Die Angeklagte Deborah T. sei in der Zeit vom 15.04.2021 bis 10.03.2022 als medizinische Fachangestellte in einer Praxis in Düsseldorf als medizinische Fachangestellt tätig gewesen. Sie habe in diesen Zeitraum durch 63 einzelne Taten falsche Impfzertifikate und unechte Urkunden erstellt. Pro Impfzertifikat habe Sie 150 Euro erhalten. Der Vorwurf der Staatsanwältin lautet Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz und Urkundenfälschung. 9.150 Euro unterlägen der Einziehung, erklärt die Staatsanwältin, nachdem sie jede einzelne Tat in der Anklageschrift verlesen hat.
Der Verteidiger der Angeklagten hat es eilig, für die Angeklagte eine Erklärung abzugeben. Die Angeklagte räume die vorgeworfenen Taten vollumfänglich ein. Ihr sei bewusst gewesen, Unrecht zu tun. Sie wolle dafür einstehen. Sie habe allerdings nicht pauschal 150 Euro pro Impfzertifikat erhalten. Es habe auch Fälle gegeben, wo sie das unentgeltlich gemacht oder weniger bekommen habe. Es sei ein einmaliges Verhalten gewesen. Die Angeklagte wolle mit der Sache abschließen. Der Richter möchte daraufhin ergründen, warum die Angeklagte die Taten begangen hat. Auf die Frage wie es denn zur ersten Tat gekommen sei, erklärt der Verteidiger zunächst, dass die Angeklagte keine weiteren Angaben machen möchte. Das scheint den Richter zu irritieren. Der Richter gibt zu bedenken, dass es ja mehrere Motive für die Tat geben könne. Wie von der Staatsanwaltschaft angenommen könne es Geldgier sein. Der Richter unterbricht die Sitzung für ein Rechtsgespräch.
Nach dem Rechtsgespräch geht es nochmal um die Höhe des erlangten Geldes. Die Angeklagte spricht von 6.500 bis 7.500 Euro. Sie erklärt weiter, sie sei aus ihrem Umfeld angesprochen worden. Sie sei kein Gegner der Maßnahmen gewesen. Nach der Feststellung, dass der Bundeszentralregisterauszug keine Eintragungen enthält, wird die Beweisaufnahme geschlossen. Die drei geladenen Zeugen werden nicht gehört.
Der Antrag der Staatsanwaltschaft lautet auf eine Gesamtgeldstrafe von 280 Tagessätzen zu 20 Euro und Einziehung von 6.500 EUR. Der Verteidiger scheint von dem milden Antrag überrascht. Er spare sich seine vorbereiteten längeren Ausführungen und schließe sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Die Angeklagte bedauert in ihrem letzten Wort nochmal ihre Taten. Der Richter verkündet das Urteil entsprechend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Er macht der Angeklagten aber deutlich, dass er sich nicht an den Antrag der Staatsanwaltschaft hätte halten müssen. Er hätte auch eine Freiheitsstrafe verhängen können. Die Angeklagte habe das Vertrauen der Ärztin, bei der sie gearbeitet habe, missbraucht. Ihr Verhalten falle leicht auf die Praxis der Ärztin zurück. Auch verweist er auf die Auswirkungen der Taten auf die Bemühungen des Staates in Bezug auf den Infektionsschutz.
Verteidigung und Staatsanwaltschaft verzichten auf Rechtsmittel.
Quellen
Der Autor im Gerichtssaal.
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