Die Staatsanwaltschaft geht von vier Fällen des versuchten Mordes in Tatmehrheit, jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung aus.
„Ich habe mein Leben ruiniert!“
Sein Leben sei jetzt vorbei. Der Gutachter bescheinigt dem Angeklagten wenig Empathie. Die Konsequenzen für ihn selbst stünden wohl im Vordergrund.
Jetzt beginnt ein langes Gezeter des Zeugen, der vorgibt Angst zu haben. Es sei tausendmal gefährlicher als der Richter denke, wenn er etwas äußere, wenn etwas vor Gericht geredet werde. Es gäbe keinen Spaß.