Amtsgericht Osnabrück – Boris Riek Insolvenzverschleppung?
Der Richter spricht von einem atypischen Fall in Bezug auf das Startup, dass zunächst keine Gewinne erwirtschaften muss und dem noch nicht vollständig abgerufenem Darlehen. Auch spricht er von einem Strudel des Untreuegeschehens. Normalerweise gäbe es in einem Fall von Insolvenzverschleppung keine Einstellung des Verfahrens.
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