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Am zweiten Prozesstag werden zwei Polizisten als Zeugen zu den Ermittlungsergebnissen gehört.
Die Glaubwürdigkeit der Angeklagten ist das zentrale Thema in der Urteilsbegründung.
Die Staatsanwaltschaft geht von vier Fällen des versuchten Mordes in Tatmehrheit, jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung aus.