weiteren Maßnahmen assistiert zu haben.

Vor der Intubation sei Ibrahima Barry nicht sediert worden. Er habe keine Schmerz- oder Abwehrreaktionen gezeigt. Weiter gibt der Feuerwehrmann an 2- oder 3-mal Adrenalin vorbereitet zu haben. Die Notärztin habe einen Zugang am Hals von Ibrahima Barry gelegt.

Unter Reanimation, Thoraxkompression, sei es dann in ein Krankenhaus gegangen. Im Schockraum sei Ibrahima Barry übergeben und die laufende Reanimation leitliniengerecht fortgesetzt worden. Nach 20 Minuten wird die Reanimation dort eingestellt und Ibrahima Barry für tot erklärt.

Die Fragen der Nebenklage

Die Nebenklage hat wohl einen langen Fragenkatalog vorbereitet. Die Befragung des ersten Zeugen durch Richter, Staatsanwältin und die Rechtsanwälte der Verteidigung und der Nebenklage dauert so insgesamt etwa 3 Stunden. Bei allen Zeugen treten zweieinhalb Jahre nach dem Vorfall viele Erinnerungslücken auf.

Die Zeugen werden zu den Vitalparametern, dem lagebedingten Erstickungstod, Todeskampf und Stuhlabgang befragt. Die Richterin moniert, dass keine Fragen zu medizinischem Fachwissen gestellt werden sollten, sondern nur zu den Wahrnehmungen des Zeugen.

„Hatten Sie den Eindruck, dass die Fesselung ordnungsgemäß war?“ wird die 22-jährige Rettungssanitäterin von der Nebenklagevertreterin gefragt. „Ich bin Rettungssanitäterin keine Polizei.“ kontert diese.

Als die Nebenklagevertreterin den Namen George Floyd erwähnt, muss die Richterin die Gemüter wieder etwas beruhigen.

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Quelle

Der Autor im Gerichtssaal.

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